Schimmelbefall im Keller / Keller nicht nutzbar

  • Hallo liebe Mietrecht-Hilfe-Mitglieder,

    ich habe folgendes Problem.
    Meine Freundin und ich sind Anfang Mai als Erstbezug in ein Bauprojekt einer Wohnungsgenossenschaft eingezogen.
    Wir wohnen mit über 10 Parteien in einer Wohnanlage.
    Alle haben den selben Kellerraum. Die einzelnen Keller sind durch Metallwände getrennt.

    Schon beim Einzug und Einräumen des Kellers kam mir der Kellerraum feucht vor, Anfangs dachten wir aber es sei nur eine Einbildung und gingen dem nicht nach.

    Wir richteten unseren Keller nach belieben ein. Zwei größe Holzschränke ein vom Schreiner gefertigter Schuhschrank mit Platz für über 40 paar Schuhe, Stühle, Taschen, Angelzeug... eben alles was in den Keller gehört.
    Ca. zwei Monate nach dem Einzug kam meine Freundin ganz entsetzt aus dem Keller und sprach von Schimmelbefall im gesamten Kellerabteil. Wir schauten gemeinsam genauer nach und mussten feststellen, dass nun beide Schränke, das Schuhregal, alle 38 Paar Schuhe, die Kunststoffbezüge der Stühle, die Angeltasche und alle Reisetaschen vom Schimmel befallen waren.

    Nun zum blöden Teil: Wir zogen uns Masken und Handschuhe an, nahmen mehrere große Müllsäcke mit und entsorgten alles was nicht zu sperrig war, ohne es vorher zu fotografieren und dokumentieren.

    Nun habe ich mich im Internet informiert und sah, dass einige Leute bei einem feuchten Kellerabteil eine Mietminderung von 5% veranlasst haben, was Ihnen auch gerichtlich zugesprochen wurde.

    Also tat ich folgendes:
    Ich telefonierte mit dem Hausmeister der Wohnungsgesellschaft: "Das muss ich mir gleich nächste Woche anschauen, kann Ihnen da aber auch nicht helfen, das müssen Sie mir dem Bestandsarchitekten klären"
    Ich telefonierte mit dem Bestandsarchitekten: "Das ist nicht meine Angelegenheit da müssen Sie mit der Neubauarchitektin telefonieren"
    Ich telefonierte mit der Neubauarchitektin: "Da kann ich nichts machen, dass muss mit dem Bestandsarchitekten besprochen werden."
    Anschließend telefonierte ich mit unserer Sachbearbeiterin und machte ihr klar, dass es uns nun egal ist wer an der Sache Schuld sei, wir haben durch den Schimmel einen Schaden im Wert von ca. 2000 € und werden auch die Miete mindern. Sie soll sich dringend darum kümmern das der Kellerraum schnellstmöglichst saniert wird und unser Schaden an uns erstattet werden soll.

    Desweiteren machten wir ein Rundschreiben an alle Nachbarn, Ihnen sollte es nicht gleich gehen wie uns.
    Es melden sich anschließend 6 Nachbarn mit dem selben Problem.

    In der nächsten Woche kam der Hausmeister und sah sich die verschimmelten Schränke an. Davon haben wir auch noch einige Fotos gemacht, bevor wir Sie vom kostenpflichtigen Sperrmüll entsorgen ließen.

    Anschließend machte ich schriftlich alles fix.
    Also schickte ich ein Einschreiben mit folgendem Inhalt. Mietminderung von 5% wegen Feuchtigkeit und Schimmelbefall im Keller, desweiteren schrieben wir den entstandenen Schaden nieder und forderten Schadensersatz.

    Heute bekam ich ein schreiben der Verwaltung in dem steht:

    "anlässlich ihres oben genannten Schreibens haben wir im Keller alle Ver- und Entsorgungsleitungen überprüft.

    Da die ****(Wohnungsgesellschaft)**** nicht Verursacher des Schimmelbefalls ist, weisen wir die von Ihnen angekündigte Mietminderung zurück. Bitte melden Sie den Ihnen entstandenen Schaden umgehend Ihrer Hausratversicherung.

    Um eine weitere Reduzierung der Feuchtigkeit zu unterstützen, werden wir zusätzlich Trocknungsgeräte aufstellen."

