Mietminderung möglich?

  • Guten Abend allerseits, wir haben hier eine kleines Problem und wollten Mal euren Rat haben :)

    Kurze Fallbescheibung:

    Am 12.12.2017 gab es einen Vorfall in dem Haus. Das Resultat war daraus, dass das Treppenhaus vom EG bis zur 2. Etage komplett blutverschmiert war. Die Leute die dieses "Blutbad" angestellt haben, haben zwar die meisten Spuren beseitigt, aber beim genaueren hinschauen sieht man dich noch einiges Blut. Abgesehen davon dass es nicht Grad lecker ist sowas zu sehen, ist dies auch echt unhygienisch.

    Wir wohnen in einer Privatwohnung zur Miete, diese Wohnung gehört einem Haus an, welches von der Hausverwaltung verwaltet wird. Wir haben den Hausverwaltung sowie den Vermieter bescheid gegeben das es diesen Vorfall gab und um eine Reinigung gebeten. Jetzt ist mehr als ein Monat vorüber und es ist noch nichts passiert. Da diese Menge eigentlich professionell beseitigt werden muss.

    Ist es möglich eine Mietminderung zu erzielen falls da nichts passiert? Und wenn ja unter welchen Voraussetzungen?

    Liebe Grüße

  • Frage bitte einen Rechtsanwalt für Mietrecht, ob deine Wohnqualität dadurch einen Mangel erlitten hat, der nur mit einer Mietminderung als Druckmittel geheilt werden kann. Wenn der der gleichen Meinung ist, dann wird der auch die Höhe der Mietminderung bekannt geben, was einem Forum jedoch nicht erlaubt ist.

    Oder du schaust im Internet nach Mietminderungen für "Blut im Treppenhaus".

  • Eine Vorab-Info gibt es auch im § 536 Abs.1 BGB.

    Da aus der Ferne über das Ausmaß der Verschmutzung nichts gesagt werden kann, muss hier der Mieter selbst entscheiden ob er eine Mietminderung durchführt.

  • Hallo,

    eine Mietminderung, weil das Treppenhaus nach einem "Butbad" gereinigt wurde und bei genauerem Hinsehen noch Rückstände zu sehen sind??

    Das ist doch lächerlich.

    Gruß

    H H

  • Mag sein, dass es für den einen oder anderen lächerlich ist eine Mietminderung anzunehmen oder zu sehen. Da aber das Ausmaß der Verschmutzung nicht bekannt ist, da z.B. auch Ekelgefühle entstehen könnten, würde ich eine Mietminderung nicht so locker von der Hand weisen.

    Empfehlen kann man den Einsatz eines Anwaltes oder zumindest eines Mietvereins.

  • Mag sein, dass es für den einen oder anderen lächerlich ist eine Mietminderung anzunehmen oder zu sehen. Da aber das Ausmaß der Verschmutzung nicht bekannt ist, da z.B. auch Ekelgefühle entstehen könnten, würde ich eine Mietminderung nicht so locker von der Hand weisen.

    Empfehlen kann man den Einsatz eines Anwaltes oder zumindest eines Mietvereins.

    Wenn ich lese "beim genaueren hinschauen sieht man dich noch einiges Blut", dann ist es lächerlich.

    Empfehlen kann man nicht auf Volker44 zu hören.

    Aber schleppe dein Geld gerne zum Anwalt.

    Gruß

    H H

  • Es kommt hier sicher auf den konkreten Umfang der Verunreinigung an, wobei dies vermutlich eher eine subjektive Beeinträchtigungen darstellt.

    Es sollte hier aber berücksichtigt werden, dass sich der § 536 BGB auf eine geminderte Tauglichkeit der Mietsache, d.h. der Wohnung bezieht und nicht auf ein Treppenhaus.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es sollte hier aber berücksichtigt werden, dass sich der § 536 BGB auf eine geminderte Tauglichkeit der Mietsache, d.h. der Wohnung bezieht und nicht auf ein Treppenhaus.

