Hallo liebe Mietrecht-Hilfe-Mitglieder,
ich habe folgendes Problem.
Meine Freundin und ich sind Anfang Mai als Erstbezug in ein Bauprojekt einer Wohnungsgenossenschaft eingezogen.
Wir wohnen mit über 10 Parteien in einer Wohnanlage.
Alle haben den selben Kellerraum. Die einzelnen Keller sind durch Metallwände getrennt.
Schon beim Einzug und Einräumen des Kellers kam mir der Kellerraum feucht vor, Anfangs dachten wir aber es sei nur eine Einbildung und gingen dem nicht nach.
Wir richteten unseren Keller nach belieben ein. Zwei größe Holzschränke ein vom Schreiner gefertigter Schuhschrank mit Platz für über 40 paar Schuhe, Stühle, Taschen, Angelzeug... eben alles was in den Keller gehört.
Ca. zwei Monate nach dem Einzug kam meine Freundin ganz entsetzt aus dem Keller und sprach von Schimmelbefall im gesamten Kellerabteil. Wir schauten gemeinsam genauer nach und mussten feststellen, dass nun beide Schränke, das Schuhregal, alle 38 Paar Schuhe, die Kunststoffbezüge der Stühle, die Angeltasche und alle Reisetaschen vom Schimmel befallen waren.
Nun zum blöden Teil: Wir zogen uns Masken und Handschuhe an, nahmen mehrere große Müllsäcke mit und entsorgten alles was nicht zu sperrig war, ohne es vorher zu fotografieren und dokumentieren.
Nun habe ich mich im Internet informiert und sah, dass einige Leute bei einem feuchten Kellerabteil eine Mietminderung von 5% veranlasst haben, was Ihnen auch gerichtlich zugesprochen wurde.
Also tat ich folgendes:
Ich telefonierte mit dem Hausmeister der Wohnungsgesellschaft: "Das muss ich mir gleich nächste Woche anschauen, kann Ihnen da aber auch nicht helfen, das müssen Sie mir dem Bestandsarchitekten klären"
Ich telefonierte mit dem Bestandsarchitekten: "Das ist nicht meine Angelegenheit da müssen Sie mit der Neubauarchitektin telefonieren"
Ich telefonierte mit der Neubauarchitektin: "Da kann ich nichts machen, dass muss mit dem Bestandsarchitekten besprochen werden."
Anschließend telefonierte ich mit unserer Sachbearbeiterin und machte ihr klar, dass es uns nun egal ist wer an der Sache Schuld sei, wir haben durch den Schimmel einen Schaden im Wert von ca. 2000 € und werden auch die Miete mindern. Sie soll sich dringend darum kümmern das der Kellerraum schnellstmöglichst saniert wird und unser Schaden an uns erstattet werden soll.
Desweiteren machten wir ein Rundschreiben an alle Nachbarn, Ihnen sollte es nicht gleich gehen wie uns.
Es melden sich anschließend 6 Nachbarn mit dem selben Problem.
In der nächsten Woche kam der Hausmeister und sah sich die verschimmelten Schränke an. Davon haben wir auch noch einige Fotos gemacht, bevor wir Sie vom kostenpflichtigen Sperrmüll entsorgen ließen.
Anschließend machte ich schriftlich alles fix.
Also schickte ich ein Einschreiben mit folgendem Inhalt. Mietminderung von 5% wegen Feuchtigkeit und Schimmelbefall im Keller, desweiteren schrieben wir den entstandenen Schaden nieder und forderten Schadensersatz.
Heute bekam ich ein schreiben der Verwaltung in dem steht:
"anlässlich ihres oben genannten Schreibens haben wir im Keller alle Ver- und Entsorgungsleitungen überprüft.
Da die ****(Wohnungsgesellschaft)**** nicht Verursacher des Schimmelbefalls ist, weisen wir die von Ihnen angekündigte Mietminderung zurück. Bitte melden Sie den Ihnen entstandenen Schaden umgehend Ihrer Hausratversicherung.
Um eine weitere Reduzierung der Feuchtigkeit zu unterstützen, werden wir zusätzlich Trocknungsgeräte aufstellen."
Ist das so rechtens? Uns einfach abzubügeln ohne wirkliche Begründung? Wer ist denn dann Verursacher des Schimmelbefalls? Greift dort wirklich die Hausratversicherung? Was ist wenn ich keine Hausratsversicherung habe?
Ich hoffe jemand von euch kennt sich ein wenig besser aus wie ich... wir sind am Verzweifeln und wissen nicht weiter.
Liebe Grüße
r-b