Hallo zusammen, ich warte immer noch auf die Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2014. Habe meinen Vermieter schon öfters darauf angesprochen er vertröstet mich immer. Gibt es da Fristen oder was kann da machen. Bin jetzt dort auch ausgezogen und befürchte das ich für die Jahre 2015 und das erste Quartal 2016 auch hinterher laufe.
Wann muss der Vermieter die NebenkostenAbrechnung vorlegen
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Maza -
2. April 2016 um 00:57 -
Erledigt
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Als Mieter hast Du 12 Monate + 1 Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes Anspruch auf die Abrechnung.
Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr hast Du seit dem 01.01.2016 Anspruch auf die Abrechnung 2014.
Du solltest den Vermieter nachweisbar per Einwurfeinschreiben auffordern die Abrechnung für das Jahr 2014 bis zum, sagen wir mal, 15.04.2016 zuzustellen.
Kommt er dem nicht nach kannst Du, da das Mietverhältnis beendet ist, sämtlich Vorauszahlungen für diesen Zeitraum zurückfordern.
Für die Abrechnung 2015 hat der Vermieter noch bis 31.12.2016 Zeit sie Dir zuzustellen.
Immer Vorausgesetzt Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr.
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Hallo Maza,
ergänzend zum Vorredner (er/sie hat recht): Für den Zeitraum bis 31.03.2916 kannste Dir nun selbst ausrechnen. -
Für den Zeitraum bis 31.03.2916 kannste Dir nun selbst ausrechnen.
Unzulässiger Zeitraum ;), außer Maza ist unsterblich
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Hallo Maza,
ergänzend zum Vorredner (er/sie hat recht): Für den Zeitraum bis 31.03.2916 kannste Dir nun selbst ausrechnen.Hallo Berny,
er/sie? Du weißt doch das Anitari ein Mädchen ist.
Und so einfach ist das nicht. Der Vermieter kann stand jetzt 2015 gar nicht abrechnen.
Zurückfordern geht übrigens auch nicht so einfach.. -
Zurückfordern geht übrigens auch nicht so einfach..Nach Ende des Mietverhältnisses geht das.
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Hallo Anitari,
die Antwort ist wie meistens BGH irgend was muss ich nachgucken.
Darin hat der BGH klargestellt, dass du während des laufenden Mietvertrags nicht zurückfördern darfst, sondern nach 282 BGB die Vorauszahlung zurückbehalten darfst/ musst. Musst insofern dass der Urteilsbegruendung nach die Zurückbehaltung während des Mietverhältnis die Voraussetzung ist für die Rueckforderung.
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Hallo Akkarin,
in Mazas Frage heißt es u. a.
ZitatBin jetzt dort auch ausgezogen
Ich habe das so interpretiert das das Mietverhältnis beendet ist. Ich kann mich natürlich auch täuschen. Ausgezogen heißt nicht immer das der Vertrag beendet ist, wir wie wissen.
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Hallo Berny,
er/sie? Du weißt doch das Anitari ein Mädchen ist.
Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen. Und das in einem Forum und auch noch gleichzeitig!
Was ich weiss oder nicht weiss, geht Dich nichts an.
Und unglaubwürdig kannst Du Dich selbst machen, so oft Du willst. -
Wieso mach ich mich unglaubwürdig? Nur weil dich meine Signatur stört?
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