Liebes Forum,
mein Vermieter übergab mir ein Mieterhöhungsverlangen von € 450 auf € 530 nach §558 BGB, teilte mir als Vergleichswohnungen drei identische Wohnungen in seinem Objekt mit, "vergaß" jedoch die Vergleichsmieten in irgendeiner Form zu beziffern. Mietspiegel gibt es in unserer Gemeinde nicht.
Meine Folgerung: Das Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, oder?
Ich bat um schriftliche Nennung der Mieten der Vergleichswohnungen und erhielt folgende Auskunft:
Mieter A zahle € 530
Mieter B zahle € 540
Mieter C zahle € 530. In Wirklichkeit zahlt Mieter C aktuell € 500 und hat zeitgleich eine Mieterhöhung auf € 530 erhalten.
Mein Plan ist nun, Mieter C auch zu bitten nach den Vergleichsmieten zu fragen, damit er keine Mieterhöhung bekommt und dem Vermieter teile ich mit, dass ich seinem Mieterhöhungsverlangen so nicht zustimmen kann, da Mieter C bisher nur € 500 zahle und damit die von ihm verlangte Miete zu hoch sei, oder was meint Ihr?
Der Vermieter müsste dann doch ein neues Mieterhöhungsverlangen stellen und das dürfte dann maximal auf € 500 im Monat lauten, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe!