Kündigung wegen von mir bestelltem Handwerker

  • Laut Anwalt würde er bei einem Vergleich vor Gericht mehr verdienen. Aber speziell bei Anwälten im Mietrecht sei eine gute Reputation mehr Geld wert als Vergleichssummen zu kassieren.

    Na klar doch. Und dem Finanzamt ist wichtig, dass du nicht zuviel Steuern bezahlst.

  • Hallo,

    nachdem ich mich jetzt nochmal durch die neun Seiten gelesen habe, muss ich nochmal eine Anmerkung machen.

    Die fristlose Kündigung wäre dadurch zu beheben, dass die ausstehende Miete komplett gezahlt wird.
    Bei der gleichzeitig ausgesprochenen fristgerechten Kündigung geht das nicht so einfach.

    Da der Kündigungsgrund allerdings lautet, dass die Miete nicht gezahlt wurde und dass "einfach" ein Handwerker bestellt wurde, möchte ich bezweifeln, dass der Vermieter vor Gericht damit durchkommt. Schließlich ist die Beauftragung eines Handwerkers um die Heizung zu reparieren kein Kündigungsgrund. Zudem kommt noch der Aspekt, dass eine fristgerechte gem Vertrag für eine gewisse Zeit ausgeschlossen wurde.


    Bei Rechtsprechung heutzutage würde es mich extrem wundern, wenn der Vermieter vor Gericht damit durchkäme. Auch wenn du den Zugang deiner Schreiben nicht belegen kannst, so kannst du auf jeden Fall deine Intention nachweisen.
    Zum Thema Mietverein habe ich mich hier schon öfter geäußert. Dort arbeiten i.d.R. Anwälte, die so schlecht sind, dass sie woanders keine Beschäftigung finden. Statt die Mieter vernünftig zu beraten, wird versucht eine Kluft zwischen Mieter und Vermieter zu treiben, indem nach dem Motto "immer voll drauf" so falsch gearbeitet wird, wie es schlechter nicht geht. Diese Anwälte begreifen nicht, dass im Miettecht, wie auch im Arbeitsrecht, die Parteienn hinterher noch lange miteinander zu tun haben und man nicht zuviel Porzellan zerschlagen darf.

    Gar nicht verstehen kann ich die Einschätzung deines Anwalts. Ich halte es für unvernünftig sich auf einen so schlechten Vergleich einzulassen. Der Vermieter hätte keine Chance einen Schadenersatz über die restliche Laufzeit des Vertrages zu verlangen. Erstens ist er zur Schadeninderung verpflichtet, d.h. er muss so schnell es geht (was auch immer das heißt) einen neuen Mieter suchen, zum anderen hat er die Kündigung ausgesprochen. Bei einer fristlosen könnte er wahrscheinlich noch etwas machen, bei einer fristgerechten nicht.

    Nach meiner Rechtsauffassung dürftest du wenig Möglichkeiten haben, den Betrag der Handwerkerrechnung zurückzubekommen. Zumindest nicht vollständig, maximal anteilig.

    Was ich an deiner Stelle machen würde ist:
    1.Die Mietrückstände vollständig ausgleichen
    2. Mich beim Vermieter schriftlich entschuldigen, dass du die Miete nicht bezahlt hast. Dazu kurz darlegen, dass der Mietverein dir dazu geraten hat und du nicht angenommen hast, dass die Schreiben möglicherweise nie zu seiner Kenntnis gelangten. Dass du aber einsiehst, dass der Vermieter natürlich keinen Schaden haben sollte und du als Ausgleich für die Unannehmlichkeiten sowohl seine Anwaltskosten, als auch die Heizungsreparatur übernimmst, wenn er im Gegenzug die Kündigung fallen lässt.


    Wenn du starke Nerven hast, kannst du die Sache auch aussitzen, nachdem du die Mietschulden beglichen hast. Wie gesagt, ich denke nicht, dass der Vermieter dich wirklich kündigen kann und schon gar nicht, dass er eine so hohen Schaden geltend machen kann.

    Viel Erfolg
    H H

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