Der Nachbar über mir

  • Hallo mein Nachbar der über mir wohnt, pinkelt von Zeit zu Zeit (geschätzt 1-2 mal im Monat (in den wärmeren Monaten)) von seinem Balkon auf meinen. Ich habe schön öfters meinen Nachbarn angesprochen, und auch schon beim letzten mal gesagt das ich es meinem Vermieter melde, aber alles ohne Wirkung, seine Frau reagiert so als, ob ich es Ihrer Familie Unterstellen wöllte wortlaut (wir nix dumm), ihre Mann kommt nichtmal vom Sofa hoch geschweige den das er die Fernbedienung aus der Hand niehmt, seinen Söhnen sind verlegen. Ich habe es selber letzten Sommer gesehen, aber leider nicht wer es war.
    Und ich hab kein Bock mehr seine sache von meinem Balkon zu putzen.

    Meine frage, wie ist hier die Beste möglichkeit um hier vorzugehen? Meinen Vermieter erst so anschreiben, oder gleich mit einer Mietkürzung drohen, wenn es nochmal vorkommen sollte.

    Ich denk mal es ist eine Mietminderung legtim in meiner Sache, oder doch nicht? Und wenn Ja wieviel?

    Vielen Dank für eure Antworten

    Bleifang

  • Erster Weg ist immer der zum Vermieter. So lange der nicht informiert ist, gibts auch keine Mietminderung. Du musst aber auch Beweise liefern, einfach nur sagen, dass der das macht gilt nicht.

  • Was es nicht alles gibt. Dass die Pipie des Nachbarn auf Deinem Balkon landet kann ich mir nur bei entsprechendem Wind vorstellen. Bei windstillem Wetter geht das an Deinem Balkon vorbei. Solange Du diesen Pinkler nicht auf frischer Tat erwischst wird der es ableugnen.
    Da gibt es nur eine Möglichkeit, Du besorgst Dir das Produkt welches von oben kommt für eine DNA-Feststellung. Ob sich das lohnt?

  • selbst wenn ich es nicht gesehen hätte das es von seinem balkon kommt, ich wohne im 1 OG, nach unten zur strasse sind es locker 5m ich kann mir nicht vorstellen das das ein vorbeilaufender passant schaft und bei mir ist das auf dem gesammten balkongeländer verteilt, bei im auf dem balkon ist es nur am boden, und jeder der mal im stehen pinkelte weis das es sich wie ein trichter im flug verteilt, aber so ins detail wollte ich eigentlich nicht eingehen finde das ekelhaft genug. und mit dem dna test ist ein wenig mit kanonen nacht spatzen schiesen oder?

    und ich möchte ja auch nicht das es bestraft wird,ich möchte das das aufhört. Ich dachte mir nur das wenn der vermieter nicht weiter kommt oder nicht reagiert, das ich das von der miete abziehe das er weniger einnahmen hat, und er dadurch reagieren muss wenn er die volle miete will.

    3 Mal editiert, zuletzt von Bleifang (9. Februar 2017 um 10:50)

  • danke für die zügige Antwort und wie könnte ich das in meinem Fall beweisen?

    Wie geschrieben, Du sammelst ein paar Reste von diesem Piepi, und seien es nur ein paar Tropfen, rein in ein Glas und damit stellst Dich bei Deimem Pinkler vor mit dem Hinweis, im Glas sind seine Hinterlassenschaften. Sollte er damit nicht aufhören geht diese Probe in ein entsprechendes Labor und die Kosten hierfür müsse er bezahlen, ausserdem die entsprechenden Kosequenzen für seine Pinklerei. Das könnte Wirkung haben.

  • Hallo Bleifang,

    die Schwierigkeit dürfte in der Beweisführung liegen. Ist es wirklich der Nachbar, der auf deinen Balkon pinkelt? Könnte es nicht einer seiner Söhne sein oder gar ein Besucher der Familie?

    Der Vermieter braucht für eine Abmahnung seines Mieters stichhaltige Fakten.

    LG, Summerfeeling

  • Noch einmal, weil du es scheinbar nicht verstehen willst. Dein Ansprechpartner ist einzig und allein dein Vermieter und nicht ein Forum.

    bin ich hier richtig in einem MIETRECHT forum, wo man sich austauschen kann?

    Ich versteh dich schon, mir ist auch klar das dafür der Vermieter zuständig ist. Ich denk aber nicht, das nur weil ich mich bei meinem Vermieter melde, er mir freiwillig und sofort 10 % Miete nachlässt. Ich habe mich gestern bei meinem Vermieter beschwert, und wie erwartet hat sich die Dame (die Objektbetreuerin (Wohnbaugeselschaft)) nicht gemeldet.

