Pflicht zu Wohnungsbesichtigungen?

  • Ich bewohne zur Zeit eine 3-Zimmer Wohnung in Hannovers Innenstadt. Diese Wohnung habe ich zum 1. Februar nächsten Jahres gekündigt. Nun hat mein Vermieter Besichtigungstermine angekündigt und zwar in der Zeit, in der ich die Wohnung noch bewohne. Er überlege, ob er sie weiter vermieten soll oder sie verkaufen kann. Nun bin ich Alleinstehend und Berufstätig und habe zur Zeit kaum eine freie Minute. Doch möchte ich auch Niemanden Fremdes in meine Wohnung lassen, wenn ich nicht dabei bin. Was kann ich tun? Mein Vermieter beharrt natürlich auf den Besichtigungen. :(

  • Hallo Colibri, wenn Sie die Wohnung gekündigt haben, muss der Vermieter neuen Mietern die Wohnung zeigen können. Dieses gilt auch, wenn der Vermieter den Verkauf der Wohnung vollziehen möchte. Allerdings gibt es dabei ein paar Regeln die auch der Vermieter zu beachten hat:
    1. Sie müssen Miet- oder Kaufinteressenten nur dann in die Wohnung lassen, wenn sie in Begleitung des Vermieters oder der Hausverwaltung erscheinen oder wenn sie sich nach vorheriger Absprache ausweisen können.
    2. Der Vermieter muss jede Wohnungsbesichtigung vorher mit einer Frist von 3 bis 4 Tagen anmelden.
    3. Soweit Besichtigungstermine mit Miet- oder Kaufinteressenten vereinbart werden, muss der Vermieter auf die Belange des Mieters Rücksicht nehmen, insbesondere auf eine Berufstätigkeit des Mieters.

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