Hallo zusammen,
ich habe einen unbefristeten Mietvertrag.
Ich bewohne ein Zimmer, welches ich pünktlich jeden Monat bezahle (350€).
Das Zimmer hat 12 qm, auch wenn im Mietvertrag 18qm angegeben sind. Ich wusste darum aber es hat mich nie gestört, denn ich wollte einfach nur ein kleines Zimmer, meine Ruhe und meinen Dingen nachgehen. Weder war ich in der Wohnung je laut, noch habe ich in irgendeiner Form gegen die Hausordnung verstoßen.
Nun hatte ich Ende letzten Jahres ein Gespräch,welches sich auf die aktuelle Stromrechnung bezieht. Meine Vermieterin meinte ich muss 400€ monatlich zahlen, weil sie so eine hohe Nachzahlung hat. Ich jedoch kann diese nicht verursacht haben. Die einzigen beiden elektrischen Geräte in meinem Zimmer ist ein alter Rechner (mit einem sehr kleinen Netzteil) und eine Energiesparlampe. Einen Drucker besitze ich ebenfalls, der ist jedoch nur zum Gebrauch angeschaltet, ebenso wie der PC.
Sie hat bereits von mir erwartet, dass ich die Nebenkostenabrechnung mit übernehme, obwohl ich von Oktober 2016 bis März 2017 im Krankenhaus wegen einer Behandlung war. Hier habe ich insgesamt 150€ auf freiwilliger Basis beigesteuert.
Da ich mich weigerte die Stromrechnung mit zu bezahlen, da 400€ in meinen Augen für ein 12qm Zimmer zu viel sind,hat sie mir Anfang Dezember mündlich eine Kündigung ausgesprochen. Sie meinte sie möchte das Zimmer nicht mehr vermieten, es geht ihr nicht gut und sie braucht Ruhe.
Schriftlich habe ich jedoch nie etwas erhalten.
Nun teilte sie mir heute mit, dass sie mein Zimmer auf einer Studentenwebsite gepostet hat und ich zu Ende Februar ausziehen muss. Am Donnerstag würden neue Interessenten vorbeikommen um mein Zimmer zu besichtigen, ich soll gefälligst dann da sein.Wenn ich das nicht tun würde, würde sie meine Sachen packen und mich rauswerfen (Zitat).
Ab und zu schaltet sie mir einfach den Strom am Hauptstromzähler ab.
Im Wohnzimmer befindet sich schwarzer Schimmel. Dies hat mich nie sonderlich gestört, da ich das Wohnzimmer eh nie benutzen kann oder sollte, auch wenn im Mietvertrag so eingetragen.
Da sie immer wieder zwischendurch mein Zimmer betreten hat, wenn ich nicht zu Hause war (Heizung verstellt, Fenster geöffnet, Unterlagen durchwühlt ect.) und auch sonst nie meine Privatsphäre achtet, schreibe ich nun in dieses Forum. Ich hatte ihr zuvor vertraut, sperre mein Zimmer nun auch immer ab, wenn ich nicht zu Hause bin, jedoch weiß ich nicht ob sie einen Ersatzschlüssel hat und mein Zimmer dennoch betritt. Ich vermute es, da Unterlagen anders angeordnet an den betreffenden Stellen liegen.
Selbstverständlich habe ich bereits versucht alles zu klären, jedoch brüllt sie mich leider immer nur an und möchte nicht mit mir darüber reden. Sie sagt dann dass ich froh sein kann dass eine wie ich überhaupt eine Wohnung gefunden hat.
Ich schätze mich von Grund auf als sehr ruhigen und geduldigen Menschen ein, jedoch geht mir dies nun eindeutig zu weit. Alles was ich wollte war ein kleines Zimmer in das ich mich zurückziehen kann. Aufgrund meiner Situation habe ich einen Ort der Ruhe gesucht, den ich jedoch hier leider nicht finde, eher im Gegenteil.
Daher frage ich um Rat. Der Termin beim Mieterschutzbund für nächste Woche steht auch schon fest.
Ich weiß nicht mehr weiter, da nun am Donnerstag eine von ihr geplante Wohnungsbesichtigung ansteht und ich diese aber nicht möchte. Darf ich absperren und keinen ins Zimmer lassen? Muss ich mich allem beugen was sie möchte? Ich bin ehrlich ein wenig verzweifelt und ratlos.
