Kündigung Eigenbedarf und Wohnungskauf

  • Hallo,
    folgendes Problem:
    03.01.2011 Erhalt Kündigung aufgrund Eigenbedarfs zum 31.03.2011
    (Begründung Orginaltext:Ich habe vor, meiner Tochter die Wohnung so bald als möglich zum Eigennutz zu überlassen und möchte Sie bitten, sich zeitnah um eine andere Wohnung zu bemühen.

    Ich werde nun eine Wohnung kaufen, Vorvertrag wurde abgeschlossen.
    Diese Wohnung ist momentan vermietet worauf ich den bisherigen Mietern auch wegen Eigenbedarf kündigen muß, leider kann ich nicht abschätzen wie lange sich das hinzieht. (wird gerade durch den Makler geklärt Umzugsgeld etc.)

    Frage:
    muß ich meine jetzige Wohnung zum 31.03.2011 verlassen und unter Umständen eine Mietwohnung suche obwohl ich eine eigene Wohnung besitze die ich event. leider noch nicht zum 31.03.2011 beziehen kann?

    Besten Dank

  • Hallo jotre,

    dass Du (D)eine nächste Wohnung noch nicht "klar" hast, hat mit der vorliegenden Eigenbedarfskündigung grundsätzlich nichts zu tun. Evtl. kannste mit dem VM jedoch auch einen späteren Termin vereinbaren?
    Davon mal abgesehen: Wie lange wohnste denn schon in der jetzigen Whnung? Die Kündigungsfrist verlängert sich nämlich um jeweils 3 Monate nach fünf und nach acht Jahren seit der Überlassung der Wohnung.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (26. Januar 2011 um 15:02)

  • die Fristen stimmen leider (3,5 Jahre in Miete), also wäre es keine besondere Härte etc. für event. 3 Monate eine Wohnung zu mieten und doppelte Umzüge/Kosten zu haben, zudem habe ich mich ja sofort um eine Wohnung bemüht...
    Gruß und Dank

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!