    Ist das so rechtens? Uns einfach abzubügeln ohne wirkliche Begründung? Wer ist denn dann Verursacher des Schimmelbefalls? Greift dort wirklich die Hausratversicherung? Was ist wenn ich keine Hausratsversicherung habe?

    Ich hoffe jemand von euch kennt sich ein wenig besser aus wie ich... wir sind am Verzweifeln und wissen nicht weiter.

    Liebe Grüße
    r-b

  • Zitat

    Da die ****(Wohnungsgesellschaft)**** nicht Verursacher des Schimmelbefalls ist, weisen wir die von Ihnen angekündigte Mietminderung zurück. Bitte melden Sie den Ihnen entstandenen Schaden umgehend Ihrer Hausratversicherung.

    Das ist grober Unfug! Der § 536 BGB setzt bei Mietminderungen kein Verschulden des Vermieters voraus, sondern einfach nur eine geminderte Tauglichkeit der Mietsache.

    Zitat

    Also schickte ich ein Einschreiben mit folgendem Inhalt. Mietminderung von 5% wegen Feuchtigkeit und Schimmelbefall im Keller, desweiteren schrieben wir den entstandenen Schaden nieder und forderten Schadensersatz.

    Das mit dem Schadenersatz dürfte nicht funktionieren. Solange der Schimmel nicht vorsätzlich/fahrlässig durch den Vermieter verursacht worden ist, haftet er auch nicht an Schäden an Eurem Hausrat. Hier wäre dann tatsächlich eine Meldung an Eure Hausratversicherung erforderlich.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger 82,

    danke für deine Nachricht.

    Da bin ich schon mal beruhigt was Punkt 1 angeht.

    Nun habe ich aber das Problem, dass ich/wir keine Hausratsversicherung habe/n.
    Ich verstehe auch nicht warum ich eine Versicherung abschließen soll für den Fall das mein Vermieter oder dessen Bauträger beim bauen pfuscht. Meiner Meinung nach hätte doch vor dem Einzug aller Parteien, das gesamte Haus geprüft und freigegeben werden müssen, oder? Das sollte in Deutschland doch beim bauen zum Standard gehören, dass nach dem Abschluss des Bauvorhabens nochmal geprüft wird ob alles den Richt-/Normwerten entspricht, oder täusche ich mich?

    Habe ausserdem noch folgenden Artikel gefunden... zwar schon etwas älter aber eventuell trotzdem interessant.
    http://www.baulinks.de/webplugin/2002/0903.php4?url1=http://www.archmatic.com/webplugin/z_starta.txt&url2=http://www.archmatic.com/webplugin/z_ende.txt

    Liebe Grüße
    r-b

  • Zitat

    Ich verstehe auch nicht warum ich eine Versicherung abschließen soll für den Fall das mein Vermieter oder dessen Bauträger beim bauen pfuscht.

    Das muss nicht einmal etwas mit Pfusch zu tun haben. Der Bauträger wird sicher eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben, allerdings reguliert diese nur Schäden, die unmittelbar am Gebäude entstehen.

    Aber selbst wenn: Wie wollt Ihr den Schaden nachweisen, wenn Ihr nichts dokumentiert habt? Nicht das dann plötzlich der wertvolle "Monet" mit angegeben wird.

    Zitat

    Nun habe ich aber das Problem, dass ich/wir keine Hausratsversicherung habe/n.

    So etwas halte ich für grob fahrlässig. Schäden an deinem Hausrat können immer entstehen (z.B. durch Rohrbruch).

    Genau hierfür gibt es nämlich diese Versicherung. Letztendlich wären diese auch sinnlos, wenn grundsätzlich der Vermieter haftet.

    Solche Versicherungen kosten übrigens ca. 2,00 € pro Monat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ok werde diese Versicherung sofort abschließen, hilft mir nur im aktuellen Fall nicht mehr. :(

    Also was denkt ihr, was soll ich nun an die Wohnungsgenossenschaft zurückschreiben?

    LG r-b

  • Du kannst hier natürlich gern auf "dummfang" gehen und Schadenersatz fordern. Mehr als ein "nein" kannst Du nicht bekommen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • So etwas halte ich für grob fahrlässig. Schäden an deinem Hausrat können immer entstehen (z.B. durch Rohrbruch).

