Eben, es ist umstritten und alles andere als eindeutig oder in den meisten Fällen anwendbar. Ein pauschaler Hinweis auf eine fehlende Fristsetzung ist nicht mehr ausreichend, wenn man einen Rat geben möchte.
Umgekehrt wird ein Schuh draus
Als Mieter wirst du unabhängig vom realen Sachverhalt immer bei Auszug argumentieren:
Wenn ich dazu aufgefordert worden wäre, hätte ich das gemacht. Mich hat hat aber keiner aufgefordert.
Ausserdem hab ich nichts anerkannt (Protokoll). Und im Nachhinein wurde mir noch klar, ich war gar nicht dazu verpflichtet
bzw. die Verpflichtung unwirksam aus beliebigen Gründen.
Genauso ist es umgekehrt. Als Vemieter wirst du entweder eine Nachfrist setzen, oder noch besser du versuchst sie im Protokoll auszuschließen.
In keinem Fall ist es für den Vermieter ratsam eine Schadensersatzklage damit anzufangen, dass 281 entbehrlich sei.
Aus meiner persönlichen Wahrnehmung verlieren die Vermieter in den meisten Fällen nach wie vor wenn sie auf die Nachfrist verzichtet haben.
Insofern ist es m.E. als Vermieter völlig unsinnig wegen 7 Tagen zu riskieren, dass die ganze Klage für die Katz ist.