Hallo,
ich hoffe es ist das richtige Unterforum.
Ich möchte kurz den Sachverhalt schildern.
Es handelt sich um ein Mietobjekt mit 4 Wohneinheiten, welches einem kirchlichen Orden gehört.
Vom 01.11.2011 bis 30.11.2012 habe ich in einem Appartment in dem Objekt gewohnt für welches 250 € Miete warm ausgemacht wurden. Es gab weder einen Mietvertrag noch einen Zahlungsweg.
Vom 01.12.2012 bis 31.07.2016 habe ich im selben Objekt in einer 3 Zimmer Wohnung gewohnt ca. 90 - 100 m² vereinbart waren 5 Euro pro m" warm.
Trotz mehrmaliger Nachfrage (mit Zeugen) wurde kein Mietvertrag ausgestellt, es hieß bald bekommen Sie den Vertrag. Dies wurde mir vom Verwalter des Objekts mitgeteilt. Meine Mutter wohnt immer noch im selben Haus und der Sachverhalt gestaltet sich ähnlich, hier aber nicht relevant.
Ich bin aus dem Objekt ausgezogen, es gab eine Übergabe mit dem Hausmeister der Verwalter war nicht zugegen. Ich hatte fristgerecht gekündigt und um Mitteilung der fälligen Miete gebeten. Keine Antwort darauf.
Anfang Januar hatte mich der Verwalter kontaktiert und wollte mir eine Aufstellung bezüglich der fälligen Miete zukommen lassen. Dies ist bis heute nicht geschehen, allerdings hat meine Mutter ihn gestern getroffen und er möchte das nun endlich machen.
Das Geld habe ich natürlich all die Jahre sorgfältig auf die Seite gelegt. Jeden Cent.
Nun meine Fragen.
Soweit mir bekannt verjährt der Mietanspruch nach 3 Jahren somit müssten die Jahre 2012, 2013 verjährt sein. Diesen Anspruch kann er dann nicht mehr geltend machen oder?
Wenn er einen Anspruch geltend macht, soll ich Verlangen, dass die Wohnung genau vermessen wird da wir ja eine m² abhängige Miete vereinbart hatten? Ich hatte damals selber nachgemessen mit Dachschrägen und allem kam ich auf 92 m². Es hört sich nicht viel an aber über die Jahre kommt da auch eine Summe zusammen.
Der nächste Punkt ist, dass das gesamte Objekt und alle Ländereien des Ordens an einen Privaten verkauft werden sollen, was passiert dann mit der Forderung mir gegenüber?
Warum lässt der Verwalter die Sache nicht auf sich beruhen? Ich bin ziemlich sicher, dass er es nie an den Orden gemeldet hat das ich da wohne, da es nichts schriftliches gibt darüber zumindest nichts mit meiner Unterschrift. Sollte er eine Forderung geltend machen könnte ich Ihn ja leicht bei dem Orden anschwärzen und ihn reinreiten. Das ganze macht für mich keinen Sinn.
Grüße DJ91