    Hallo zusammen,

    Naja grob fahrlässig ist bei einer fehlenden Hausratsversicherung vielleicht doch etwas übertrieben.
    (Oder verdienst du zufällig dein Geld damit?)

    Ich weiß allerdings auch worauf ich mich einlasse,
    und würde auch nicht auf die Idee kommen bei ein bisschen Schimmel im Keller den halben Hausrat zu entsorgen.
    Gerade bei Dingen aus Kunststoff ist eine vollständige Reinigung oft möglich.

    Aber auch bei organischen Stoffen ist das nicht unbedingt weiter schlimm.
    Man denke nur an eine schöne Salami oder ein leckerer Käse...

    Für PrivatHaftpflicht und Berufsunfähigkeit würde ich das aber schon Unterschreiben.

    Nun aber mal noch zum eigentlichen Problem der Feuchtigkeit im Keller,
    zuerst halte ich einen etwas feuchten Keller für völlig normal,
    und gerade bei einem Neubau ist mit Baufeuchte zu rechnen.
    Man muss nur mal seinen Kopf einschalten und schon sind alle Probleme verschwunden...

    VG Syker

  • Zitat


    Naja grob fahrlässig ist bei einer fehlenden Hausratsversicherung vielleicht doch etwas übertrieben.

    Doch, einen Fall hatte ich Anfang des Jahres. Großer Wasserrohrbruch bei einem meiner Mieter (ohne Versicherung). Der geschätzte Schaden des Hausrats lag bei ca. 6.000 €.
    Dahingehend halte ich es für grob fahrlässig, keine Versicherung abzuschließen.

    Wenn das Mobiliar allerdings nur aus Pappkartons und Bierkästen besteht, dann kann man sich eine solche Versicherung schon sparen.

    Dem Fragesteller ist hier ja schon ein Schaden von 2.000 € entstanden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Doch, einen Fall hatte ich Anfang des Jahres. Großer Wasserrohrbruch bei einem meiner Mieter (ohne Versicherung). Der geschätzte Schaden des Hausrats lag bei ca. 6.000 €.
    Dahingehend halte ich es für grob fahrlässig, keine Versicherung abzuschließen.

    Ist Relativ wenig wenn ein Privathaftpflichtschaden schon mal in die Million gehen kann...



    Dem Fragesteller ist hier ja schon ein Schaden von 2.000 € entstanden.

    Behauptet der TE ohne Belege zu haben...
    Die übrigens auch die Versicherung hätte haben wollen wenn eine bestünde...

  • Zitat

    Ist Relativ wenig wenn ein Privathaftpflichtschaden schon mal in die Million gehen kann...

    Klar, tut trotzdem weh.

    Zitat

    Behauptet der TE ohne Belege zu haben...
    Die übrigens auch die Versicherung hätte haben wollen wenn eine bestünde...

    Kommt wohl auf die Versicherung an. Ich hatte vor zwei Jahren so einen Fall (Einbruch). Hier wurde auch ohne Belege eine Regulierung vorgenommen. Ich hebe die Quittungen ja nicht >5 Jahre auf.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Kommt wohl auf die Versicherung an. Ich hatte vor zwei Jahren so einen Fall (Einbruch). Hier wurde auch ohne Belege eine Regulierung vorgenommen. Ich hebe die Quittungen ja nicht >5 Jahre auf.

    Gut aber bei dem Plunder da im Keller,
    der muss ja auch irgendwie nachvollziehbar sein.

    Bei Einbruch und Weg ist das zum Nachweisen naturgemäß nicht so einfach,
    und da werden die Versicherungen vielleicht von üblichen Plunder ausgehen.

    Hier ist aber ja nichts durch dritte weggekommen,
    sondern durch den TE völlig voreilig entsorgt worden.

    VG Syker


  • Nun aber mal noch zum eigentlichen Problem der Feuchtigkeit im Keller,
    zuerst halte ich einen etwas feuchten Keller für völlig normal,
    und gerade bei einem Neubau ist mit Baufeuchte zu rechnen.
    Man muss nur mal seinen Kopf einschalten und schon sind alle Probleme verschwunden...

