Fristen und Frage zu Nebenkostenabrchnung

  • Hallo!

    Ich habe jedes Jahr über 1000€ an Nebenkosten nach zu bezahlen und meine 37qm Wohnung lag beim Einzug bei 200 + 60€ Nebenkosten. Nun bin ich schon bei 200 + 200€ Nebenkosten. Ich war lange arbeitslos und es war immer ein Kampf das die Arbeitsagentur das bezahlt. Ich habe jetzt feste Arbeit und mein Vermieter möchte plötzlich fast 500 € aus einer Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2015. Ich weiß das die Arbeitsagentur bezahlt hat und weiß nicht wie dieser Betrag zustande gekommen ist. Darf er das fordern und gibt es da keine Fristen? Für Hilfe bin ich sehr dankbar!

  • Eine Abrechnung von 2015? Der Vermieter hat über Betriebskosten jährlich abzurechnen, d.h. er hätte Dir die Abrechnung bis zum 31.12.2016 zustellen müssen.

    Danach kann er keine Nachforderungen mehr geltend machen.

    Ansonsten bitte mal die Abrechnung anonymisiert (sämtliche persönliche Daten schwärzen) hochladen. Vorauszahlungen von 200 € für 37m³ sind schon heftig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Verfristet, also einfach darauf hinweisen, dass da nichts mehr gefordert werden kann.

    Deine Nebenkosten empfinde ich auch als extrem hoch. Einfach mal Rechnungen verlangen und alle Unterlagen und dann mal gucken, wo diese Kosten herkommen und ob die überhaupt wirksam sind.

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