Mängel bei Erstbezug

  • Und weil der Vermieter das so hineinschreibt soll der Mieter das so akzeptieren, ganz offen begehen wir jetzt eine weitere Ähra nach Bananenmietrecht, jetzt auch noch das Akkarinmietrecht??

    Was soll man sagen, ist halt qualitativ nicht alles erst Güte, aber als "Mangel" im Mietrechtlichen Sinne würde ich die Wannenecke jetzt nicht sehen.

    Hauptsache, kein 0815Mietrecht.

  • Was soll man sagen, ist halt qualitativ nicht alles erst Güte, aber als "Mangel" im Mietrechtlichen Sinne würde ich die Wannenecke jetzt nicht sehen.

    Ich würde da durchaus einen Mangel sehen, und zudem würde ich in diesem Zustand eine Wohnung nicht als "renoviert" anbieten.

    Was manche VM so alles an den Mann bringen wollen ist schon erstaunlich.

  • Ich würde da durchaus einen Mangel sehen,

    Ich auch, als Bauherr. Aber man weiss ja auch nicht was mit eben diesem besprochen war.

    zudem würde ich in diesem Zustand eine Wohnung nicht als "renoviert" anbieten.

    Das "renoviert" nichts und alles bedeuten kann, ist doch eigentlich schon hinlänglich bekannt, oder?

    Was manche VM so alles an den Mann bringen wollen ist schon erstaunlich.

    Ehrlich gesagt, kann man sich natürlich über nahezu jede Fuge aufregen, schon klar, ist nur die Frage ob und was da zählbares für den Mieter bei rum kommt.

    Das sind doch allles "Mängel" die schnell und recht problemlos behoben sind, Kleinkram sozusagen. Sich darüber schon vor Mietbeginn aufzuregen, da würde ich wenigstens erst mal abwarten. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen das der Vermieter den Türrahmen und das Laminat so lassen will.

  • Hallo,

    ich würde diese Kleinigkeiten selbst beseitigen, sieht ja wirklich nicht gut aus.

    Türrahmen: Weiße Kunststoffleisten (Flachprofil) im Baumarkt kaufen und drüberkleben

    Wanne: weißes Silikon drauf und etwas besser modellieren

    Laminat: Laminatreparaturset (mit Schmelzblöcken) kaufen und dieses kleine Loch schließen

    Das kostet alles zusammen keine 30 Euro und ist sicher in weniger als 2 Stunde gemacht.

    Gruß

    H H

  • was schuldet der VM deiner Meinung nach denn?

    Hallo,

    das hier:

    § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

    Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. 2 Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. 3 Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. (2) 1 Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt. (3) 1 Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. (4) 1 Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

    Gruß

    BHSHuber

  • Ja und wo ist jetzt die Tauglichkeit gemindert? In der Wanne kann man baden und das Bad ist auch begehbar. Die Mängel sind da, aber die sind unerheblich.

    Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. 2 Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. 3 Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. (2) 1 Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt. (

  • Was ist denn im Mietvertrag zum Zustand der Wohnung vereinbart. Ist da nichts vereinbart bzw. keine Mangelfreiheit garantiert, sieht das rabenschwarz aus

    Hallo,

    darauf bezog sich mein Post ohne Wertung der Mängel, der Mieter kann erwarten, dass er eine Mangelfreie Wohnung erhält ob diese nun den Gebrauch der Mietsache oder optischer Natur sind.

    Dein Satz liest sich so, als ob das generell nicht der Fall wäre!

    Gruß

    BHShuber

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