Auszug vor Vertragsende - Übergabeprotokoll sinnig ?

  • Hallo,
    ich hatte mir aufgrund eines befristeten Jobs einen Zweitwohnsitz zugelegt.
    Da es im Job nich lief, hab ich mir einen neuen gesucht und fange dort Anfang November an.

    Die Kündigung der Wohnung lief nebenher, aber aufgrund der 3 Monats-Klausel komm ich erst Ende November aus dem Vertrag.

    Da ich den Zweit-Wohnsitz nicht mehr brauche wollte ich die Tage aus der Wohnung raus.
    Frage: macht es Sinn ein Übergabe-Protokoll (bspw. http://www.mieterbund.de/service/uebergabeprotokoll.html ) an zu fertigen oder lupf ich den Vermieter dann noch unnötig auf Dinge hoch und der sucht dann jeden Krümel um um die Rückzahlung der Kaution rum zu kommen (is ein ganz schlauer / Klugscheisser, Korintenka**er) ?

  • Hallo,

    ich würde einfach einen Übergabetermin mit dem Vermieter vereinbaren. Ob er hier ein Übergabeprotokoll anfertigt oder nicht, wirst Du dann sehen.

    Ohne Protokoll wäre es für dich sicher einfacher, da der Vermieter etwaige Mängel nur schwer nachweisen kann.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • ich würde einfach einen Übergabetermin mit dem Vermieter vereinbaren. Ob er hier ein Übergabeprotokoll anfertigt oder nicht, wirst Du dann sehen.

    Ohne Protokoll wäre es für dich sicher einfacher, da der Vermieter etwaige Mängel nur schwer nachweisen kann.


    Zumindest würde ich einen Zeugen, Kamera und zwei Blatt Papier, Kugelschreiber und Kopierpapier mitnehmen.

  • würde einfach einen Übergabetermin mit dem Vermieter vereinbaren ...
    Ohne Protokoll wäre es für dich sicher einfacher, da der Vermieter etwaige Mängel nur schwer nachweisen kann.

    habe ich gemacht.
    Er ist relativ schnell durch die Wohnung gerannt und hat nichts beanstandet.

    Meine Miete für November hat er mit der Kaution verrechnet und mir den Differenzbetrag bar auf die Hand ausbezahlt.
    Ich musste ihm dann einen Freßzettel unterschreiben, dass ich das Geld bekommen habe.

    Frage: was wenn ihm jetzt hinten runter doch noch ein Mangel auffällt und er mir dies in Rechnung stellen will, wie stehen dann die Karten?

  • Wenn er die Schlüssel schon bekommen hat, dann kann er kaum noch Mängel geltend machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Er ist relativ schnell durch die Wohnung gerannt und hat nichts beanstandet.
    Ich musste ihm dann einen Freßzettel unterschreiben, dass ich das Geld bekommen habe.


    Du warst allein ohne Zeugen?
    Ein Protokoll wurde nicht ausgefüllt?

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