Vermieter will Zusatz mit neuen Betriebskosten

  • Der Vermieter kann vor Beginn der neuen Abrechnungsperiode allerdings einseitig neue Betriebskostenarten einführen.

    Das ist der Sinn einer Öffnungsklausel.

    Oder auf was möchtest Du hinaus?

    Wenn diese sog. Öffnungsklausel im MV vermerkt ist kann der VM die neuen Betriebskosten abrechnen, ohne den Mieter um Erlaubnis zu fragen. Es ist ja im MV so vermerkt.

    Ich will damit sagen, dass kein Mietvertrag, egal in welcher Fassung, einseitig geändert werden kann. Damit verweise ich nochmals auf meinen Beitrag #15, um nicht falsch verstanden zu werden.

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