Vermieter in der Kündigungsfrist 8 Wochen in Urlaub

  • hallo
    nach telefonischer Anfrage Kündigungsfrist erhielt ich müdlich und schriftlich die Bestätigung 2 Monate Kündigungsfrist. Gekündigt habe ich 4.1.17 zum 31.3.17, meine Vermieter kommen am 12.3. 17 zur Wohnungsübergabe
    Ich bin 20.1. 17 ausgezogen. Meine Vermieterin ist 8 Wochen auf Urlaub so das ich den Genuss eines Nachmiters nicht nutzen kann.
    meine Fragen:
    muss ich trotzdem die Miete zahlen? irgendwo sehe ich das nicht ein, denn die Wohnung hätte zum 1.2.17 schon wieder vermietet werden können.
    im Februar habe ich Miete und Nebenkosten noch komplett gezahlt, aber jetzt für März bin ich echt unsicher, ob ich noch bezahlen muss. Es ist ja nicht men Verschulden das die Vermieter solange in Urlaub sin, oder?

    brauche dringend Hilfe:confused:


  • irgendwo sehe ich das nicht ein, denn die Wohnung hätte zum 1.2.17 schon wieder vermietet werden können.

    Mit hätte kommst du aber nicht zum Ziel, denn es hätte ja auch ganz anders kommen können. Außerdem muss sich der Vermieter nicht seinen Urlaub durch deinen Kündigungstermin vorschreiben lassen, denn letztendlich liegt es einzig an ihm, wann er mit der Suche eines neuen Mieters beginnt. Du hast auf jeden Fall deine komplette Miete/Nebenkosten bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu bezahlen.

    Für März bist du übrigens schon im Verzug.

  • Ein Vermieter muss keinen von Dir gestellten Nachmieter akzeptieren.
    Die Miete hast Du bis Ende der Mietzeit zu begleichen, selbst wenn Du vorher die Wohnung/Schlüssel übergibst, lt.Mietgesetz.

  • nach telefonischer Anfrage Kündigungsfrist erhielt ich müdlich und schriftlich die Bestätigung 2 Monate Kündigungsfrist. Gekündigt habe ich 4.1.17 zum 31.3.17,

    Dann sind es 3 Monate. Vorausgesetzt deine Kündigung war tatsächlich am 4.1. beim Vermieter.

    Zitat

    Meine Vermieterin ist 8 Wochen auf Urlaub so das ich den Genuss eines Nachmiters nicht nutzen kann.

    Den kannst Du auch nicht nutzen wenn die Vermieterin nicht 8 Wochen in Urlaub wäre. Denn diesen "Genuss" gibt es nicht.

    Zitat

    meine Fragen:
    muss ich trotzdem die Miete zahlen?

    Selbstverständlich.

    Zitat

    irgendwo sehe ich das nicht ein, denn die Wohnung hätte zum 1.2.17 schon wieder vermietet werden können.

    Ab wann und ob überhaupt neu vermietet wird entscheidet allein die Vermieterin.

    Zitat

    Es ist ja nicht men Verschulden das die Vermieter solange in Urlaub sin, oder?

    Natürlich nicht. Allerdings hat das mit dem Mietverhältnis, der Kündigungsfrist und der Einhaltung der vertraglichen Pflichten nicht das geringste zu tun.

  • Hallo HeidoD,

    du hast da einen ganz großen Gedankenfehler:

    Du hast einen Vertrag (hier: Mietvertrag) abgeschlossen. Diesen Vertrag kann man kündigen. Hierzu gibt es eine Kündigungsfrist. Diese ist einzuhalten.

    Vorzeitig aus einem Vertrag zu kommen, wäre Vereinbarungssache und auf Goodwill des Vertragspartners ausgerichtet - aber eben nicht zwingend zu erteilen.

    Du zeigst mit deiner Kündigung ja praktisch "nur" an, dass du von deinem Kündigungsrecht zum gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt Gebrauch machst.

    Fazit: Bis zum Ende deiner ganz normalen Vertragszeit (völlig egal, um welchen Vertrag es sich handelt), sind die jeweiligen Pflichten (hier: Mietzahlung) einzuhalten.

    Mögliche außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten bleiben natürlich im Rahmen der Gesetze bestehen - treffen aber eben hier in deinem fiktiven Fall - nach deinen Schilderungen- nicht zu.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung.

  • Hallo,

    dieses Anspruchsdenken ist unglaublich.

    Lies dir deinen Beitrag einfach mal in Ruhe durch und denkt darüber nach, ob das nicht völlig unverschämt ist, vom deinem Vermieter zu fordern nicht einmal einen vollen Monat nach deiner Kündigung einen Nachmieter haben zu können.

    Gruß
    H H

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