    Das ist eine leider falsche Annahme.

    Verschmutzungen des Treppenhauses können entsprechend der Art oder dem Umfang der Verschmutzung sehr wohl zu einer Mietminderung berechtigen. Mietminderungen wurden in entsprechenden Fällen bis zu 20% abgeurteilt. Siehe Einzelurteile.

  • Du glaubt doch nicht, dass wir anderen jetzt nach Urteilen von Amtsgerichten suchen, die deine Aussage enthalten?

    Wie man selbst überprüfen kann, habe ich auf die nicht korrekte Antwort von Leipziger82 geantwortet.

    Du solltest Dich mit solchen sinnlosen Kommentaren zurückhalten oder besser noch - wenn Du unbedingt etwas dazu bemerken musst - wiederleg meine Aussage (wenn Du kannst)! ;)

    Wer ist denn eigentlich "wir anderen" ?

  • Was soll dieser blöde Beitrag?

    Entweder Du bist in der Lage meine Antwort zu wiederlegen oder gib Ruhe.

    Und bösartig gemeinte Hinweise auf andere User kannst Du Dir wirklich schenken. Dazu bist Du für mich nicht die richtige Person.

    Deinen Beiträge #10 und #12 habe ich gemeldet.

  • Deinen Beiträge #10 und #12 habe ich gemeldet.

    Und wozu soll das gut sein? Du stellst hier Behauptungen auf, ohne diese Urteile zu benennen. Erwartest aber von mir, dass ich Beweise anführen soll. Belege doch zuerst einmal deine These, dass bei einem verschmutzten Treppenhaus bis zu 20% abgeurteilt wurden, dann könnte man über diese Urteile diskutieren. Da aber von dir nichts weiter gekommen ist, bist du für mich ganz einfach @Banane2. Es sei denn, du bist im Besitz von Fotos des betreffenden Treppenhauses und hast diese Mängel gesehen.

  • Wie man es nicht schafft, nach Mietminderung verdrecktes Treppenhaus zu googlen. Nein lieber wird gesagt, liefere mir mal, weil ich keine Sekunde dafür opfern will und dann wird ewig darüber gestritten.

    Aber für dieses Forum wie immer passend.

  • Wie man es nicht schafft, nach Mietminderung verdrecktes Treppenhaus zu googlen.

    Nun ja, eigentlich müsste man dann wohl eher nach "verdrecktes Treppenhaus, bei genauerem hinsehen" goggeln? Über Art und Umfang der Verdreckung kann man sich dann natürlich streiten, aber fest stehen dürfte wohl, damit eine Mietminderung überhaupt in frage kommt, die Verschmutzung schon eher massiv sein müsste.

  • Lies doch mal #9 und den völlig unpassenden Beitrag #10.

    Dein Beitrag #17 allerdings zeugt davon, dass auch Du der Meinung bist, dass ich ( oder auch andere) einen Hinweis auf Urteile zu belegen hätte, aber ihr beide bräuchtet eine Gegenrede nicht zu qualifizieren.

    Der Beweis durch Euch beide, dass meine Antwort in #9 falsch ist, bleibt immer noch aus und wird lediglich durch Geplapper ersetzt.

    Eure diesbezüglichen Beiträge - Antworten sind es ja nicht - sagen mir genug!

    Um den Thread nun für mich zu beenden bestätige ich dem TE nochmals, dass Mietminderung möglich ist.

    EOD

  • Nun ja, eigentlich müsste man dann wohl eher nach "verdrecktes Treppenhaus, bei genauerem hinsehen" goggeln

    Nö, nö, da müsste nach "durch Blut verschmutzt" gesucht werden. Aber einer unserer Mitstreiter hat ja schon die 20% Minderung gefunden, nur lässt er uns nicht an seinem Suchergebnis teilhaben. Blut in der Suche wäre aber wichtig, weil im Eingangsbeitrag ja "unhygienisch" genannt wurde.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!