Wieviel Mietkürzung(en) darf hier angewendet werden?

  • Hi zusammen,


    ich bin ja noch neu hier, habe aber dennoch eine (naja mehrere) allgemeine Frage. Wie sieht es mit Mietkürzungen aus, wenn man in einem einzigen Haus gleich mehrere und unterschiedliche Mängel vorliegen hat? Werden dann die anteiligen Prozente aus allen Punkten addiert oder gilt in der "Sammlung" nur der einzelne Punkt mit dem höchsten Prozentsatz? Ich frage das deshalb, weil wir hier in einem Mietshaus eine ganze Liste von Mängeln vorliegen haben, über die der VM augh informiert ist. Der jedoch scheint das (die) Problem(e) aussitzen zu wollen.


    Uns wurde vor dem Vertrag hoch und heilig so einiges versprochen, jedoch bisher so gut wie nichts davon eingehalten. Gleich zu Anfang hatten wir im Wohnzimmer hinter einer Holzverkleidung (die ich aber wegen der dunklen Farbe nicht wollte und deswegen abgerissen habe) eine deftige Schimmelbildung. Der Raum war also faktisch nicht bewohnbar. Dies habe ich mit reichlich Fotos dokumentiert und den VM darauf hingewiesen, dies unverzürglich zu beseitigen. Erst als ich nach Monaten meiner Geduld damit gedroht habe, die Miete entsprechend zu kürzen (50%), kam sehr zögerlich Bewegung ins Spiel. Als ich dann auch nach weiter Untätigkeit des VM tatsächlich die Miete gekürzt habe, ging alles plötzlich ganz schnell.

    Bei Geldverlust scheint hier die Trägheit zu veschwinden. Da wir aber noch viele weitere Punkte auf der Liste hatten, haben wir erstmal etwas Ruhe gegeben. Das ist aber inzwischen schon wieder Monate her und bei den anderen Punkten passiert weiterhin nichts. Angeblich hat der VM Geldsorgen (was aber sicher nicht mein Problem sein sollte). Nun denke ich über erneute Kürzungen nach, bin mir aber wegen der unterschiedlichen Prozentsätze der einzelnen Punkte unsicher, wie ich diese ansetzen kann oder darf.


    Könnt Ihr mir da bitte weiter helfen? Ich bin ja schon bereit, die volle Miete zu zahlen, aber dafür verlange ich auch eine vollwertige Mietsache. Die ist aber beweitem nicht gegeben. Nun versuche ich mit erneuter Kürzung wieder Bewegung ins Spiel zu bringen, weil der VM offenbar nur diese Sprache versteht.


    Für wirksame Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar.


    Klaus

  • Könnt Ihr mir da bitte weiter helfen?

    Das können und dürfen wir nicht, das wäre eine nicht erlaubte Rechtsberatung. Es gibt aber die Möglichkeit, mithilfe von bereits ergangenen Urteilen, einen ersten Überblick zu bekommen. Hier ist z.B. eine oft zitierte Auflistung von Mietminderungen:

    http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

    Ich rate aber ganz entschieden von solch einem Vorgehen ab. Um keine Fehler bei der Minderung zu machen, sollte man unbedingt die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts für Mietrecht, bzw. dem örtlichen Mieterverein übergeben.

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