Nachweisprovision

  • Guten Tag,

    ich habe eine Frage. Meine Freundin und ich haben uns heute eine Wohnung angeschaut die perfekt für uns wäre. Die Wohnung wurde uns von der momentanen Mieterin und dem Makler gezeigt. Dieser hat uns auch ein Exposé gegeben auf dem alle Daten zur Wohnung aufgelistet sind.

    Unverständlich wurde es für uns als wir das klein gedruckte gelesen haben.

    "Sollten Sie sich zum Mieten entschließen, beträgt die bei Vertragsabschluss von Ihnen zu zahlende Nachweisprovision 2 Monatsmieten (ohne Nebenkosten) zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. "

    Eigentlich habe ich angenommen das der Vermieter die Kosten des Maklers tragen muss.
    Muss ich diese Kosten tragen? Es wurde nichts auf der Seite des Anbieters erwähnt und war nur im klein gedruckten des Exposés genannt.

    Danke im voraus

  • blazie,
    wer hatte den Makler beauftragt? Wie seid Ihr an/auf ihn gekommen?

    Die Wohnung wurde über einen Makler vermittelt. Der Vermieter hat ihn dafür beauftragt.

    MfG
    Blazie

  • Wer die Musik bestellt, der ...

    Das sehe ich natürlich genauso. Aber ich weiß nicht wirklich was ich tun soll. Die Daten vom Vermieter kenne ich nicht und kann so auch nichts absprechen . Wenn ich den Makler anrufe und frage nimmt er natürlich den nächsten der die nachweisprovision bezahlt.
    Auf den Vertrag eingehen, würde mich knapp 1400 € Nachweisprovision kosten gegen die ich nicht vorgehen kann.

    War vielleicht jemand in dieser Situation und hat einen Rat für mich? Ich will die Wohnung wirklich haben aber diese 1400 € sind es mir nicht wert.

  • Das sehe ich natürlich genauso. Aber ich weiß nicht wirklich was ich tun soll. Die Daten vom Vermieter kenne ich nicht und kann so auch nichts absprechen . Wenn ich den Makler anrufe und frage nimmt er natürlich den nächsten der die nachweisprovision bezahlt.
    Auf den Vertrag eingehen, würde mich knapp 1400 € Nachweisprovision kosten gegen die ich nicht vorgehen kann.

    War vielleicht jemand in dieser Situation und hat einen Rat für mich? Ich will die Wohnung wirklich haben aber diese 1400 € sind es mir nicht wert.

    Hallo,

    hier handelt es sich um einen klaren Verstoß nach Wohnungsvermittlungsgesetz, der Makler hat die Wohnung bereits in seinem Bestand und ist vom Vermieter beauftragt worden, somit ist die Courtage nicht vom Mieter zu bezahlen.

    Ein Verstoß gegen das Bestellerprinzip ist mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ und Entzug der Gewerbeerlaubnis behaftet, fragt ihn doch mal ob er eine Beschwerde beim Gewerbeamt haben möchte?

    Der einzige Fall wann ein Mieter eine Vermittlungsprovision zahlen müsste ist dann, wenn ein Mieter in Textform einen Immobilienmakler mit der Suche nach einer geeigneten Wohnung beauftragt hat. Dabei darf der Immobilienmakler nicht auf Wohnungen zurückgreifen die er bereits in seinem Bestand hat, denn hier wurde er bereits vom Vermieter mit der Vermietung beauftragt!

    Gruß
    BHShuber

  • Guten Morgen, blazie,

    du bist in einer Zwickmühle: So, wie du es schreibst (keine Beauftragung des Makler durch euch in Textform und erst ANSCHLIEßENDE Benennung des Objektes durch den Makler), bist du im Recht. Da ihr das Objket im Internet gefunden habt, KANN der Makler es NICHT explizit für euch -nach einer vorherigen Beauftragung in Textform durch euch- gefunden haben.

    Nun musst du allerdings auch den Mut haben, dieses Recht durchzusetzen.

    Hierfür hat der Gesetzgeber §5 entwickelt: Da ihr offensichtlich nur die Wohnung bekommen würdet (oder auch nur die Chance), wenn ihr das Provisionsverlangen des Maklers akzeptiert, könnt ihr ihm das schriftlich geben. Nach Mietvertragsunterzeichnung braucht ihr dann einfach die Provision (mit Hinweis auf das WoVermG) nicht zu bezahlen bzw. auf Druck des Maklers bereits direkt am Tag der Mietvertragsunterzeichnung gezahlte Provision (natürlich unbedingt gegen Quittung!!!) im Nachhinein schriftlich und nachweisbar und mit Fristsetzung zurückfordern. Ein abschließender Satz zu einem möglichen Bußgeldverfahren -bei Nichtersattung innerhalb der Frist- kann in dem Brief auch nicht schaden....

    Am besten lest ihr euch das WoVermG (insbesondere §2 (1a), §5 und §8) durch, damit ihr mit Fachwissen glänzen könnt;)

    Das Thema wurde hier übrigens schon einmal ausführlic behandelt. Einfach mal raussuchen - Stichwort Maklerprovision.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: Meine Ausführungen sind nur meine unverbindliche persönliche Meinung und keinesfalls eine Rechtsberatung.

  • Hallo nochmal,

    Kleines Schmankerl zum Ärgern des Maklers obedrauf:

    Gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) MÜSSEN Preis für Endverbraucher immer EINSCHLIEßLICH Mwst. benannt werden. Die Netto-Angabe plus "zzgl. Mwst." ist nicht zulässig und kann ein hohes Ordnungsgeld nach sich ziehen...

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

    Einmal editiert, zuletzt von anonym2 (13. Mai 2016 um 08:55)

  • Auf den Vertrag eingehen, würde mich knapp 1400 € Nachweisprovision kosten gegen die ich nicht vorgehen kann.


    Doch, kannst Du, wie mein Vorredner bereits zutreffend schrieb.
    PS: Wenn ich "Makler" höre bzw. lese...-->:mad:

  • Hallo blazie,

    solange die Mieter nicht konsequent ihr Recht einfordern (und das können sie auch nachträglich!!!!), solange wird es auch immer wieder Makler geben, die versuchen, auf diesem (illegalen) Weg Provision zu erhalten.

    Selbst schuld, sage ich dann nur.....

    Und Berny: Du musst jetzt ganz stark sein: ICH BIN MAKLERIN;) - aber natürlich eine von den Guten - ;) ;)

    VieleGrüße,
    anonym2

  • Und Berny: Du musst jetzt ganz stark sein: ICH BIN MAKLERIN;) - aber natürlich eine von den Guten - ;) ;)


    Wow..., dann werde ich jetzt mal frühstücken...:o

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