Hallo zusammen! Ich habe eine kleine Frage.
Zur Situation:
Im Vertrag stand Folgendes:
§4 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am xxx und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
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Es wurde vom Vermieter in Folgendes umgeschrieben, indem er "auf unbestimmte Zeit" durchgestrichen und darüber bis xxx hinzugefügt hat. Beispiel:
§4 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2016 und läuft bis 30.08.2018. Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Meine Frage:
Kann im ab dem 01.12.2017 die Wohnung kündigen oder ist es ein wirksamer Kündigungsverzicht ?
 
		