Aufhebungsvertrag

  • Hallo Zusammen,
    vorweg ist mir klar, dass es diesbezüglich schon viele Fragen im WWW zu finden sind, sie jedoch alle sehr individuell sind.

    Sachverhalt:

    Wir haben eine 4er WG im teuersten Stadtteil von München, ca 90m2 und nun wurde unsere Wohnung für 620T€
    verkauft. Ich wohne seit ca 6 Jahren in der Wohnung und zahle 430€ Miete für ein ca 30m2 Zimmer, was wirklich ein Witz ist im Vergleich zu anderen Mieten in der Stadt (Spät68er Vermieterin sei Dank). Vergleichsweise würden mich Mietkosten in Höhe von ca. dem doppelten für Gleiche Lage bzw. Grösse erwarten.

    Ich bin Student, mein einer Mitbewohner wohnt seit 16Jahren hier, könnte Härtefall geltend machen vor Gericht, Aufgrund seines Lebenswandels, die beiden anderen Mitbewohner sind ebenfalls Studenten und wohnen seit 1,5 bzw. 2 Jahren in der Wohnung.

    Der neue Eigentümer ist eine Kanzlei für Luxusimmobilien&Sanierungen und jene kennen sich daher sehr gut aus, wie es sich vor Gericht entwickeln könnte, wenn man sich gegen ein Angebot wehren würde.

    Welche Forderungen bezüglich der Abfindung kann ich stellen ? Was muss ich beachten?

    Grüsse Tim

    EDIT ich dachte es wäre selbsterklärend, der neue Eigentümer will die Wohnung luxus-sanieren und weiterverkaufen. Dafür möchte er uns aus der Wohnung raus haben.

    3 Mal editiert, zuletzt von medicus0207 (14. Juli 2016 um 13:00)

  • EDIT ich dachte es wäre selbsterklärend, der neue Eigentümer will die Wohnung luxus-sanieren und weiterverkaufen. Dafür möchte er uns aus der Wohnung raus haben.

    Einmal editiert, zuletzt von medicus0207 (14. Juli 2016 um 12:59)

  • Wenn er Euch tatsächlich raus haben möchte, kann man hier sicher über eine Abfindung verhandeln. Über die Höhe kann man hier keine Aussage treffen. Das ist Verhandlungssache.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • EDIT ich dachte es wäre selbsterklärend, der neue Eigentümer will die Wohnung luxus-sanieren und weiterverkaufen. Dafür möchte er uns aus der Wohnung raus haben.

    Kommt drauf an was dem neuen Eigentümer eine leerstehende Wohnung wert ist.

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