Vermieter verweigert Bescheinigung

  • Hallo,

    mein Problem ist etwas komplexer. Aber ich versuche mich so kurz wie möglich zu halten. Vor vier jahren haben wir das haus gemietet, in dem wir jetzt wohnen. Nach einiger zeit zeigten sich Mängel. Vielleicht hätten wir beim Einzug einfach besser aufpassen sollen, aber wir waren damals froh, das wir auf das haus bekommen haben. Auf jeden Fall ist der Balkon mittlerweile Einsturz gefährdet, im Keller haben wir fliesend Wasser, allerdings auf dem Fussboden, die Außentreppe bricht langsam weg, die haustür ist so verzogen, das sie kaum noch zu geht und hat unten einen so grossen Spalt, das die Katze eigentlich keine katzenklappe mehr braucht und wenn man auf dem Sofa sitzt, bekommt man einen steifen Hals, weil alle Fenster undicht sind. Das sind nur einige Mängel, die vorhanden sind. Natürlich haben wir den vermieter darauf aufmerksam gemacht und um Beseitigung gebeten. Allerdings kam von ihm nie eine Reaktion. Irgendwann hatten wir dann die Nase voll und haben ihm eine Mietminderung angekündigt. Auch hierauf keine Reaktion. Also haben wir die Miete gemindert, mit dem Hinweis, das wir diese selbstverständlich wieder in voller Höhe zahlen, sobald die Mängel behoben sind. Was soll ich sagen... wieder keine Reaktion. Ein halbes jahr verging und mit einem mal hatten wir eine Reaktion von ihm.... die Kündigung. Allerdings ohne Angabe von irgendwelchen Gründen. Eigentlich ist diese Kündigung ja sowieso unwirksam, aber um auf der sicheren Seite zu sein, haben wir Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt. Gleichzeitig haben wir ihm mitgeteil, das wir bereit sind aus zu ziehen, sobald wir eine passende Wohnung für uns gefunden haben. Mit 5 Personen ist das aber gar nicht so einfach. Auf den Widerspruch kam wieder keine Reaktion. Erst nach 3 Monaten kam dann ein Brief von ihm, in dem er uns aufforderte das Haus sofort zu verlassen. Ihr könnt mir glauben, nichts würde ich lieber tun als das. Aber unter der Brücke möchte ich dann doch nicht schlafen.
    Jetzt haben w
    wir ein super schönes altes Bauernhaus gefunden, das wir mieten könnten. Allerdings wollen die neuen Vermieter eine Bescheinigung von dem alten Vermieter, das die Miete immer pünktlich eingegangen ist. Nix da... unser Vermieter verweigert uns diese und droht uns mit Klage.
    Wir haben zwar die Miete gekürzt (da haben wir uns natürlich vorher abgesichert), aber die gekürzte Miete ist immer pünktlich auf seinem Konto gewesen.

    ich verstehe den Typ nicht. Auf der einen Seite will er uns angeblich raus haben, auf der anderen Seite legt er uns solche Steine in den Weg.

    hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Tip geben?

    Grüsse von belili... die lieber heute wie morgen hier ausziehen würde

  • Hallo Belili,

    "ist der Balkon mittlerweile Einsturz gefährdet, im Keller haben wir fliesend Wasser, allerdings auf dem Fussboden, die Außentreppe bricht langsam weg, die haustür ist so verzogen, das sie kaum noch zu geht und hat unten einen so grossen Spalt, das die Katze eigentlich keine katzenklappe mehr braucht und wenn man auf dem Sofa sitzt, bekommt man einen steifen Hals, weil alle Fenster undicht sind. Natürlich haben wir den vermieter darauf aufmerksam gemacht und um Beseitigung gebeten. Allerdings kam von ihm nie eine Reaktion."
    Habt Ihr dem VM all diese Mängel schriftlich nachweislich gerügt mit der Aufforderung, die Mietsache kurzfristig instand zu setzen?

    "Irgendwann hatten wir dann die Nase voll und haben ihm eine Mietminderung angekündigt. Auch hierauf keine Reaktion. Also haben wir die Miete gemindert, mit dem Hinweis, das wir diese selbstverständlich wieder in voller Höhe zahlen, sobald die Mängel behoben sind. Was soll ich sagen... wieder keine Reaktion. Ein halbes jahr verging und mit einem mal hatten wir eine Reaktion von ihm.... die Kündigung."
    Gab er eine Frist an? Wenn die Summe der Mietreduzierungen zwei Brutto-MM erreicht, kann der VM (fristlos) kundigen.

    "Allerdings ohne Angabe von irgendwelchen Gründen."
    Ist aber zwingend erforderlich.

    "Eigentlich ist diese Kündigung ja sowieso unwirksam,"
    Das entscheidest nicht Du...

    "Allerdings wollen die neuen Vermieter eine Bescheinigung von dem alten Vermieter,"
    Steht Euch nicht zu, es sei denn, dass solche in Euren MV explizit vereibart war.

  • Hallo Benny,

    mir ist klar, das nicht ICH entscheide, ob die Kündigung unwirksam ist. Aber lau Gesetzt muss eine Kündigung begründet sein, sonst ist sie unwirksam.

    Natürlich haben wir dem VM die Mängel schriftlich mitgeteilt und um fristgerechte Beseitigung gebeten. Sogar mehr wie einmal. Wie gesagt, es kam keinerlei Reaktion von ihm.

    Und was die Bescheinigung angeht... ich verlange keine Bescheinigung, in der steht, das wir die Miete in voller Höhe bezahlt haben, sonder nur eine Bescheinigung darüber, das die Zahlungen pünktlich auf seinem Konto eingegangen sind.
    Ob die uns rein rechtlich zusteht, darüber habe ich mich noch nicht schlau gemacht. Aber wenn er sie uns ausstellen würde, dann hätte er doch das was er will... WIR WÜRDEN ENDLICH AUSZIEHEN!

    Wer möchte schon so wohnen?

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