aaah ja, also doch! Und daß es in diesem Beschluß um Aufrechnung von Mietkaution später als 6 Monate nach Auszug geht und in meinem Fall um NK-Abrechnung; kann man daß so einfach 'austauschen'? Dann wäre die Verjährung ja unwirksam (oder so)... Danke und Gruß, Alexa.
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