Mieterhöhung auf Vergleichsmiete nach Modernisierungsmieterhöhung

  • Hallo,

    wie verhält es in folgendem Fall:

    Eine Wohnung wurde mit vom Mieter beschafften Elektroheizungen beheizt und die Miete war entsprechend gering. Eine Mieterhöhung nach Mietspiegel war hier nicht möglich.

    Der Vermieter hat nun eine Etagenheizung eingebaut und die Kosten dafür im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung auf den Mieter umgelegt. Die Vergleichsmiete nach Mietspiegel hat sich dadurch stärker erhöht wie die Erhöhung durch die Modernisierung.

    Nun möchte der Vermieter erneut die Miete erhöhen auf die neue Vergleichsmiete nach Mietspiegel.

    Ist das so zulässig? Die Kaltmiete würde sich durch die beiden Erhöhungen um ca. 40% erhöhen. Es handelt sich um eine Stadt ohne Mietpreisbremse in NRW.

    Danke

    LordExcalibur

  • Es handelt sich um eine Stadt ohne Mietpreisbremse in NRW.

    Das glaube ich nicht. Mehr als 20 % darf der VM gem. § 558 die Miete binnen 3 Jahren nicht erhöhen.

    Das Mieterhöhung wegen Modernisierung gleichzeitig bzw. zeitnah erfolgen darf wurde ja schon erklärt.

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