Mietminderung - fehlende Türe am Wintergarten

  • Hallo,

    ich bin vor kurzen umgezogen und meine neue Wohnung hat einen Wintergarten/ Glaserker der vom Wohnraum durch eine Türe abgegrenzt ist. Die Türe fehlt jedoch, bei der Wohnungsabnahme wurde dies mit als Mangel aufgenommen der beseitigt werden sollte. Die Wohnungsverwaltung reagiert jedoch überhauptnicht mehr auf Nachfragen. Der Kälte einfall über den Erker ist deutlich zuspüren, der nächst gelegene Heizkörper im Wohnraum ist 24h an, Stufe 3. Die Glasfläche des Erkers ist mehr als doppelt so hoch wie die Fensterfläche der restlichen Wohnung, deswegen wollte ich auf eine Mietminderung von 50% der Heizkosten pochen.

    Wie sehr ihr das? Könnt ihr mir Tipps geben ob die Minderung gerechtfertigt ist? Wenn ja wie gehe ich rechtlich sinnvoll vor, dazu kommt die Wohnung ist an einen Mietvertrag mit Lastschrift gebunden.

    danke für eure Hilfe

  • deswegen wollte ich auf eine Mietminderung von 50% der Heizkosten pochen.

    Und schon ist die Wohnung von einer Kündigung durch den Vermieter bedroht. Über Mietminderungen redet man mit dem freundlichen Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein. Und nicht mit einem Forum, das solche Auskünfte nicht geben darf.

  • Informationen zur Mietminderung

    Wenn die Mietminderung zum Kündigungsgrund wird

    Und nicht mit einem Forum, das solche Auskünfte nicht geben darf.

    ^^ Informationen alleine beißen nicht. Hier herrscht offensichtlich

    Unwissen, welche Folgen eine Mietminderung haben kann. Das darf

    es schon sein, um den Ernst der Lage erklären. :)

    deswegen wollte ich auf eine Mietminderung von 50% der Heizkosten pochen.

    Nein, lasse es sein und mache das, was Köbes schon schrieb:

    Über Mietminderungen redet man mit dem freundlichen Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein.



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