Wann gilt Kündigung als erhalten?

  • Guten Tag,

    ich befinde mich zurzeit in einem Untermietverhältnis aus dem ich gerne fristgerecht austreten möchte.
    Mein Vermieter (und WG Mitbewohner) ist zurzeit wegen Semesterferien in seiner Heimat. Ist es rechtlich okay, wenn ich die Kündigung an unsere normale Adresse schicke, wo er den Brief erst wenn er wiederkommt, also Anfang-Mitte September erhält? Ich würde ein Einschreiben schicken, dass das Ankommen des Briefes im Briefkasten dokumentiert.
    (Mündlich würde ich ihm das sowieso schon vorher mitteilen). Oder sollte ich die schriftliche Kündigung an jemanden in seiner Heimat schicken? Soweit ich weiß, hat er dort keinen festen Wohnsitz, wohnt mal bei seiner Freundin, dann bei den Großeltern etc..

    Mit freundlichen Grüßen
    igor

  • Die Kündigung gilt als zugegangen sobald sie im Machtbereich des Vermieters, z. B. Briefkasten, ist.

    Wann und ob er sie da raus nimmt und liest oder nicht ist egal.

    Habt Ihr einen gemeinsamen Briefkasten kann das jedoch zum Problem werden. Denn der BK wäre auch Dein Machtbereich.

    An seine Heimatadresse würde ich die Kündigung auf keinen Fall schicken. Ausschließlich an die die im Mietvertrag steht.

  • Ja den Briefkasten haben wir gemeinsam.Wieso ist das ein Problem? Was würden Sie empfehlen? Kündigung an unseren gemeinsamen Briefkasten mit Einschreiben schicken?

  • Wieso ein gemeinsamer Briefkasten ein Problem ist/sein kann?

    Denken Sie doch mal nach. Sie könnten ja die Kündigung aus versehen mit der Werbung "entsorgt" haben oder auf den Küchentisch gelegt und dann was weiß ich, Tomatensoße drüber gekippt oder ähnliches.

    Einschreiben + Rückschein auf gar keinen Fall!

    Kann man die Kündigung nicht unter der Zimmertür des Vermieters durch schieben?

    Nicht lachen. Aber dann ist sie in seinem alleinigen Machtbereich und keiner kommt mehr dran. Außer das Zimmer ist nicht abgeschlossen.

  • Zu wann wollen/können Sie eigentlich kündigen?

    Sie könnten die Kündigung auch im Briefkasten lassen bis der Vermieter wieder da ist. Das Datum des Einwurfs ist ja entscheidend.

  • Ja so habe ich mir das auch gedacht. Kündigen möchte ich diesen Monat, mit 3 Monate Frist wäre das dann ja zum Ablauf des Novembers.Der Vermieter ist wohl Anfang bis Mitte September wieder da.

  • Ja so habe ich mir das auch gedacht. Kündigen möchte ich diesen Monat, mit 3 Monate Frist wäre das dann ja zum Ablauf des Novembers.Der Vermieter ist wohl Anfang bis Mitte September wieder da.


    Aber Dein Problem wird die Beweisbarkeit des Zugangs in den Machtbereich des Adressaten sein...

  • Aber Dein Problem wird die Beweisbarkeit des Zugangs in den Machtbereich des Adressaten sein...

    Die Kündigung natürlich beweissicher zustellen, am besten mit Zeugen, an die Adresse, die im Mietvertrag angegeben ist. Das genügt.

  • Hallo zusammen,


    Die Kündigung natürlich beweissicher zustellen, am besten mit Zeugen, an die Adresse, die im Mietvertrag angegeben ist. Das genügt.

    So eine Disskussion hatten wir erst die Tage...
    Grundsätzlich reicht die Zustellung an einen Gemeinschaftsbriefkasten.

    Problem nach der beweissicheren Zustellung könnte der TE die Kündigung
    wieder aus dem Gemeinschaftsbriefkasten entfernen,
    da ja sein Machtbereich ebenfalls auf diesen Briefkasten erstreckt...


    VG Syker

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!