Nebenkostenabrechnung nicht erhalten

  • Z.B. er bekommt eine Rechnung nicht die er für die NK-Abrechnung braucht. Gäbe noch mehr.....

    Dann müßte er, der Vermieter nachweisen, das er die Rechnung trotz intensiver Bemühungen nicht bekommen hat.

    Her mit den mehr ...

    Zudem kann man eine Abrechnung auch ohne Rechnung erstellen. Nämlich in dem man Kosten/Verbrauch schätzt oder die Kosten des Vorjahres zu Grunde legt.

  • Auffordern muß man den Vermieter schon noch die überfällige Abrechnung zu erstellen. Erst wenn er dem nicht nachkommt kann man die Vorauszahlungen zurückfordern.

    Bislang war ich der Meinung, dass der M. den VM nicht um die überfällige Abrechnung auffordern müsse. Hat sich was geändert?

  • Bislang war ich der Meinung, dass der M. den VM nicht um die überfällige Abrechnung auffordern müsse. Hat sich was geändert?


    Dann würde der VM argumentieren, dass er die Abrechnung ja doch am x.x. dem M in den BK gesteckt hat...

  • Bislang war ich der Meinung, dass der M. den VM nicht um die überfällige Abrechnung auffordern müsse. Hat sich was geändert?

    Müssen muß er nicht.

    Nur wenn der Mieter evtl. Ansprüche, z. B. Erstattung einer Gutschrift oder der kompletten Vorauszahlungen eines Abrechnungszeitraumes, geltend machen will muß er das schon.

  • Müssen muß er nicht.

    Nur wenn der Mieter evtl. Ansprüche, z. B. Erstattung einer Gutschrift oder der kompletten Vorauszahlungen eines Abrechnungszeitraumes, geltend machen will muß er das schon.

    Rückzahlungen evtl.Ansprüche kann der M. nach Ablauf der Abrechnungsfrist, mit oder ohne Aufforderung, denke ich. Die Aufforderung ist kein muß, wäre aber sinnvoll.

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