Spannen einer Wäscheleine im Hinterhof

  • Hallo,

    mal angenommen man wohnt im Erdgeschoss mit einer Terasse, die keine Absperrung oder Erhöhung zum Hinterhof (haupsächlich Grasfläche mit Weg zu den Mülltonnen und einem Zaun zur Seite [Parkplatz]) hat.
    Im Mietvetrag sei die Nutzung des Hofes nicht geregelt.

    Wenn ein Mieter seit 3 Jahren eine Wäscheleine vom Balkonstützpfeiler zum Zaun spannt (zwei Reihen), kann dies der Vermieter grundsätzlich verbieten? Bzw. kann er es nach drei Jahre langer "Duldung" verbieten?

    Vielen Dank.

  • Bevor man eine Wäscheleine von der Terrasse zu einem Zaun spannt, holt man sich die (schriftliche) Erlaubnis vom Vermieter. Da du das wohl nicht gemacht hast, darfst du die Leine entfernen, auch wenn es zuvor deduldet wurde. Eine Duldung ist keine Erlaubnis!

  • Danke für die Antwort.
    Wo liegt denn der rechtliche Unterschied zwischen dem Spannen einer Leine auf dem Balkon/Terasse (was ja erlaubt ist) und dem zwischen Terasse und Zaun?

    Vielen Dank.

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