fristlose Kündigung - unwirksam durch Aufrechnung von Forderungen

  • Hi,

    schon mal vorab Danke für eure Beiträge zu folgendem Fall:

    Bei Abschluss des Mietvertrages 2010 wurden auf Wunsch des Mieters 2 getrennte Verträge für Wohnung und für Stellplätze+Abstellraum abgeschlossen. (Die Gesamtmiete war für die damalig notwendige Übernahme der Mietkosten durch das Amt zu hoch. Deshalb 2 Mietverträge!) Eine Anmietung der Wohnung ohne Stellplätze/Abstellraum wäre nicht möglich gewesen.
    Da die nicht ausgebaute 2 Zimmer Wohnung über dem Mieter, bei Vertragsabschluss leer stand, da diese dem Bruder des Vermieters gehört bzw durch dessen Bank seit Jahren zum Verkauf/Versteigerung stand, und somit der Mieter als einziger Haushalt im Haus wohnte wurde der Wasseranschluss auf den Mieter angemeldet und direkt mit den Stadtwerken durch den Mieter abgerechnet.
    Im Sommer 2013 wurde die unausgebaute Wohnung durch die Bank verkauft. Der Käufer hat im Anschluss auch den Rest des Hauses gekauft. Die Mietverträge wurden selbstverständlich so weiter geführt.
    Nach Ausbau der Wohnung wurde diese im Jahr 2014 auch vermietet.

    Zur eigentlichen Angelegenheit:
    Der Mieter wollte die Mietzahlungen für Stellplätze/Garage ab Januar 2016 von einem anderen Konto zahlen und hat wohl die Freischaltung des Dauerauftrages nicht bestätigt oder nicht richtig durchgeführt. Dem entsprechend wurde die Mietzahlungen für die Stellplätze ab Januar 2016 nicht geleistet. Erst im Mai 2016 hat der Vermieter den Mieter darauf angesprochen, der Mieter war aber zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage die Mietnachzahlungen zu leisten. Eine Woche später erhielt der Mieter die fristlose Kündigung.
    Die Nachfrage, ob die fristlose Kündigung zurückgenommen werden würde, wenn bis 3.Juni alle Mietrückstände beglichen wären, wurde verneint, da die Stellplätze an die Mieter der Wohnung obendrüber vermietet werden würden.
    Der Mieter teilte dem Vermieter 5 Werktage nach erhalt der fristlosen Kündigung mit, dass er eine Forderung gegenüber ihm geltend macht, die die Summe der Mietrückstände übersteigen wird und dass die fristlose Kündigung dadurch unwirksam wird. (Zur Berechnung der genauen Höhe der Forderung benötigt der Mieter aber noch Daten vom Vermieter.)
    Bei den Forderungen handelt es sich um die Wasserkosten, die seit dem Einzug der Mieter des zweiten Wohnung entstanden sind. Der Vermieter bekommt monatlich von diesen Mietern Umlagen für Wasser/Abwasser, aber der Mieter 1 bezahlt diese, da nur eine Wasseruhr der Stadtwerke exsistiert und bei Mieter 2 ein Zwischenzähler installiert ist.
    Des weiteren benötigt in jedes ans Abfallsystem angeschlossene Haus der Stadt auch eine Biomülltonne. Die einzige Biomülltonne für das Haus des Vermieters wird auch über den Mieter 1 abgerechnet.

    Hat der Mieter überhaupt recht, wenn er sagt, dass die fristlose Kündigung durch die Aufrechnung der Forderungen unwirksam wird?
    Wie soll der Mieter nun weiter handeln, da der Vermieter auch nach 10 Tagen noch nicht auf das Schreiben des Mieters reagiert hat. (Schreiben wurde durch Boten,per E-Mail und nochmals per Einschreiben versendet)

    Und noch eine Frage am Rande: Die fristlose Kündigung kam nicht vom Vermieter, sondern von dessen Vater & Anwalt, wodurch dieser natürlich auch wieder Kosten vom Mieter fordert. Ist dies Rechtens und muss der Mieter diese Kosten zahlen, obwohl er eine Forderung hat die die Mietrückstände übersteigt und der Mieter daher ja eigentlich nie im Zahlungsverzug befand?

  • Hallo Kickers,

    da Stellplätze+Abstellraum eigenen MV haben und Mietrückstände über 2MM betragen, ist die Kündigung hierfür zurecht. Es bedarf hierfür jedoch der Kündigung über explizit diese zwei Räume, sonst nichts. Sollte der VM alles zusammen kündigen, ist sie unwirksam.
    Die Kündigung kann auch nur von jemandem sonst ausgesprochen werden, wenn eine handschriftliche=also unterschriebene Vollmacht des VM beigefügt ist.

  • Ich blicke ehrlich gesagt nicht durch, worum es dem Fragesteller geht. Zuviel Text, der nicht zum Problem gehört. So kann man am Stammtisch oder seinem Friseur reden, in einem Forum sollte man nur das Wichtigste schreiben, alles andere gehört hier nicht hin.

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