Hallo zusammen,
ich vermiete eine möblierte Wohnung (inkl. möbliertes Zimmer) an eine Frau. In dieser Wohnung wohne ich auch. Wir haben einen unbefristeten Mietvertrag geschlossen aber ich kann sie nicht mehr ertragen. Im Vertrag steht, dass ich zum 1. des Monats den Vertrag kündigen darf. Allerdings habe ich heute gelernt, dass ich bis zum 15. eines Monats zum Ablauf des gleichen Monats kündigen kann, nach BGB. Was hat jetzt Vorrang, das, was im Vertrag steht, oder das, was im BGB steht?
Vielen Dank für eure Hilfe,
GMieter
 
		 
		
		
	