Hallo,
ich habe mich hier registriert, weil ich von meinem Vermieter die NK-Abrechnung erhalten habe, die mir nicht so gefallen hat. Allerdings kann ich die Heizungskosten ja nachvollziehen.
Ich wohne in einer 1-Zimmer DG-Wohnung jedoch mit ca. 60qm Fläche (also relative groß für eine 1Z Wohnung).
Das Gebäude ist schon älter. Ich muss leider immer 2-3 Heizkörper anmachen, weil die Wohnung nicht "saniert" ist. Es ist tatsächlich kalt, weil das eine Dachfenster auch nicht der Norm entsprich (altes Dachfenster komplett aus Holz). Das Dachfenster wird im Laufe des Jahres erneuert.
Jedoch habe ich irgendwo gelesen (im Internet), dass der Vermieter verpflichtet ist, das Dach einer DG-Wohnung mit Dämmung zu versehen unabhängig des Baujahres. Stimmt diese Aussage? Wenn ja, ist diese Informiation auch in den Mietvertrag aufzuführen? (Also muss der Vermieter, den Mieter über die Dämmung der Wohnung beim Mietvertragsabschluss zu informieren?)
Hintergrund ist, ich möchte ja eh wieder umziehen, weil ich selbst mit der Wohnung nicht zufrieden bin. Allerdings finde ich die Miete auch etwas zu hoch (550 warm) auch auch eine Nachzahlung jetzt für das vorherige Jahr von 500€ ist mir auch viel.
Gibt es irgendwelche Ansprüche, die ich geltend machen kann? z.B.: Entschädigung für die nicht-Dämmung oder für das Verschweigen der Information beim Mietvertrag, dass die Wohnung keine bzw. mangelnde Dämmung hat?
Wenn es hart auf hart kommt, würde ich auch einen Anwalt engagieren. Was auch legitim ist, denn hätte ich von Anfang an gewusst, dass die Wohnung keine Dämmung hat (oder alte/schlechte Dämmung) hätte ich sie gar nicht angemietet. Ich möchte jedoch erstmal mit den Vermieter selbst sprechen, aber ich muss ausschlaggebend sein und die Sache schnell erledigen und nicht ewig darauf rumkauen.
Danke für eure Hilfe
Gruß Kiri
PS: Hab vergeseen zu erwähnen. Es ist eine Zentralheizung, die Nachts sogar von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr ausgeht. Das heißt die Wohnung wird nicht durchgehend erwärmt.