1 Haus in dem 2 Parteien wohnen (Vater + Sohn/Frau). Muss miete verlangt werden?

  • Guten Tag,

    mein Vater besitzt ein großes Haus. Man könnte fast sagen, dass es ein 2-Familien Haus ist. Aber meines Erachtens nicht ganz.

    Er würde mich und meine Frau jetzt gerne darin wohnen lassen und eben nur ein bisschen Geld verlangen. Nebenkosten halt. Ich habe jetzt gegoogelt und bin mir nicht sicher. Natürlich will man alles richtig machen.

    Sollte es wirklich separat getrennt sein muss er Miete mit einer min höhe von 66% des Mietspiegels verlangen? Obwohl es das selbe Haus ist, ihm gehört und er keinen Mehrwert hat? Wenn es aber so gesehen als 1 Haus zählt dann nicht? Sehe ich das richtig?

    Die untere Wohnfläche hat eine eigene Küche/Bad allerdings geht er immer durch die "Wohnung" in den Keller. Wir würden dann auch oft zusammen unten essen und so. Also gefühlt eig. kein 100%iges 2 Familienhaus?

    Hätte dann einfach so etwas aufgesetzt, anstatt eines Mietvertrages:
    Zwischen Vermieter X und dessen Sohn Y besteht die Vereinbarung, dass im Haus 110m² Wohnfläche genutzt werden darf. Als entgegenkommen Zahlt Y einen Betrag von ...€ an X

    (sollte man es mal z.B. bei einem Kreditvertrag brauchen. Hatte das mal, dass die einen Mietvertrag oder so wollten).

    Hoffe jemand kann weiter helfen :) .
    Danke. Grüße.

  • Sollte es wirklich separat getrennt sein muss er Miete mit einer min höhe von 66% des Mietspiegels verlangen?

    Er muss gar nichts. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, dass man Miete o.ä. verlangen muss.

    Schaut doch einfach mal zusammen, was für das Haus an Betriebskosten fällig werden und einigt Euch dann auf einen Betrag X.

    Ob Ihr das ganze dann durch eine Art Vertrag fixiert oder das nur mündlich vereinbart, ist dann euch überlassen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ist es nicht so das der Vermieter (Eigentümer) steuerlich keine Kosten geltend machen kann wenn für 0 € vermietet?

    Auf der anderen Seite müsste der Vermieter dann aber Steuern auf Vermietung & Verpachtung zahlen, wenn er eine Miete verlangt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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