Frage zur Mietminderung und Kaution

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe derzeit ein Riesen problem und zwar,
    wohnte ich seit dem 01.05.2015 in einer Einzelwohnen Wohnung von einen hinterlistigen Verein.
    Nun bin ich seit heute dem 26.05.2016 offiziel dort ausgezogen. Seid anfang an gab es Probleme mit dieser Wohnung beim Einzug der Grauen nicht geputz Menschliche hinterlassen schaften im Klo die Fenster Vergelbt und Boden voller dreck die Wohnungstür wurde mal aufgebrochen und nur mit einem dünnen Bett und schrauben gesichert Herd funktionierte nur zur hälfte , ich war aber endlich zu frieden nicht mehr Wohnungslos zu sein und von Freunde und Familie abhängig zu sein. Also habe ich erstmal Bilder von der Wohnung gemacht und mich danach ans putzen gemacht.

    Beim nächsten Termin mit meiner Betreuerin habe ich sofort ihr die Bilder gezeigt und die Problematiken aufgezählt sie sagte mir als ausrede es sei normal wie die Wohnung aussähe da sie seit 8 Monaten leer stand, seit diesem Gespräch wurde mir gesagt das ich eine neue Eingangstür,eine funktionierende Klingel,eine Gegensprechanlage und ein funktionierenden Herd bekomme.

    Seid dem an verging viel zeit mit Schulden begleichung,Wohnungssuche und Job suche.

    Bei mehreren gesprächen im Büro bei ihr erwähnte und hinter fragte die Reperaturen was damit nun sei, sie meinte sie haben dem Vermieter benachrichtigt und er wird bei mir Klingeln "Klar ohne Klingel , kleine eronie" und vorallem dachte ich mir , seid wann habe ich einen Mietvertrag mit dem Hauseigentümer den habe ich mit euch denn müsst ihr doch dafür aufkommen. Seid dem an wurde mir immer und immer wieder das gleiche erzählt ich hilt mich zurück um eine Kündigung zu vermeiden.

    Immerwieder kam es mit diesem verein zu problemen wie ein ganzen Monat kein geld haben weil die betreuerin mich falsch berät beim Jobcenter und co.

    Aber das war noch nicht alles dann kam es auch noch zu Mäuse befall! Ich wurde immerwieder krank und das wo ich eine Arbeit gefunden habe.Desöfteren gehörte der Arzt besuch zu meinen Tagesablauf und dann zur Arbeit.
    Bis heute zum Auszug wurde weder die Tür noch die Klingel noch der Herd oder die Gegensprechanlage erneuert.
    Die Böden hatten riesen löscher so wie die Fliesen die einfach von der Wand fiehlen. Alle sachen habe ich auf Bildern Dokumentiert. So wie im Übergabeprotokol eintragen lassen.

    Nun wollen sie mir meine Kaution auch nicht wieder geben sie sagen das kann bis zum Jahresende 2018 dauern bis sie die Abrechnung vor liegen haben.

    Und da ich durch diesen Verein noch mehr Schulden und auch viele Krankheiten hatte bin ich nicht gewollt gnade zu zeigen.


    Nun ist meine Frage:
    -Wie errechne ich für diesen fall die Höhe der minderung pro. Monat
    -Sollte ich einen Anwalt aufsuchen?
    -Hätte ich chancen?
    -Darf mein Vermieter die Kaution so lange einbehalten?
    -Was kann ich noch tun da der Verein Grinsend sagt Versuchs doch.

    Ich dachte vor diesem erlebnis immer das Sozialpedägogen für ein Sozialen Aufbau geschult sind doch seit heute denke ich Betrüger !

    Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps zu diesen Problem geben.

    Falls sich wer die Bilder einmal ansehen mag bzw den Zustand Bitte kurz schreiben denn würde ich sie noch als anhang hinzufügen.

    Lg
    David

  • Zitat

    Wie errechne ich für diesen fall die Höhe der minderung pro. Monat

    Mietminderung für was?

    Wurden relevante Mängel dem Vermieter zeitnah und nachweisbar dem Vermieter mitgeteilt und die Behebung gefordert?

    Zitat

    -Sollte ich einen Anwalt aufsuchen?

    Sicher besser.

    Zitat

    Hätte ich chancen?

    Kann man aus der Ferne nicht sagen.

    Zitat

    Darf mein Vermieter die Kaution so lange einbehalten?

    Er darf einen angemessenen Teil, für evtl. Nachzahlungen, so lange einbehalten bis die letzte BK-Abrechnung erstellt ist.

    Zu wann hast Du denn gekündigt?

    Bestehen evtl. Mietschulden?

  • Mietminderung für was?

    Mietminderung für Mäusebefall,Defektem Herd,Defekter Klingel,Defekter Gegensprechanlage und Wasserschaden im Bad.

    Wurden relevante Mängel dem Vermieter zeitnah und nachweisbar dem Vermieter mitgeteilt und die Behebung gefordert?

    Ich habe umgehen meinem Vermieter also dem Verein wo ich als untermieter war die Mängel mitgeteilt so wie Bilder gezeigt und die Betreuerin beim Hausbesuch hat die Schäden dokumentiert und mir versprochen sie kümmert sich darum das die Mängel beseitigt werden.