    Wäre ich Objektbetreuer und müsste diesen Beschwerde bearbeiten, ich würde auch nicht reagieren. So wie ich das verstehe, kann das für meinem Vermieter eine Riesen Baustelle werden (Kündigung wegen Störung des Hausfriedens usw... und dann schnappt sich mein Nachbar ein Anwalt und es landet vor Gericht). @ Banane Und kein Richter dieser Welt wird wegen sowas ein Gentest anordnen (so schlau ist auch mein Nachbar). Und freiwillig wird mein Nachbar nicht mitmachen (warum auch, wenn er es war???).

    ergo würde ich mir das gerne mit einer Mietminderung "bezahlen lassen" wie darauf dann mein Vermieter reagiert ist seine sache. ob er dann die Mietminderung akzeptiert oder mich vor Gericht zieht, wegen vertragsbruch (was ja dann auch meine Kündigung bedeuten könnte oder das ich dann die Gerichtskosten tragen müsste weil ich beim durchsetzen der Mietminderung einen Juristischen fehler begangen habe.

    Habe ich einpaar Fragen

    1.) ICH würde gern wissen, ob ich wegen sowas eine mietminderung bekommen kann/werde.

    2.) wie ist da das Wasserdichte vorgehen für eine Mietminderung und wieviel ist da angemessen?

    Ich habe noch nie Probleme mit Mitmietern gehabt, bin unerfahren was sowas angeht, ich hoffe das es in diesem Forum jemanden gibt der ähnlich Erfahrung mit Mietminderung gemacht hat. Und bevor ich jetzt mir ein Anwalt schnappe und ca 100-200 euro für eine Beratung ausgebe die mir evl nicht bringt frag ich bei euch nach.

    Herzlichen dank für eine Wasserstandsmeldung
    Bleifang

  • Hallo Bleifang,

    die Schwierigkeit dürfte in der Beweisführung liegen. Ist es wirklich der Nachbar, der auf deinen Balkon pinkelt? Könnte es nicht einer seiner Söhne sein oder gar ein Besucher der Familie?

    Der Vermieter braucht für eine Abmahnung seines Mieters stichhaltige Fakten.

    LG, Summerfeeling

    Der Mieter ist für seine gesamte Belegschaft - auch für Besuche und Handwerker etc.- verantwortlich.

  • Banane so ähnlich sagte mein Arbeitskollege auch. als bsp hat er halt ein Mietauto genommen, "Du kannst ein auto mieten und deinem Kumpel geben wenn er es dann gegen die Wand fährt bist trotzdem du verantwortlich weil du im Vertrag stehst.

    back to the roads...
    aber trotzdem ist das ne Mietminderung wert?


  • aber trotzdem ist das ne Mietminderung wert?


    Nein, weil du 1. Scheinbar nicht in der Lage bist, dass was dich ärgert in schriftlicher Form deinem Vermieter zu melden.
    Und 2. bist du nicht in Lage hieb und stichfeste Beweise zu liefern. Hier würde Aussage gegen Aussage stehen.

  • 1. Das sehe ich nicht kommen. Problem eins, Beweisführung. Problem zwei, wie hoch soll das ausfallen wenn das ein mal im Monat vorkommt?
    2. "Wasserdichtes Vorgehen" ist in diesem Zusammenhang natürlich ein schöner Ausdruck;). Meine Idee wäre, falls du ihn erwischst, einfach mal die Polzei anrufen.Die werden zwar auch nicht viel machen können, aber, vieleicht beindruck ihn das ja und die Sache ich dann erst mal ein Vorgang.

  • Bleifang:

    "bin ich hier richtig in einem MIETRECHT forum, wo man sich austauschen kann?"
    - Genauer: Mietrecht-Hilfe.

    "Ich habe mich gestern bei meinem Vermieter beschwert, und wie erwartet hat sich die Dame (die Objektbetreuerin (Wohnbaugeselschaft)) nicht gemeldet."
    - Das war wahrscheinlich ein Telefonat, also eine störende Unterbrechung beim Kaffeetrinken...

    "Wäre ich Objektbetreuer und müsste diesen Beschwerde bearbeiten, ich würde auch nicht reagieren."
    - Aha, also... Tipp; Per Einwurfeinschreiben: Wer hat was wann gemacht, wie wirkte es sich aus, wer war Zeuge.

    "So wie ich das verstehe, kann das für meinem Vermieter eine Riesen Baustelle werden (Kündigung wegen Störung des Hausfriedens usw... und dann schnappt sich mein Nachbar ein Anwalt und es landet vor Gericht). @ Banane Und kein Richter dieser Welt wird wegen sowas ein Gentest anordnen (so schlau ist auch mein Nachbar). Und freiwillig wird mein Nachbar nicht mitmachen (warum auch, wenn er es war???)."
    - Das geht Dich nichts an, da Anglegenheites der Gegenseite und/oder des Gerichts.

    "ergo würde ich mir das gerne mit einer Mietminderung "bezahlen lassen""
    - Erst mal müsstest Du den VM abmahnen und sooltest Dich auf die sieben W's beziehen.

    "wie darauf dann mein Vermieter reagiert ist seine sache. ob er dann die Mietminderung akzeptiert oder mich vor Gericht zieht, wegen vertragsbruch (was ja dann auch meine Kündigung bedeuten könnte oder das ich dann die Gerichtskosten tragen müsste weil ich beim durchsetzen der Mietminderung einen Juristischen fehler begangen habe."
    - Warte das doch ab...

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