Außerordentliche Kündigung Versottung

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Anliegen und würde mich über Tipps freuen:

    Meine Mietwohnung ist vom Grundriss wirklich schön, nur leider müsste einiges saniert werden zB. Fußboden abschleifen, neue Tapeten, neues Badezimmer, neue Küche etc. Der Vermieter hat das Haus geerbt und man hat den Eindruck er hat keine Lust was am Haus zumachen.
    Nun zu meinem Anliegen. Eines Abends bin ich von der Arbeit gekommen und die Luft war klamm/feucht in unserem Arbeitszimmer. Der Schornstein in dem Zimmer war feucht und gelbe/braune Flecken haben sich von der Decke bis zur Mitte des Schornsteins ausgebreitet. Nach weiterer Untersuchung waren bereits Flecken im nebenan liegenden Schlafzimmer und im Flur. Ich habe sofort den Vermieter schriftlich darüber informiert und gebeten sich unverzüglich zu melden. Nach einer Woche schrieb er mir, er hätte sich Gedanken gemacht ein Bekannter ist Maler. Dann habe ich ihm sofort klar gemacht das die Wand bzw. der Schornstein feucht ist und das nicht mit übermalen getan ist.
    - Außerdem plagt mein Freund schon seit 3 Wochen ein unangenehmer Reizhusten der kann nicht mehr im Schlafzimmer schlafen da wirds schlimmer (ob es nun davon kommt wissen wir nicht) -
    Daraufhin hat sich der Vermieter 1 Woche nicht gemeldet und schrieb dann das er nächsten Tag kommt und ob ich noch Wandfarbe habe. Das habe ich sofort verneint und nochmal darauf hingewiesen das die Wand feucht ist. Nächsten Tag stand der Vermieter tatsächlich mit einem Maler vor der Tür. Natürlich hat der Maler sich geweigert die Wand anzumalen weil sie feucht ist. Der Vermieter meinte nur ob es der Schaden noch von vor 2 Jahren ist da meinte der Maler nein das ist wieder frisch. Der Vermieter meinte dann nur eingeschnappt er würde das in 2 Monaten beheben so lange muss ich das aushalten oder ich soll die Tapeten abmachen.

    Was würdet ihr jetzt machen? Wir würden in nächster Zeit sowieso gerne umziehen ob man fristlos kündigen kann unter den Umständen?

    Danke für Ihre Hilfe?

  • Hallo CarlottaLis,

    "...leider müsste einiges saniert werden zB. Fußboden abschleifen, neue Tapeten, neues Badezimmer, neue Küche etc."
    - Das wären entweder auf Deine Kosten durchzuführende Schönheitsreparaturen oder Wohnwertverbesserungen.

    "Eines Abends bin ich von der Arbeit gekommen und die Luft war klamm/feucht in unserem Arbeitszimmer. Der Schornstein in dem Zimmer war feucht und gelbe/braune Flecken haben sich von der Decke bis zur Mitte des Schornsteins ausgebreitet."
    - Sind also sozusagen über Tag so passiert?
    Ich würde den VM auffordern, diese Mängel innerhalb zwei Wochen zeitnah zu beheben, um weitere Schäden am Gebäude und der Mietsache, ferner Schadenersatzforderungen wegen evtl. folgender Gesundheitsschäden und Mietminderungen zu vermeiden. Den Maler kannst Du evtl. als Zeugen benennen?
    Falls nicht erfolgreich, würde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das könnte evtl. auch recht teuer werden wegen Gerichts- und Gutachterkosten.

    "Was würdet ihr jetzt machen? Wir würden in nächster Zeit sowieso gerne umziehen ob man fristlos kündigen kann unter den Umständen?"
    - Fristlos nur, wenn das Gesundheitsamt/der Amtsarzt die Wohnung für unbewohnbar erklärt.


  • Der Schornstein in dem Zimmer war feucht und gelbe/braune Flecken haben sich von der Decke bis zur Mitte des Schornsteins ausgebreitet. Nach weiterer Untersuchung waren bereits Flecken im nebenan liegenden Schlafzimmer und im Flur.

    Dann ist der Schornstein versottet. Er muß abgerissen und neu gemauert werden.

    Das kann teuer werden und ob der Vermieter das stemmen kann, weiß ich nicht. Auch kann das dauern.

    Das beste ist neue Wohnung suchen. Wird aber sicher teurer.

  • Zitat

    Wir würden in nächster Zeit sowieso gerne umziehen ob man fristlos kündigen kann unter den Umständen?

    Da liegt also der Hund begraben.

    Ob die Gesundheitsgefährdung so extrem ist das die gesamte Wohnung unbewohnbar ist, kann nur ein Experte feststellen. Wenn dann von Amtswegen, Bauamt oder Gesundheitsamt, erklärt die Wohnung ist unbewohnbar, wäre vielleicht eine fristlose Kündigung möglich. Eh das geschieht, wenn überhaupt, kann es locker 3 Monate oder länger dauern.

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