Mietvertrag bei Eigentümerwechsel

  • Hallo zusammen,

    wir sind seit knapp 6 Jahren Mieter unserer Wohnung. Nun kam ein Brief ins Haus, der mitteilt, dass eine Gesellschaft den ganzen Wohnkomplex hier gekauft hat. Im selben Zuge wurde mitgeteilt, dass die Miete ab sofort direkt an diese Gesellschaft überwiesen werden soll. Soweit so gut.

    Nun frage ich mich aber folgendes: Ich habe damals vor 6 Jahren einen Mietvertrag mit dem vorherigen Eigentümer geschlossen. Beim neuen Eigentümer habe ich nichts unterschrieben - es existiert also kein Dokument, wo sowohl der neue Eigentümer als auch ich drauf stehe. Wie wird sowas denn gehandhabt? Das dürfte ja kein außergewöhnlicher Fall sein vom Gefühl her...

    Danke für eure Erfahrungen!

  • Kauf bricht nicht Miete ist keine bloße Redensart, sondern Gesetz

    § 566 BGB - Kauf bricht nicht Miete

    Heißt der vor 6 Jahren geschlossene Mietvertrag gilt unverändert weiter.

    Das einzige was sich für dich ändert ist Name und Bankverbindung des Vermieters.

    Eine neuer Mietvertrag ist nicht notwendig und sollte/muß, falls angeboten, nicht unterschrieben werden!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!