Vertrag sofort kündigbar?

  • Folgende Situation:

    Ich wohne im souterrain eines einfamilienhauses. im ersten stock lebt die tochter der vermieterin (die vermieterin ist eine ältere dame, die einige häuser weiter wohnt) mit familie, im erdgeschoss ein student und ich eben im souterrain. ich miete ein zimmer und über einen gang ist das bad daneben und auch das WC erreichbar. dieses WC plus Dusche und Waschbecken wurde bislang immer nur von mir alleine genutzt. alleinig die waschmaschine und trockner werden von der tochter der vermieterin mitbenutzt. dafür muss sie natürlich ins bad etc. im mietvertrag ist das folgendermaßen festgehalten "mitbenutzung durch die vermieterin als waschküche".

    so viel zur situation, jetzt mein problem:

    die vermieterin hat in einem zimmer neben an für die dauer des oktoberfestes eine dort arbeitende bedienung einquartiert. diese benutzt jetzt aber plötzlich mein Bad/Dusche/WC mit.

    kann ich jetzt den vertrag fristlos kündigen oder muss ich an den 3 monaten kündigungsfrist festhalten?

  • kann ich jetzt den vertrag fristlos kündigen oder muss ich an den 3 monaten kündigungsfrist festhalten?

    Natürlich musst du die 3 Monate Frist einhalten, d.h. Miete bis zum 31. Dezember bezahlen. Alles andere ist mehr oder weniger Kinderkram und passt besser in einen Kindergarten.

  • die vermieterin hat in einem zimmer neben an für die dauer des oktoberfestes eine dort arbeitende bedienung einquartiert. diese benutzt jetzt aber plötzlich mein Bad/Dusche/WC mit.

    kann ich jetzt den vertrag fristlos kündigen oder muss ich an den 3 monaten kündigungsfrist festhalten?

    Soviel ich sehe hast Du 1 Zimmer angemietet und kannst die sanitären Einrichtungen außerhalb des Zimmers mitbenutzen, so wie die Bedienung für 14 Tage während des Oktoberfestes. Näheres müßte eigentlich der MV hergeben, und ob es für eine fristlose Kündigung reichen würde kann hier niemand sagen. Deine Angaben sind dafür zu spärlich.

  • Hallo,

    ich denke, die meisten hier können es sehr wohl sagen: DAS REICHT NIEMALS FÜR EINE FRISTLOSE KÜNDIGUNG!

    Gruß

    H H

    Welche Verhaltensweisen da evtl. zum Vorschein kommen weiß man nicht, wird zumindest nichts berichtet. Ich würde es als Mieter nicht so einfach hinnehmen, wenn plötzlich ein fremdes, andersgeschlechtliches Wesen mein Bad,,WC, Dusche etc. mitbenutzen würde. Dem TE gefällt dies offensichtlich auch nicht. Maßgebend ist natürlich die Vereinbarung im Mietvertrag ob die Benutzung der sanitären Einrichtungen alleine Dir zugedacht waren. Wenn es so wäre, hättest Du Grund für eine fristlose Kündigung, sofern Du zuvor den VM um Unterbindung dieser Situation bittest und der das ignoriert. Nachdem diese Bedienung ohnehin nur 14 Tage anwohnt wird wohl nichts mit der fristlosen Kündigung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!