Hallo,
mal angenommen man wohnt im Erdgeschoss mit einer Terasse, die keine Absperrung oder Erhöhung zum Hinterhof (haupsächlich Grasfläche mit Weg zu den Mülltonnen und einem Zaun zur Seite [Parkplatz]) hat.
Im Mietvetrag sei die Nutzung des Hofes nicht geregelt.
Wenn ein Mieter seit 3 Jahren eine Wäscheleine vom Balkonstützpfeiler zum Zaun spannt (zwei Reihen), kann dies der Vermieter grundsätzlich verbieten? Bzw. kann er es nach drei Jahre langer "Duldung" verbieten?
Vielen Dank.