Klausel im Mietvertrag 100€ an Eigentümergemeinschaft

  • Hallo zusammen,

    die Tage ziehe ich und habe mir noch mal meinen Mietvertrsg angeschaut. Dort wurde von meinen Vermietern

    händisch eingetragen, dass ich beim Ein/Auszug 100€ an die Eigentümergemeinschaft zahlen müsste das ganze würde

    der Vermieter mit der Gemeinschaft verrechnen. Ich kann mich jetzt nicht erinnern, dass ich die 100€ bei Einzug bezahlt habe.

    Ist aber auch schon über 9 Jahre her. Jetzt habe ich etwas gegoogelt und nichts gefunden ob solch eine Klausel rechtens ist.

    Ich verstehe ja wen ich beim Auszug was kaputt machen sollte okay. Aber ansonsten kann ich den Part nicht ganz nachvollziehen.

    Vielen Dank schon für Eure Hilfe. aggii

  • So eine Klausel macht keinen Sinn. Aus welchem Grund solltest Du denn einen Betrag X an die Gemeinschaft zahlen, wenn dieser nicht einmal begründet ist?

    Das ganze kannst Du getrost ignorieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    die Ein- und Auszugsgebühr macht sich grad in vielen WEG´s breit, scheint eine neue Tugend zu sein von der Hausverwaltung und Eigentümern.

    Dieses Geld musst du nicht zahlen, du kannst auch den Mietvertrag unterschreiben, denn diese Kosten gehören zu dem Verwaltungskosten des Vermieters zur Errichtung eines Mietverhältnisses und er alleine muss diese Ein- und Auszugsgebühr entrichten, die Kosten sind weder umlagefähig noch auf den Mieter abwälzbar.

    Gruß

    BHShuber

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