Vorkaufsrecht Mieter

  • Hallo

    Wir bewohnen derzeit mit unseren Kindern eine Doppelhaushälfte zur Miete.
    Nun will unser Vermieter das Haus verkaufen und wir hatten sogar schon einen Besichtigungstermin.
    Die andere Haushälfte ist ebenfalls vermietet.

    Wir sind selbst am Kauf der Immobilie interessiert, leider will Vermieter uns aber nicht mitteilen um was für einen Kaufpreis es sich handelt. Werden immer wieder versetzt...
    Die ersten Interessenten wollen uns dann auch wegen Eigenbedarf kündigen....geht das so einfach.

    Welche Rechte haben wir diesbezüglich???
    Ist der Eigenbedarf so einfach möglich??
    Was ist mit gleichwertigem Wohnraum, diesen würde es in unserem Ort nicht geben.
    Was ist mit Schule und Kindergarten der Zwerge??
    Haben wir Vorkaufsrecht??

    Würden uns über viele hilfreiche Antworten freuen.

    Lg

  • Zitat

    Haben wir Vorkaufsrecht??

    Wenn vertraglich nicht vereinbart, nein. Vorkaufsrecht, wenn es denn eines gäbe, besagt lediglich das es dem Berechtigten zuerst angeboten werden, nicht an diesen verkauft werden muß.

    Zitat

    Ist der Eigenbedarf so einfach möglich??

    Ja.

    Zitat

    Was ist mit gleichwertigem Wohnraum, diesen würde es in unserem Ort nicht geben.

    Nicht das Problem des Vermieters.

    Zitat

    Was ist mit Schule und Kindergarten der Zwerge??

    Das auch nicht.

    Sorry, aber das sind die realen Fakten.

    Zitat

    Wir sind selbst am Kauf der Immobilie interessiert, leider will Vermieter uns aber nicht mitteilen um was für einen Kaufpreis es sich handelt.

    Dann macht ihm eine gutes Angebot.

  • Abgesehen von der Aussage zum Vorkaufsrecht : agree
    (Vkrecht heisst, dass der Mieter statt des Kaeufers in den abgeschlossenen Kaufvertrag eintreten darf)

    Das gibt's bei DHHs ueblicherweise nicht. Man kann dem VM aber durchaus auch so ein Angebot machrn.

  • Doch lieber Berny,

    Das Vorkaufsrecht zugunsten des Mieters gibt es für den ersten Verkauf nach der Teilung in WEG.

    Dabei schließen VM und k den NotarVertrag komplett ab. Dann informiert der VK den M ueber den Verkauf, den Vertragsinhalt und den Preis.
    Und dann darf der M 2 Monate lang entscheiden, ob er statt K in den Vertrag eintreten will.

    Das ganze passiert mit kürzerer Frist uebrigens alle Nasen lan weil ganz viele Gemeinden ein Vorkaufsrecht bei allen Grundstücke n innerhalb der Gemeinde durch kommunale Satzung haben.

  • Dabei schließen VM und k den NotarVertrag komplett ab. Dann informiert der VK den M ueber den Verkauf, den Vertragsinhalt und den Preis.
    Und dann darf der M 2 Monate lang entscheiden, ob er statt K in den Vertrag eintreten will.


    Verstehe (einigermassen:rolleyes:) Aber, muss der VK den M informieren? Was, wenn er es nicht tut oder falschen Preis nennt?

  • Dabei schließen VM und k den NotarVertrag komplett ab. Dann informiert der VK den M ueber den Verkauf, den Vertragsinhalt und den Preis.
    Und dann darf der M 2 Monate lang entscheiden, ob er statt K in den Vertrag eintreten will.


    Verstehe (einigermassen:rolleyes:) Aber, muss der VK den M informieren? Was, wenn er es nicht tut oder falschen Preis nennt?

  • Ja er muss ihn informieren. 577 BGB
    Der Mieter darf den Kaufvertrag einsehen.
    Man kann versuchen als VK das zu umgehen, wird man erwischt, macht man sich Schadensersatzpflichtig.

  • Ja er muss ihn informieren. 577 BGB
    Der Mieter darf den Kaufvertrag einsehen.
    Man kann versuchen als VK das zu umgehen, wird man erwischt, macht man sich Schadensersatzpflichtig.
    God is busy, may I help you?


    Thanks, you did.;)

  • Ja er muss ihn informieren. 577 BGB
    Der Mieter darf den Kaufvertrag einsehen.
    Man kann versuchen als VK das zu umgehen, wird man erwischt, macht man sich Schadensersatzpflichtig.
    God is busy, may I help you?


    Thanks, you did it.;)

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