Verstoße ich gegen ein Gesetz, wenn ich keine Kündigung erhalten habe und dennoch Besichtigungstermine für meine Wohnung vorliegen und ich diesen nicht wahrnehmen möchte?
Liebe Grüße
Quendoline
Keine Kündigung erhalten, Vermieterin vereinbart dennoch Wohnungsbesichtigung
-
Quendoline -
9. Januar 2018 um 11:22 -
Erledigt
-
-
-
Ich bewohne ein Zimmer, welches ich pünktlich jeden Monat bezahle (350€).
Vermutlich möbliert mit Küche- und Badbenutzung. In diesem Fall gelten für den VM gesonderte Regelungen, zugunsten des Vermieters.
Nun hatte ich Ende letzten Jahres ein Gespräch,welches sich auf die aktuelle Stromrechnung bezieht. Meine Vermieterin meinte ich muss 400€ monatlich zahlen, weil sie so eine hohe Nachzahlung hat.
Das ist Utopie. Es wäre die Stromrechnung einiges höher als die gesamte Warmmiete. Hast Du die Stromrechnung schon mal gesehen? Was heißt übrigens "Warmmiete" ? Sind sämtliche NK im MV eingeschlossen, also sozusagen eine NK-Pauschale inkludiert?, oder gibt es eine NK-Vorauszahlung ? Wie lautet diesbezüglich Dein Mietvertrag?
Da ich mich weigerte die Stromrechnung mit zu bezahlen, da 400€ in meinen Augen für ein 12qm Zimmer zu viel sind,hat sie mir Anfang Dezember mündlich eine Kündigung ausgesprochen.
Eine Kündigung ist nur schriftlich rechtens.
Nun teilte sie mir heute mit, dass sie mein Zimmer auf einer Studentenwebsite gepostet hat und ich zu Ende Februar ausziehen muss. Am Donnerstag würden neue Interessenten vorbeikommen um mein Zimmer zu besichtigen, ich soll gefälligst dann da sein.Wenn ich das nicht tun würde, würde sie meine Sachen packen und mich rauswerfen (Zitat).
Nachdem es keine Kündigung gibt ist auch eine Besichtigung zwecks Nachmieter nicht nötig. Und "Rauswerfen" käme diese Vermieterin teuer zu stehen.
Da sie immer wieder zwischendurch mein Zimmer betreten hat, wenn ich nicht zu Hause war (Heizung verstellt, Fenster geöffnet, Unterlagen durchwühlt ect.) und auch sonst nie meine Privatsphäre achtet, schreibe ich nun in dieses Forum. Ich hatte ihr zuvor vertraut, sperre mein Zimmer nun auch immer ab, wenn ich nicht zu Hause bin, jedoch weiß ich nicht ob sie einen Ersatzschlüssel hat und mein Zimmer dennoch betritt. Ich vermute es, da Unterlagen anders angeordnet an den betreffenden Stellen liegen
Besorge Dir ein einfaches Steckschloß und verschließe damit in Deiner Abwesenheit Dein Zimmer. Ohne Grund darf Deine Vermieterin Dein Zimmer nicht betreten, schon gar nicht rumhantieren.
Verstoße ich gegen ein Gesetz, wenn ich keine Kündigung erhalten habe und dennoch Besichtigungstermine für meine Wohnung vorliegen und ich diesen nicht wahrnehmen möchte?
Wie oben. Ohne Kündigung keine Notwendigkeit für einen Besichtigungstermin. Nur sollte Dir klar sein, dass in einem möbliertem Zimmer in einer Wohnung, in der die Vermieterin wohnt, Deine Mietrechte sehr eingeschränkt sind. Soviel mir bekannt, kann Dir in diesem Fall kurzfristig, ohne Angabe von Gründen, gekündigt werden.
2. Ist der möbliert vermietete Wohnraum Teil der Vermieterwohnung, gelten unter bestimmten Voraussetzungen erleichterte Kündigungsbedingungen
-
Danke für die schnelle Antwort.
Nein das Zimmer habe ich selbst möbliert, es war leer als ich eingezogen bin.
Ich besitze auch keinen Untermietvertrag, sondern einen normalen, unbefristeten Mietvertrag.
Bad und Küche darf ich mitbenutzen, das ist korrekt.
Dass die Kündigung so nicht rechtskräftig sein kann, ist mir bewusst.
Und dass sie mein Zimmer nicht betreten darf ebenso. Darf ich denn das Schloss einfach auswechseln oder modifizieren?
