Badrenovierung mit Zwischenfällen

  • Hallo,

    in meiner Wohnung im 2. Stock eines 15 Parteien Hauses wurde vor einigen Wochen austretendes Wasser im Keller im festgestellt. Kurz darauf kam eine Firma die den Ursprung des Schadens suchen sollte und diese stellte nach Untersuchung an meinem WC fest, das angeblich meine Wohnung der Ursprung des austretenden Wassers ist.

    Meinem Vermieter (=mein Vater) wurde aufgetragen, sofort eine Firma zur Reparatur zu beauftragen.

    Da das Bad sowieso ziemlich alt ist haben wir dann beschlossen, gleich alles rauszureisen und ein neues Bad einzubauen (und eben in diesem Zuge auch das angebliche "leck" zu beseitigen).

    Am 02.04. bin ich dann aus meiner Wohnung ausgezogen, da am 03.04. die Abbruchmaßnahmen losgingen. Nach 2 tagen war dann alles draußen, allerdings stellten die Handwerker dann fest, dass das Abflussrohr (welches vom 5. Stock bis in den Keller geht) mehrere Risse hat an denen es raustropft (auch auf der Höhe von anderen Stockwerken). Desweiteren handelt es sich natürlich auch noch höchstwahrscheinlich um ein Asbestrohr (dies wird gerade geprüft...)

    Jetzt wohne ich seit Wochen bei Freunden und meinen Eltern und ein Ende ist nicht in Sicht, da ja erst das Rohr raus, dann ein neues rein und dann erst wieder mit der Sanierung meines Bades weitergemacht werden kann...

    Die Wohnung ist nicht benutzbar, das Bad ist komplett rausgerissen worden und der Gang ist eine halbe Baustelle.

    Was habe ich Mietrechtlich für Möglichkeiten (Mietminderung, Ausquartierung) und kann diese mein Vater (Vermieter) an die Gebäudeversicherung des Hauses weitergeben?

    Danke schonmal für eure Tipps!

  • Hallo Darecloud,

    "Da das Bad sowieso ziemlich alt ist haben wir dann beschlossen, gleich alles rauszureisen und ein neues Bad einzubauen (und eben in diesem Zuge auch das angebliche "leck" zu beseitigen)."
    - Halte ich in diesem Fall für Vermieterangelegenheit.

    "Am 02.04. bin ich dann aus meiner Wohnung ausgezogen, da am 03.04. die Abbruchmaßnahmen losgingen. Nach 2 tagen war dann alles draußen, allerdings stellten die Handwerker dann fest, dass das Abflussrohr (welches vom 5. Stock bis in den Keller geht) mehrere Risse hat an denen es raustropft (auch auf der Höhe von anderen Stockwerken). Desweiteren handelt es sich natürlich auch noch höchstwahrscheinlich um ein Asbestrohr (dies wird gerade geprüft...)"
    - Dito.

    "Jetzt wohne ich seit Wochen bei Freunden und meinen Eltern und ein Ende ist nicht in Sicht, da ja erst das Rohr raus, dann ein neues rein und dann erst wieder mit der Sanierung meines Bades weitergemacht werden kann..."
    - Hast aber wohl Photos mit eingeblendetem Datum gemacht?

    "Die Wohnung ist nicht benutzbar, das Bad ist komplett rausgerissen worden und der Gang ist eine halbe Baustelle.
    Was habe ich Mietrechtlich für Möglichkeiten (Mietminderung,"
    - Ja.

    "Ausquartierung)"
    - Weiss ich nicht...

    "kann diese mein Vater (Vermieter) an die Gebäudeversicherung des Hauses weitergeben?"
    - "Weitergeben" kann er zwar, aber sollte sich mal bei geeigneter Stelle erkundigen.

  • Hallo Berny,

    danke schonmal für deine Antwort.

    Kann denn mein Vater dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ein altes Abflussrohr an mehreren Stellen leckt und bestimmungswidrig Wasser austritt? Müsste nicht eher aufgrund des kaputten Rohres alle Kosten die aufgrund des Austausches (also sowohl die Arbeitskosten als auch Teile des Materials, da ja die Wand aufgerissen werden musste und nach Austausch ja wieder neue Fließen hinmüssen) entstehen die Gebäudevers. tragen?

    Und wie hoch kann ich die Mietminderung ansetzen? Ist bei "Nicht-Benutzbarkeit" des Bades eine 100% Mietaussetzung für die Dauer der Arbeiten gerechtfertigt?

  • Darecloud:

    "Kann denn mein Vater ..."
    - Entschuldige, aber Mietrecht kennt nur Mieter und Vermieter...

    "...dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ein altes Abflussrohr an mehreren Stellen leckt und bestimmungswidrig Wasser austritt?"
    - Ich vermag nicht zu beurteilen, ob der VM dafür verantwortlich zu machen ist, jedoch:

    "Müsste nicht eher aufgrund des kaputten Rohres alle Kosten die aufgrund des Austausches (also sowohl die Arbeitskosten als auch Teile des Materials, da ja die Wand aufgerissen werden musste und nach Austausch ja wieder neue Fließen hinmüssen) entstehen die Gebäudevers. tragen?"
    - Der VM auf jeden Fall. Der kann ja versuchen, sich Kosten von der GebVers erstatten zu lassen.

    "Und wie hoch kann ich die Mietminderung ansetzen? Ist bei "Nicht-Benutzbarkeit" des Bades eine 100% Mietaussetzung für die Dauer der Arbeiten gerechtfertigt?"
    - Ich würde da mal googeln...: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…mer+unbenutzbar

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