Noch eine Frage: Muss der Vermieter bei der fristlosen Kündigung, den Kündigungsgrund erneut angeben, auch wenn der Grund in der Abmahnung bereits genannt wurde? Habe nun ein Kündigungsschreiben erhalten, wo lediglich die Rede davon ist, dass ich das (angeblich) vertragswidrige Verhalten nicht abgestellt hätte.
Hallo Chiquita,
Zunächst müsste ein eindeutiger Bezug zu einer konkreten Abmahnung gegeben sein,
und dann kommt es darauf an was genau das vertragswidrige Verhalten ist.
Bei der "unter"vermietung ist das ohne angabe von gründen m.E. sehr wage,
zumal du ja die generelle Erlaubnis des ex.VM hast
VG Syker