(Unwirksame?) Kündigung durch den Vermieter. Was tun?

  • Guten Tag,

    ich habe folgendes "Problem" und weiß nicht so richtig, wie ich mich verhalten soll. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.

    Das Haus, in dem ich eine Wohnung angemietet habe, wurde zum 1.1.18 an einen neuen Eigentümer verkauft. Am 28.12.17 erhielt ich von dem zukünftigen Eigentümer ein Kündigungsschreiben (Kündigung zum 31.3.)

    In dem Kündigungsschreiben wurden weder Gründe für die Kündigung genannt, noch wurde auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen.

    Meiner Meinung nach, müsste die Kündigung unwirksam sein, da:

    1.) Am 28.12 der Eigentümerwechsel noch gar nicht stattgefunden hatte (ich war jedoch vorab darüber informiert, dass zum 1.1. der Eigentümer wechselt). Aber am 28.12 war der neue Eigentümer ja noch nicht Eigentümer und kann mir daher schon grundsätzlich nicht kündigen, oder?

    2.) Keine Kündigungsgründe genannt wurden

    Folgende Fragen knüpfen sich an den o.g. Sachverhalt:

    1) Stimmt es, dass die Kündigung somit unwirksam ist?

    2) Falls Sie unwirksam ist, wie sollte ich verfahren, wenn ich möglichst lange in der Wohnung bleiben möchte, um Zeit für die Wohnungssuche zu gewinnen?

    Kann ich die unwirksame Kündigung ignorieren oder muss ich Widerspruch o.ä einlegen?

    3) Muss ich den neuen Eigentümer, falls er nachfragt, darauf hinweisen, dass die Kündigung unwirksam war und warum?

    Vielen Dank!!!

  • Die Kündigung einer Wohnung ohne Angabe von Gründen ist unwirksam. Bei einer unwirksamen Kündigung kann und muss kein Widerspruch eingelegt werden. Der neue Vermieter/Eigentümer müsste belegen, dass er der "Neue" ist, könnte ja "Jeder" kommen und Forderungen stellen.

    Ausführlichere Informationen hier:

    https://www.bmgev.de/mietrecht/tipp…-vermieter.html

    oder beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.

  • Hallo,

    du siehst das genau richtig, die Kündigung ist unwirksam. Die vielen Gründe hast du ja schon sehr gut erfasst.

    Wenn du einfach nur Zeit gewinnen willst, solltest du gar nichts machen und abwarten, bis der Vermieter merkt, dass du nicht ausziehst. Dann wird er im April eine Räumungsklage einreichen. Wahrscheinlich wird er aber noch vor Einreichen der Klage merken, dass er so einiges falsch gemacht hat und dann wohl korrekt kündigen. Bis dahin sind wieder einige Monate ins Land gezogen. D.h. selbst unter ungünstigen Umständen hast du gut ein halbes Jahr Zeit.

    Gruß

    H H

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!