    Er darf einen angemessenen Teil, für evtl. Nachzahlungen, so lange einbehalten bis die letzte BK-Abrechnung erstellt ist.

    Sie wollen die komplette Kaution bis zur Abrechnung deren Vermieters also Hauseigentümer einbehalten. Und das Jobcenter möchte seine Kaution wieder haben.

    Zu wann hast Du denn gekündigt?

    Ich habe zu Heute 26.09 gekündigt

    Bestehen evtl. Mietschulden?

    Nur 1x Verspätet Überwiesen da ich die Wohnung seit dem 01.02.16 wegen Mäusebefall nicht mehr benutzen konnte wegen Krankheiten usw.

  • Zitat

    Ich habe zu Heute 26.09 gekündigt

    Mietverträge können nur zum Monatsende gekündigt werden.

    Sofern deine formgerechte Kündigung spätestens am 3. Werktag im Juli beim Vermieter war, zum 30.09.

    Zitat

    Sie wollen die komplette Kaution bis zur Abrechnung deren Vermieters also Hauseigentümer einbehalten. Und das Jobcenter möchte seine Kaution wieder haben.

    Zunächst hat der Vermieter bis 6 Monate nach Mietende/Rückgabe der Wohnung Zeit zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch hat.

    Hier also bis zum 31. März 2017

    Das mit dem Jobcenter ist allein Dein Problem. Wurde da keine Ratenzahlung vereinbart?

    Zitat

    und die Betreuerin beim Hausbesuch hat die Schäden dokumentiert und mir versprochen sie kümmert sich darum das die Mängel beseitigt werden.

    Was für eine Betreuerin?

  • Mietminderung für was?

    Wurden relevante Mängel dem Vermieter zeitnah und nachweisbar dem Vermieter mitgeteilt und die Behebung gefordert?

    Hallo zusammen,

    bis auf die Mäuse waren doch die Mängel bei Einzug schon vorhanden.
    Dafür gibt es schon einmal keine Mietminderung.

    Des weiteren gibt es auch keine Nachträgliche Mietminderung,
    da offensichtlich der MV beendet ist - keine Chance.

    Kaution darf bis zu 6 Monate komplett
    und danach in angemessenem Rahmen für evtl. BK-Nachzahlungen einbehalten werden.


    Da lohnt auch kein super spitzen Fachanwalt.


    VG Syker

  • Hallo David,
    ich kann Dir nur empfehlen, beim Sozialamt einen Beratungsschein ausstellen zu lassen und Dich damit bei einem Mietrechts-Anwalt beraten zu lassen.
    "Ich habe zu Heute 26.09 gekündigt"
    - Ja, wann denn und zu welchem Termin?

  • Hallo David,
    ich kann Dir nur empfehlen, beim Sozialamt einen Beratungsschein ausstellen zu lassen und Dich damit bei einem Mietrechts-Anwalt beraten zu lassen.


    Ich kann dir nur empfehlen, mach mal eine Ausnahme,sei gnädig und belaste den Steuerzahlzahler nicht auch noch mit einer Beratung durch einen Rechtsanwalt.
    Kurz zusammengefast, einen nachträglich Mietminderung ist normalerweise schon kaum möglich, und ich denke in deinem Fall so gut wie ausgeschlossen. Kaution kann eben bis zur Abrechung einbehalten werde, normalweise bis zu 6 Monate, und darüber hinaus auch ein Teil noch länger, wenn es Grund gibt. Das sollte das Jobcenter aber wissen, dafür braucht man eigentlich keinen Anwalt, meine Meinung.

  • hm - Stopp!
    David steht nach seiner Darstellung unter Betreuung. Früher nannte man das Vormundschaft. So ohne Weiteres kann er weder alleine Mietverträge schließen noch aufkündigen, da ist je nach Betreuungsbeschluss die Zustimmung des Betreuers erforderlich. Wenn aber genau diese Betreuung nicht entsprechend dem Wunschbild bei Erstellung der einschlägigen Regelungen vonstatten geht gibt es Probleme, zumeist zum Nachteil des Betreuten.

    Nach der Art des Beitrages gestehe ich David zu, dass die Betreuung nicht ohne Grund besteht, diese aber so wie es sich für mich darstellt nicht optimal erfüllt wird. Hier wäre das Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) als Kontrollinstitution mit einzubeziehen. ggf. mit dem Ziel den Betreuer aus seiner Position zu entlassen und eine geeignetere Person zu bestellen.

    Ich habe selbst einen Mieter der unter Betreuung steht, selbst sehr pflegeleicht und gutmütig ist, aber leider leicht von außen beeinflussbar. Seine Betreuerin ist auch in einigen Punkten sehr nachlässig gewesen. Nachdem sie mir als sein Vermieter ein klärendes Gespräch verweigerte, hatte ich binnen 2h einen Termin als ich beim Familiengericht (örtliches Amtsgericht) vorstellig wurde...
    Die drohende Wohnungslosigkeit des Betreuten allein aus Nachlässigkeit der Betreuerin fand man da wenig lustig.

  • hm - Stopp!
    David steht nach seiner Darstellung unter Betreuung.

    Ich hoffe jetzt mal er meinte seine "Betreuerin" beim Arbeitsamt, und nicht die vom Onkel Doktor und Gericht bestellte. Aber ich geben zu Zweifel kann man haben?

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