Hallo,
ich frage stellvertretend für eine andere Person. Dieser flatterte gestern ein Erhöhungsschreiben ins Haus, in dem der Vermieter um Zustimmung zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Miete bittet. Untermalt wurde sein Begehren mit den Mietspiegel der Stadt.
Die Person bezahlt derzeit für 56 qm eine recht niedrige Miete in Höhe von 500 € (für die Lage echt günstig) plus Nebenkosten.
In der Region darf die Miete um bis zu 15 % erhöht werden, das wären demnach 75 € bzw. 10,34 €/pro m²
In dem Vermieterschreiben entdeckte die Person allerdings einen einzigen Fehler, das Baujahr ist falsch angegeben, anstatt Jahr 2000 steht dort 1996.
Ist die Mieterhöhung dadurch ungültig?
Liebe Grüße, Samtpfote