Gekündigt, neuvermietung, kosten zu mener last?

  • Hallo Forum,

    ich habe meinen mietvertrag zum ende September fristgerecht gekündigt. vor ca 2,5Wochen hat mein vermieter einen makler eingeschaltet der die wohnung weiter vermieten soll. dieser hat mich kontaktiert um bilder von der wohnung zu machen. zu der zeit war ich im urlaub. nun bin ich seit ein paar tagen wieder da und mein vermieter meint ichhätte mich früher melden sollen, weil wenn nun die wohnung nicht weitervermietet werden kann weil ich den makler zwecks fotos nicht kontaktiert habe, würden die mietkosten auf mich gehen oder so ähnlich. also für den folgemonat. auf jeden fall droht er mir mit kosten die für mich entstehen.

    wie kann ich das nun handhaben? aus meiner sich ist der vertrag gekündigt und das wars. jetzt ist es ja immer so, dass die vermieter am längeren hebel sitzen weil sie 3 kaltmieten kaution haben und diese einfach frecherweise einbehalten können (und es auch oft tun).

    wie ist die rechtslage da?

    danke sehr?

    2 Mal editiert, zuletzt von mieter_fritze (13. September 2016 um 10:09)

  • Wenn Du fristgerecht zu Ende September gekündigt hast muß das ja mindestens am 3. Werktag im Juli gewesen sein.

    Jetzt kurz vor Mietende fällt dem Vermieter ein das er neu vermieten will/muß?

    Ganz schön trödelig.

    Oder hat er seit Juli schon mal was wegen Besichtigungen mit Mietinteressenten unternommen/vereinbart?

    Bilder von der Wohnung mußt Du übrigens nicht zulassen.

    Dein Vertrag endet am 30. September. Damit ist für dich der Drops gelutscht.

  • Er hatte schon mal im Juli eine besichtigung gemacht mit einem interessenten, das war aber privat, da war der makler nicht involviert bzw noch nicht beauftragt, der makler hat mich am 26.08.2016 kontaktiert. ich gehe ich davon aus, dass er erst zu diesem termin eingeschaltet wurde. also gut 2 monate nach meiner kündigung, ich habe ende juni die kündigung schriftlich eingereicht und bestätigt bekommen.

    jetzt heißt es, weil ich (angeblich) das fotosmachen und weitervermieten blockiere würden kosten für mich entstehen, wenn die wohung nicht rechtszeitig weitervermietet wird. ohne die rechtslage zu kennen, sagt mir mein normales rechtsempfinden, dass es einfach mit der kündigung erledigt ist. und die ist ordentlich und gültig. um den rest muss ich mich nicht wirklich kümmern.

    das man keine fotos machen lassen muss wusste ich nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von mieter_fritze (13. September 2016 um 10:10)

  • Zitat

    sagt mir mein normales rechtsempfinden, dass es einfach mit der kündigung erledigt ist.

    So einfach ist das nicht.

    Als Mieter hast Du die Pflicht Besichtigungen des Vermieters oder einem beauftragten Makler mit Mietinteressenten zuzulassen.

    Allerdings muß sich der Vermieter bzw. Makler mit dir in Verbindung setzen, heißt Termine vereinbaren, nicht Du mit dem Vermieter oder Makler.

    Das ist ja offensichtlich über 2 Monate nicht geschehen.

  • ja ok verstehe. der makler hat sich ja in verbindung gesetzt am 26.08.2016, da war ich um urlaub. ich bin seit dem wochenende wieder da und mein vermieter macht "drama" mit den mir angedrohtem folgen. im juli gab es eine besichtung ohne makler. geküdigt habe ich am 30 Juni. der makler kam also 2 monate nach meiner kündigung auf mich zu und da war ich im urlaub. ich fand es nur fair wenigstens vom urlaub aus bescheid zu geben dass ich nicht da bin. nun habe ich mich nicht geleich gestern am montag gemeldet und --> drama. mir werden kosten angedroht, und mit der argumentation sie würden mir deswegen schon seit wochen hinterherlaufen.

    Einmal editiert, zuletzt von mieter_fritze (13. September 2016 um 10:25)

  • Hallo mieter_fritze,

    du kannst ganz entspannt sein.

    1. Fotos sind für eine Neuvermietung sowieso nicht zwingend erforderlich. Du kannst außerdem verweigern, dass Fotos von deiner Wohnung gemacht werden - und erst recht, sie ins Internet zu stellen. Sinnvollerweise macht ein Vermieter von der leeren Wohnung Fotos (z.B. vor oder nach deiner Anmietung), die er dann immer wieder bei Neuvermietungen nutzen kann.

    2. Der Vermieter hatte Juli + August Zeit, Besichtigungen durchzuführen. Auch ab jetzt (bis Ende Sep.) ist ja noch ausreichend Zeit. 2 Wochen Urlaub - und damit für Besichtigungen nicht zur Verfügung zu stehen, sind absolut legitim. 10 Wochen lang waren Besichtigunge ja möglich gewesen.

    Du brauchst dir also keine Sorgen zu machen. Der Vermieter kann keine Kosten für einen evl. Mietausfall im Oktober auf dich umlegen....

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!