Folgende Sachlage:
Ich bewohne eine Dachgeschosswohnung zur Miete ohne sonstiges Recht zur Nutzung von Garten, Garage etc.. Der Vermieter bewohnt das Erdgeschoss.
Desweiteren benutze ich den Weg durch einen umzäunten Vorgarten, das Treppenhaus und die gepflasterte Einfahrt zu einer Remise wo die gemeinsamen Mülltonnen stehen und wo ich 3 Fahrräder abstellen darf.
Meine Pflichten laut mündlicher Vereinbarung:
- wöchentliches feuchtes Reinigen des Treppenhauses, das überflüssigerweise mit Dekogegenständen vom Vermieter bestückt ist (dort wo eine schwere Figur steht habe ich mir nun seit 2,5 Jahren das Putzen aufgespart und es hat sich eine nette Staubschicht gebildet:D)
- Schnee und Glättebeseitigung vor dem Haus bzw. die damit verbundenen Kosten
(mein Vermieter sagt er benutze den vorderen Bereich nicht, er geht immer von hinten durch seinen Garten ins Haus, so auch sein Besuch...was auch stimmt.....allerdings hat er an der Haustür genau wie ich eine Klingel und eine Briefklappe....also, dass er vorne Post usw. bekommt hat er bei dieser Erklärung vergessen)
- meine Fahrräder in der Remise schön eng zusammenstellen, damit ich keinen Platz raube
(dass ich über seine vereiste Einfahrt zur Remise (Müll/Fahrrad) gehen musste war ihm den ganzen Winter egal, irgendwann hat er mit schwerem motorisiertem Gerät die Eisschollen von seiner Einfahrt aus über die Strasse auf die andere Strassenseite zu einem grossen Hügel aufgeschoben und ist leider nicht auf die Idee gekommen meinen ebenso vereisten Autostellplatz mal eben mit frei zu schieben
)
Welche Rechte habe ich überhaupt?
1. Habe ich das Recht auf einen Stellplatz für Fahrräder? Ich kann sie ja nicht jeden Tag ins Haus tragen. Oder muss ich es als Gnade des Vermieters mir eine Abstellmöglichkeit bereitzustellen akzeptieren? Er schiebt die Fahrräder hin und her. Also sie sind nicht immer dort wo ich sie auch am Vortag abgestellt habe.
2. Mein Vermieter verlangt von mir alleine das Treppenhaus/Hauseingangsbereich sauberzuhalten. Kann ich dann im Umkehrschluss auch einen sauberen Weg zu den Mülltonnen bzw. meinen Fahrrädern verlangen? Oder muss ich diesen Weg dann auch sauberhalten, da ich ihn ja mitbenutze? Mein Vermieter züchtet oder hält seit einem Jahr viele Hühner, die nicht in ihrem Gehege bleiben. Es ist nicht leicht für mich mit sauber bleibenden Schuhen zu den Fahrrädern zu gelangen. Es ist halt alles voller Federn, frischer und getrockneter Hühnerka...auch manchmal auf den Fahrrädern wenn sie mal nicht mit Zement oder sonstigem zugestaubt sind... bzw. sind die Fahrräder vom Vermieter zugestellt, so dass ich erst Sachen zwischen aufgescheuchten Hühnern hin und her räumen muss um an die Räder zu gelangen. Ich bekomme das ja hin, aber meine Tochter, die morgens zur Schule muss kann nicht mal eben eine Schubkarre voller Steine zur Seite schieben.
Den Restmüll benutze ich gar nicht, da er vom Vermieter vollständig gefüllt wird sobald er von der Abfuhr geleert wurde. Ich habe keine Chance etwas da rein zu bekommen. Ich hatte das auch schonmal angesprochen und bekam als Antwort, dass ich dann mehr Miete zahlen müsste weil er dann eine grössere Mülltonne ordern müsste. Also nehme ich meinen Restmüll mit zu Bekannten, wo ich ihn freundlicherweise loswerden kann. Aber ich muss trotzdem hin und wieder durch die Hühnersch.... um an die Papiertonne zu gelangen oder durch noch schlimmere Hühnersch..... um zum Kompost zu kommen, da ich diese Abfälle nicht in die Restmülltonne werfen darf, die ich ohnehin nicht nutzen kann.
Mein Vermieter fegt oder reinigt diese Einfahrt zu seiner Remise nie. Jetzt im Winter ist es etwas besser, da meistens alles gefroren ist.
3. Mein Vermieter hält seinen Vorgarten meiner Ansicht nach nicht richtig "sauber". Es wäre mir im Grunde egal, aber es ist mir vor meinen Bekannten bzw. Unbekannten peinlich, da manche denken könnten, ich sei für den Vorgarten verantwortlich.
Natürlich ist es eine reine Geschmacksfrage. Aber muss ich verweht verteilten Osterschmuck vom letzten Jahr, noch installierten Weihnachtsschmuck vom letzten Jahr und das Ganze garniert mit Böller und Raketenresten meines Vermieters akzeptieren? Wahrscheinlich ja...das ist bestimmt so ein Thema wie Gartenzwerge...also eine Geschmacksfrage. Wer ist für Laubansammlungen auf dem Weg zur Haustür und auf Treppenstufen usw. verantwortlich? Ich räume es nicht weg und meinen Vermieter scheint es nicht zu stören.
4. Welche Ansprüche kann ich an einen PKW-Stellplatz stellen? Meiner liegt in einer Mulde, die oft voll Wasser steht.
noch ein weiterer Punkt:
Gefälligkeiten
In beständiger Regelmässigkeit klingelt es bei mir und ich werde um "kleine" Gefälligkeiten gebeten.....wie mal eben zu zweit einen Baumstamm völlig rückenunschonend von A nach B zu hiefen, Tiere einfangen...usw...anfänglich habe ich da mitgemacht, aber inzwischen finde ich es eher belästigend und verneine diese Aufforderungen. Das kommt aber dem Mietverhältnis nicht zu gute.
Ich habe im Gegenzug erst einmal um eine Gefälligkeit gebeten. Für eine Feier habe ich im Sommer seine Einfahrt nutzen dürfen. Dafür habe ich die Einfahrt vor und nach der Feier gereinigt, hatte es aber Abends nicht mehr geschafft ein von mir gebautes Kinderspiel abzubauen und ihm unter Einverständnis mitgeteilt, ich würde es am nächsten Tag wegräumen. Der Vermieter bekam am selben Abend noch Besuch und hatte dann nichts besseres zu tun, dieses von mir gebaute Spiel, welches leider schon von den Hühnern "untersucht " wurde, vor den Augen seiner Besucher auf dem Boden zu zertrümmern. Ich bin dann runter gelaufen weil ich den Lärm hörte. Und bekam dann von ihm den Spruch: "So...ich habe nun aufgeräumt" Ich habe dann die von Hühnern vollgeschi....en Teile vor der versammelten Mannschaft aufgesammelt und in meine Wohnung tragen müssen.