Z.B. er bekommt eine Rechnung nicht die er für die NK-Abrechnung braucht. Gäbe noch mehr.....
Dann müßte er, der Vermieter nachweisen, das er die Rechnung trotz intensiver Bemühungen nicht bekommen hat.
Her mit den mehr ...
Zudem kann man eine Abrechnung auch ohne Rechnung erstellen. Nämlich in dem man Kosten/Verbrauch schätzt oder die Kosten des Vorjahres zu Grunde legt.