Wartungsarbeit

  • Hallo zusammen!

    Im November 2017 bin aus einem Haus ausgezogen. Am 10.2.17 habe ich eine Wartungsarbeit der Gastherme durchführen lassen und bezahlt.

    Nach der Nebenkostenabrechnung 2017 möchte mein früherer Vermieter, dass ich die Kosten für eine erneute Wartungsarbeit der Gastherme vom 23.2.18 übernehme.

    Muss ich den gesamten Betrag bezahlen oder ist nun der Nachmieter in der Pflicht?

  • Warum wurde denn die Gastherme erneut gewartet? Eine jährliche Wartung ist völlig ausreichend.

    Wenn der Vermieter im Zuge einer Neuvermietung die Anlage nochmals prüft, dann ist das sein Problem und nicht deines.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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