Abwasserleitung verstopft

  • Hallo miteinander vielleicht kann mir jemand helfen und zwar erfolgte sich folgendes.

    Ich wohne in einem Mietobjekt ohne weitere Mieter unter der Wohnung ist nur die Werkstatt des Vermieters und neben an das Haus des Vermieters.

    Die Rohre laufen wohl alle zusammen.
    Nun ereignete sich folgendes: Etwa einen Monat nach Einzug kam da Vermieter zu uns und erzählte mir mündlich das er in seinem Keller eine Überschwemmung hatte wegen eines verstopften Abflussrohres. Er hätte einen Klempner beauftragt und dieser hätte angeblich als Ursache EIN Feuchttuch benannt.
    Ich selber habe den Schaden nie gesehen und auch nur die mündliche Aussage vom Vermieter.


    Die Rechnung vom Klempner habe ich zusammen mit der Nebenkostenabrechnung erhalten und soll ihm jetzt nachträglich die Kosten für die Beseitigung zahlen.

    Auf der Rechnung steht jedoch keine Ursache. Nur das Klempner eine Fräse und eine Kamerea benutzt hat.


    Es kann sein das ich im Müden zustand aus versehen mal ein Feuchttuch die Toilette herunter gespült habe (normaler weise landen diese im Mülleimer) aber theoretisch könnte dieses ja auch aus der Wohnung des Vermieters stammen. Natürlich kann es aber auch sein das neben der eigentlichen Verstopfung zufällig auch ein Feuchttuch lag und der Vermieter sich dachte ach komm dann kann ich es auch auf meine Mieterin abwälzen. (Leider habe ich erst im Nachhinein erfahren das der Vermieter leider so einer ist)
    Wie auch immer ich habe keine Ahnung was die Ursache war ich habe nur die Rechnung erhalten. Ich selber hatte aber auch nie was von der Verstopfung gemerkt.

    Jetzt ist die Frage muss ich das zahlen oder muss der Vermieter erstmal einen Beweis aufbringen das ich wirklich schuld war?

  • Jetzt ist die Frage muss ich das zahlen oder muss der Vermieter erstmal einen Beweis aufbringen das ich wirklich schuld war?

    Richtig erkannt. Nur auf Zuruf würde ich keine Rechnung bezahlen. Vor allen Dingen würde es mich stören, dass man mich nicht über die Verstopfung informiert hat.

  • Ein (1) Feuchttuch verursacht keine Verstopfung. Auf der Handwerkerrechnung müsste eindeutig die Ursache der Verstopfung angegeben sein um Dir die Ursache der Verstopfung zuordnen zu können. Solange dies nicht der Fall ist bist Du nicht verpflichtet die Rechnung zu begleichen.

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