Mieterhöhung, falsches Baujahr des Hauses angegeben

  • Hallo,

    ich frage stellvertretend für eine andere Person. Dieser flatterte gestern ein Erhöhungsschreiben ins Haus, in dem der Vermieter um Zustimmung zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Miete bittet. Untermalt wurde sein Begehren mit den Mietspiegel der Stadt.

    Die Person bezahlt derzeit für 56 qm eine recht niedrige Miete in Höhe von 500 € (für die Lage echt günstig) plus Nebenkosten.

    In der Region darf die Miete um bis zu 15 % erhöht werden, das wären demnach 75 € bzw. 10,34 €/pro m²

    In dem Vermieterschreiben entdeckte die Person allerdings einen einzigen Fehler, das Baujahr ist falsch angegeben, anstatt Jahr 2000 steht dort 1996.

    Ist die Mieterhöhung dadurch ungültig?

    Liebe Grüße, Samtpfote

  • Hallo,

    das Mieterhöhungsverlangen dürfte trotzdem wirksam sein.

    Wurde die Erhöhung durch einen Mietspiegel begründet? Im Normalfall spielt das Baujahr des Objektes schon eine Rolle, allerdings sind die Spannen hier höher.
    Am Beispiel Dresden weiß ich beispielsweise, dass alle Objekte mit dem Baujahr ab 1990 gleich eingeordnet werden.

    Unwirksam wäre dies vermutlich nur, wenn im Erhöhungsverlangen ein Baujahr 1996 angegeben wurde, das Haus aber schon 1940 gebaut wurde.

    Wichtig bei der Erhöhung nach § 558 BGB ist nur eine Vergleichbarkeit nach Lage, Größe oder Ausstattung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja Leipziger, die Erhöhung wurde durch den Mietspiegel begründet.

    Folgende Einstufungen gibt es beispielsweise:

    1978 - 1988
    1989 - 1996
    1997 - 2004
    usw.

    Mit Baujahr 1996 wäre der Grundpreis für die Nettomiete pro m² und Monat bei 10,76 €, bei Baujahr 2000 bereits bei 11,11 €

    Nachdem aber sowieso nur um 15 % erhöht werden darf, passen 10,34 € pro m², auf die die Miete steigen soll.

  • Also ist der Fehler ja zugunsten des Mieters entstanden, oder? Bei einer korrekten Angabe wäre die Erhöhung ggfs. noch höher ausgefallen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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