Ist der Beschluss/Vergleich/die Niederschrift vom Gericht nicht der vollstreckbare Titel?
Ja, die Abschrift ist der vollstreckbare Titel, sobald du diesen in der Hand hast kannst du vollstrecken. Wer die Kosten der Vollstreckung trägt ist eine andere Frage, dafür muss der Schuldner wieder im Verzug sein, darum die Mahnung.