Ich habe die Stromnachzahlung nicht gesehen, ebenso wie die Rechnungen an sich. Ich weiß nicht, wie viel sie für die Wohnung im Monat an Stromkosten kalkuliert hat.
Warmmiete bedeutet: 300€ für das Zimmer, 50€ Nebenkosten (Strom, Internet, Heizung, Warmwasser, Müll, Hausmeister).
Das ist in meinem Mietvertrag auch genauso festgehalten.
Ich dachte mir bereits, dass ich diese Besichtigungstermine absagen darf, ich wollte mich nur rückversichern.
Ich möchte unter keinen Umständen etwas in dieser Situation auslösen, das mir danach angelastet werden könnte.
Sollte ich dies schriftlich machen oder reicht hier eine mündliche Absage?
Und wenn schriftlich, wie formuliere ich es am besten?
Entschuldigt die vielen Fragen, mir ist die Situation zuwider, ich kenne mich damit nicht aus. Bisher hatte ich keine Probleme mit Vermietern.
Daher wirkt es wohl etwas unbedarft.
-
Leider kann ich den Beitrag nicht editieren.
Ich wollte noch ergänzen, dass in meinem Mietvertrag eine normale Kündigungsfrist von 3 Monaten hinterlegt ist.
-
Ich wollte noch ergänzen, dass in meinem Mietvertrag eine normale Kündigungsfrist von 3 Monaten hinterlegt ist.
Diese 3 Monate gelten aber nur für eine Kündigung deinerseits, deine Vermieterin kann dich nur unter ganz besonderen Umständen kündigen. Welche das sind wird man dir in der nächsten Woche beim Mieterverein erzählen. Klartext: 1. Du musst eine Besichtigung deines Zimmers nicht zulassen. 2. 50,- Euro Nebenkosten für das Zimmer incl. Benutzung von Bad und Küche sind meiner Meinung nach ausreichend. Wenn deine Vermieterin mehr Geld verlangt, muss sie das mit Zahlen schwarz auf weiß begründen.
-
ok, darüber werde ich mich dann auch professionell beraten lassen.
Ich habe kein Problem damit, nach diesen Umständen nach einer neuen Bleibe zu suchen, ich möchte einfach nur, dass alles ordentlich abläuft, auch für mich........
Wichtig war mir in erster Linie lediglich, ob ich die Termine wahrnehmen muss, wenn noch keine rechtskräftige Kündigung vorliegt.
Ich danke euch für eure Antworten, wenn ihr noch Tipps für mich habt, könnt ihr mir diese gerne zukommen lassen.
-
Nein das Zimmer habe ich selbst möbliert, es war leer als ich eingezogen bin.
Ich besitze auch keinen Untermietvertrag, sondern einen normalen, unbefristeten Mietvertrag
In diesem Fall gelten für Dich die Mietrechte.
Ich habe die Stromnachzahlung nicht gesehen, ebenso wie die Rechnungen an sich. Ich weiß nicht, wie viel sie für die Wohnung im Monat an Stromkosten kalkuliert hat.
Warmmiete bedeutet: 300€ für das Zimmer, 50€ Nebenkosten (Strom, Internet, Heizung, Warmwasser, Müll, Hausmeister).
Das ist in meinem Mietvertrag auch genauso festgehalten.
Du bezahlt also mtl.Vorauszahlungen, diese werden jährlich vom VM abgerechnet, und Du hast das Recht sämtliche Belege/'Rechnungen einzusehen, und zwar bevor zu irgend einer Zahlung/Nachzahlung verpflichtet wirst. Verbrieftes Mietrecht.
Sollte ich dies schriftlich machen oder reicht hier eine mündliche Absage?
Und wenn schriftlich, wie formuliere ich es am besten?
Die Vermieterin hat Dich ja auch nur mündlich davon unterrichtet, so wäre es genug ebenso abzusagen. Die Wohnungstüre zuschließen, das wäre Dein Recht. Andrerseits kannst Du natürlich die Absage schriftlich übergeben, ist beides möglich und korrekt.
Besorge Dir ein Steckschloß und sichere so Deine Wohnung vor unbefugtem Zutritt, wenn möglich, gehe in der Zeit der angegebenen Besichtigung spazieren um evtl. Terror aus dem Weg zu gehen.
Nochmal: Ohne Kündigung der Vermieterin musst Du keinen Nachmieter in die Wohnung lassen. Viel Glück!
-
Ok Banane, danke dir für die kompetenten Antworten.
Du hast mir damit sehr weitergeholfen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!