Hallo zusammen!
Im November 2017 bin aus einem Haus ausgezogen. Am 10.2.17 habe ich eine Wartungsarbeit der Gastherme durchführen lassen und bezahlt.
Nach der Nebenkostenabrechnung 2017 möchte mein früherer Vermieter, dass ich die Kosten für eine erneute Wartungsarbeit der Gastherme vom 23.2.18 übernehme.
Muss ich den gesamten Betrag bezahlen oder ist nun der Nachmieter in der Pflicht?