    Dazu mal ein Bild unseres Schuhschranks nach 2 Monaten in unserem Kellerabteil.
    Ich bin mir sicher, dass diese Feuchtigkeit nicht mehr unter "völlig normal" abzustempeln ist.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Finde "nur mal seinen Kopf einschalten" ne ziemlich dumme Aussage, ich glaube du hast dir nicht die gesamte Schilderung durchgelesen. Wenn ich keine organischen Sachen in meinem Keller lagern kann, weil Sie innerhalb von zwei Monaten so aussehen wie der Schuhschrank, dann ist der Keller für mich nicht nutzbar. Das hat nichts mit restlicher Baufeuchte zu tun.

  • Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Kann es sein das das Bild auf der Seite liegt ???
    Und wie dicht stand der Schrank an der Außenwand?

  • Wenn man was empfindliches im Keller lagert, sollte man immer die Luftfeuchtigkeit im Blick behalten. Denn es nützt das neueste Gebäude nichts, wenn jemand im Sommer da unten dauerkipplüften veranstaltet oder die Tür zum Treppenhaus immer offen steht und das Wasser der warmen Luft im kühlen Keller auskondensiert. Gerade jetzt im Sommer sind Keller besonders kritisch da selbst nachts die absolute Luftfeuchtigkeit höher ist als die im Keller. Da hilft dann nur aktive Luftentfeuchtung.

    Naja und generell sagt der gesunde Menschenverstand, bei Kellern, erstmal schauen wie es so da unten ist, bevor man den rappelvoll mit Krahm packt ;)

  • Hier dürften doch 2 ganz große Versäumnisse des Mieters vorliege.
    Erstens: Schon beim ersten Betreten des Kellers wurde eine hohe Luftfeuchtigkeit festgestellt, richtig? Da packe ich doch keime Dinge von mir ins Kellerabteil, die noch einen gewissen Wert haben ohne in kurzen Abständen zu prüfen, wie sich die Feuchtigkeit verhält.

    Zweitens: Wenn man der Meinung ist, dass eine Hausratversicherung nicht nötig ist, dann muss man sich nicht wundern, dass man mit dem "Schaden" alleine steht.

  • Super, ich weis jetzt langsam das es nicht schlau war keine Hausratsversicherung abgeschlossen zu haben.
    Ebenfalls ist mir bewusst das es nicht klug war den Keller voll mit unseren Sachen zu stellen, obwohl er feucht ist. :mad:

    Wenn ich mir anhören will was ich alles falsch gemacht habe, kann ich auch mit meiner Mutter reden, die findet bestimmt noch mehr Sachen... :)

    Ich habe das Thema veröffentlicht um ein paar Meinungen zur weiteren Vorgehensweise zu hören.
    Also wäre ich dankbar wenn ihr die Antworten auf Vorschläge zur Vorgehensweise reduzieren könntet. :p

    LG r.b


  • Wenn ich mir anhören will was ich alles falsch gemacht habe, kann ich auch mit meiner Mutter reden, die findet bestimmt noch mehr Sachen... :)

    Ich habe das Thema veröffentlicht um ein paar Meinungen zur weiteren Vorgehensweise zu hören.
    Also wäre ich dankbar wenn ihr die Antworten auf Vorschläge zur Vorgehensweise reduzieren könntet. :p

    LG r.b

    Hallo,


    der Spruch mit deiner Mutter ist gut!

    Ich denke, du hast hier wenig Möglichkeiten. Eine Restfeuchte in Neubauten ist nicht ungewöhnlich. Erst Recht im Keller ist das immer kritisch.

    Du wirst niemanden dafür verantwortlich machen können, dass du "gute Sachen" schlecht gelagert hast. Und schon gar nicht, nachdem du alles voreilig weggeschmissen hast.

    Ich würde sogar bezweifeln, dass du eine Mietminderung geltend machen kannst. Der Keller wies von Anfang an eine gewisse Feuchtigkeit auf. Da dies weder ungewöhnlich ist und vorher bekannt war, geht da nicht viel.

    Spare die Energie und verbuch das als Lehrgeld, statt dich aufzureiben und lange zu ärgern.

    Gruß
    H H

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