Hallo zusammen,
Wir ziehen in ein paar Wochen um und ich bin jetzt vollends verwirrt.
In unserem mietVertrag ist eine endrenovierungsklausel, in einem 5 Parteienhaus hat jeder die gleiche also nicht individuell.
In der Klausel steht das man nach einem Mietjahr bei Auszug dem Vermieter eine Renovierung schuldet.
Wenn man im vergangenen Jahr renoviert hat entfällt die Endrenovierung.
Der Mieterschutzbind sagt ich müsse nicht renovieren aber der Vermieter sagt das die Rechtslage anders sei.
Was stimmt denn nun?
Kann mir jemand weiter helfen?
Schönen abend und Danke
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