Mehrere zwielichtige Probleme mit dem Vermieter

  • Hallo liebes Forum,

    wir wollten mal hier nach Rat fragen, da wir nicht ganz weiter wissen.

    Folgende Situation:

    Wir wollen derzeit aus unserer Mietwohnung raus in der wir seit Sept. 2017 wohnen, da ich spontan meinen Jobwechseln muss. Wir haben einen Zeitmietvertrag von 2 Jahren und haben bereits 5 willige Nachmieter gestellt, wo alle aber laut dem Vermieter zu wenig verdienen (Warm ca 900 mit Strom und er will 2700€ Nettoeinkommen). Nun zu unseren eigentlichen Problemen. Das erste ist die Wartung unserer Gasheizung. In unserem Mietvertrag steht zusammengefasst zu dem Thema:

    * Verschuldungsunabhängig

    * #kleinere# Instandhaltungsarbeiten

    * Elektrizität, Wasser, Gas, den Heizeinrichtungen, den Fenster- und Tüverschlüssen, sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie einer unmittelbaren Einwirkung unterliegen

    * Einzelfall nicht 150€ übersteigen (sehr hoch? 100€ maximum?)

    * 8% Jahresnettomiete (670 Kalt * 12 Monate, davon 8% = 643,20€)

    Die Wartung hat insgesamt 110€ gekostet. Nur haben wir das so verstanden, dass diese Sachen wo wir keinen direkt Einfluss haben vom Vermieter übernommen werden sollen und nicht von uns. Problem zwei ist, dass die Wohnung uns gerade komplett auseinander fällt: Zwei Rolläden sind letztens kaputt gegangen (einmal Band gerissen, einmal der Band Kasten gebrochen), der Klo Spülkasten ist leicht undicht und der Deckel hält nicht mehr und rutscht immer wieder runter, der Wasserhahn ist uns jetzt die Tage durch Rost einfach abgebrochen (die Halterung unter dem Becken) und wackelt vor sich hin, der eine Rollladen im Schlafzimmer klemmt immer weil die Blockierteile abgebrochen sind uuuuund... beide (und die einzigen) Heizkörper in unserem Schlafzimmer heizen seit Ende des Winters mit 0 Leistung :)

    Wir sehen irgendwie nicht ein nun vor unserem Auszug und nach 9 Monaten Mietszeit dem seine komplette Wohnung für Ihn zu sanieren, nur weil alles aufeinmal in sich zusammen fällt???

    Zusätzlich waren die Vormieter extrem Raucher <X und die halbe Wohnung ist vergilbt, da sie es nicht auf die Reihe bekommen haben die Wohnung sauber gestrichen zu übergeben. Der Vermieter hat dies so akzeptiert und uns mündlich versichert, dass wir dafür nicht streichen müssen. Jetzt schreibt er uns aber in das Kündigungsschreiben, dass er die Wohnung Pico Bello frisch gestrichen zurück haben will?! Unsere Eltern die im Vertrag mitgebürgt haben, sind für seine Worte allerdings Zeugen. Im mietvertrag steht dazu:

    "Der Vermieter ist weder zur Durchführung von noch zur Kostentragung für Schönheitsreparaturen verpflichtet."

    Und das beste kommt zum Schluss: Unsere Eingangstür (von dem Hausflur zur Wohnung) lässt sich ganz einfach mit einer Karte öffnen und ist ca. 50 Jahre alt, selbstgebaut und wir verrammeln sie jeden Abend damit wir nicht von Einbrechern gegessen werden :/:S

    Ich hoffe Ihr habt ein paar Tipps und Ideen, vielleicht gibt es hier auch ein paar Experten. Wir möchten möglichst Ärger und Anwalt ersparen... ;)


    Mit freundlichen Grüßen

  • "Der Vermieter ist weder zur Durchführung von noch zur Kostentragung für Schönheitsreparaturen verpflichtet."

    Ist doch wunderbar. Da steht ja nichts davon. das ihr zu irgendwas verpflichtet seid. Zusätzlich natürlich noch unwirksam, wenn die Wohnung nicht renoviert übergeben worden ist, was aber zu beweisen wäre.

    Einzelfall nicht 150€ übersteigen (sehr hoch? 100€ maximum?)

    150€ sind zu hoch. Soweit ich weiß liegt die allgemeine Grenze bei 100€. Daher sollte die Klausel insgesamt unwirksam sein.

    Daher zusammengefasst: Keine Reparaturen und keine Renovierung durch euch.

  • Wir haben einen Zeitmietvertrag von 2 Jahren

    Zeitmietvertrag oder (beidseitiger!) Kündigungsausschluss? Vielleicht ist diese Vereinbarung unwirksam und Ihr könnt normal kündigen? Bitte mal die Klausel im Wortlaut hier eintippen.

    Die Wartung hat insgesamt 110€ gekostet. Nur haben wir das so verstanden, dass diese Sachen wo wir keinen direkt Einfluss haben vom Vermieter übernommen werden sollen und nicht von uns.

    Vorsicht! Wartungen haben rein gar nichts mit Kleinstreparaturen zu tun. Die Wartung einer Gastherme/-Heizung sind regelmäßig wiederkehrende Kosten und über die Betriebskostenabrechnung umlagefähig.

    Ich nehme an, dass Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart sind?

    150€ sind zu hoch. Soweit ich weiß liegt die allgemeine Grenze bei 100€.

    Da wäre ich mir auch nicht so sicher. Es gab mal irgend ein AG- Urteil hierzu, das besagt hat, 100 € wären die Grenze. Das Urteil ist aber mittlerweile 13 Jahre alt und dürfte aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen kaum noch Gültigkeit haben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also wir haben das ganze jetzt so gelöst, das wir einfach nur raus wollen und keinen Stress mehr machen wollen und deshalb fü insgesamt 26 Euro das ganze selbst über eBay Utensilien gelöst haben :D

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