Muss Mietminderung sofort abgezogen werden?

  • Hallo,
    die Frage klingt jetzt erstmal komisch, aber ich hoffe, dass mir trotzdem geholfen werden kann.

    Folgende Situation: In meiner Wohnung besteht ein Mangel schon seit Einzug. Als der Mietvertrag gemacht wurde, war die Wohnung noch nicht fertig, sodass man natürlich nicht sehen konnte, ob später ein Mangel vorliegt.
    Bei Übergabe der Wohnung ist dieser Mangel dann entdeckt worden und im Übergabeprotokoll festgehalten worden. Der Vermieter wollte den Mangel dann bis Oktober des betreffenden Jahres beheben lassen (steht so im Protokoll).

    Somit lag ab November im Grunde ein berechtigter Minderunsgrund vor. Es wurde eine Minderung der Miete schriftlich unter Fristsetzung angekündigt. Die Höhe der Minderung wurde bewusst sehr gering gehalten.
    Jedoch wurde dann der Dauerauftrag nicht geändert und die Miete wurde voll weiter bezahlt.

    Letztendlich konnte der Mangel nur durch Selbsthilfe (wieder schriftlich mit Frist angekündigt) behoben werden.

    Nun meine Frage: Kann man bei Beenddigung des Mietverhältnis, quasi im Zuge der Endabrechnung, wenn Kaution, letzte Betriebskosten etc. abgerechnet werden, dann noch die Mietminderung und Aufwendungen für die Selbsthilfe gegen rechnen oder ist der Zug dann abgefahren?

    Ich danke schonmal fürs Lesen und Beantworten :)

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