Endrenovierungsklausel

  • Hallo zusammen,

    Wir ziehen in ein paar Wochen um und ich bin jetzt vollends verwirrt.
    In unserem mietVertrag ist eine endrenovierungsklausel, in einem 5 Parteienhaus hat jeder die gleiche also nicht individuell.

    In der Klausel steht das man nach einem Mietjahr bei Auszug dem Vermieter eine Renovierung schuldet.
    Wenn man im vergangenen Jahr renoviert hat entfällt die Endrenovierung.

    Der Mieterschutzbind sagt ich müsse nicht renovieren aber der Vermieter sagt das die Rechtslage anders sei.
    Was stimmt denn nun?
    Kann mir jemand weiter helfen?

    Schönen abend und Danke

    Zitat

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    Einmal editiert, zuletzt von Benjosh (1. September 2016 um 22:14)

  • Hallo Benjosh,

    der MSV hat recht. Die Klausel ähnelt m.E. einem Fristenplan, welche vom BGH gekippt wurde. Bei Mietende ist die Mietsache sauber, besenrein und ohne Beschädigungen zurückzugeben.

    Was der VM sagt, wird er wohl nicht mit einer Rechtsgrundlage begründen können.

  • Eine Klausel wonach bei Mietende, unabhängig von Mietdauer und tatsächlichem Renovierungsbedarf, renoviert werden soll ist unwirksam.

    Wenn der Vermieter eine andere Rechtslage kennt soll er die benennen. Allgemein bindend sind nur BGH-Urteile.

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