Dämmung Dachgeschoss (Winter)

  • Hallo,

    ich habe mich hier registriert, weil ich von meinem Vermieter die NK-Abrechnung erhalten habe, die mir nicht so gefallen hat. Allerdings kann ich die Heizungskosten ja nachvollziehen.

    Ich wohne in einer 1-Zimmer DG-Wohnung jedoch mit ca. 60qm Fläche (also relative groß für eine 1Z Wohnung).

    Das Gebäude ist schon älter. Ich muss leider immer 2-3 Heizkörper anmachen, weil die Wohnung nicht "saniert" ist. Es ist tatsächlich kalt, weil das eine Dachfenster auch nicht der Norm entsprich (altes Dachfenster komplett aus Holz). Das Dachfenster wird im Laufe des Jahres erneuert.

    Jedoch habe ich irgendwo gelesen (im Internet), dass der Vermieter verpflichtet ist, das Dach einer DG-Wohnung mit Dämmung zu versehen unabhängig des Baujahres. Stimmt diese Aussage? Wenn ja, ist diese Informiation auch in den Mietvertrag aufzuführen? (Also muss der Vermieter, den Mieter über die Dämmung der Wohnung beim Mietvertragsabschluss zu informieren?)

    Hintergrund ist, ich möchte ja eh wieder umziehen, weil ich selbst mit der Wohnung nicht zufrieden bin. Allerdings finde ich die Miete auch etwas zu hoch (550 warm) auch auch eine Nachzahlung jetzt für das vorherige Jahr von 500€ ist mir auch viel.

    Gibt es irgendwelche Ansprüche, die ich geltend machen kann? z.B.: Entschädigung für die nicht-Dämmung oder für das Verschweigen der Information beim Mietvertrag, dass die Wohnung keine bzw. mangelnde Dämmung hat?
    Wenn es hart auf hart kommt, würde ich auch einen Anwalt engagieren. Was auch legitim ist, denn hätte ich von Anfang an gewusst, dass die Wohnung keine Dämmung hat (oder alte/schlechte Dämmung) hätte ich sie gar nicht angemietet. Ich möchte jedoch erstmal mit den Vermieter selbst sprechen, aber ich muss ausschlaggebend sein und die Sache schnell erledigen und nicht ewig darauf rumkauen.

    Danke für eure Hilfe
    Gruß Kiri

    PS: Hab vergeseen zu erwähnen. Es ist eine Zentralheizung, die Nachts sogar von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr ausgeht. Das heißt die Wohnung wird nicht durchgehend erwärmt.

    Einmal editiert, zuletzt von KiriTheGreat (16. März 2016 um 19:04)

  • Bemühen Sie einen Anwalt. Wenn Sie eine Bruchbude anmieten, müssen Sie auch die Konsequenten tragen.
    Alle genannten Mängel waren Ihnen bereits vorher bekannt oder hätten bekannt sein müssen.
    Meistens ist es so, das Abrechnungen "nicht gefallen".
    Ich werde Ihnen hier nicht, anhand des Samelsuriums, etwaas orakeln, sondern machen Sie Nägel mit Köpfen beim Fachanwalt.

  • Hallo KiriTheGreat,

    "Ich muss leider immer 2-3 Heizkörper anmachen, weil die Wohnung nicht "saniert" ist."
    - Nein, denn bei 60m² wirst Du mit Sicherheit 2-3 HK anmachen müssen. Unsere 60m² Wohnung hat bspw. 6 HK.

    "Es ist tatsächlich kalt, weil das eine Dachfenster auch nicht der Norm entsprich (altes Dachfenster komplett aus Holz). Das Dachfenster wird im Laufe des Jahres erneuert."
    - Ob das entscheidend nützt?

    "Jedoch habe ich irgendwo gelesen (im Internet), dass der Vermieter verpflichtet ist, das Dach einer DG-Wohnung mit Dämmung zu versehen unabhängig des Baujahres. Stimmt diese Aussage?"
    - Du warst auf dem richtigen Weg, bitte informiere Dich weiter, bspw. im Mietrechtslexikon oder der EnEV.

    "Wenn ja, ist diese Informiation auch in den Mietvertrag aufzuführen? (Also muss der Vermieter, den Mieter über die Dämmung der Wohnung beim Mietvertragsabschluss zu informieren?)"
    - Zweimal Nein, sagte Bohlen.

    "Hintergrund ist, ich möchte ja eh wieder umziehen, weil ich selbst mit der Wohnung nicht zufrieden bin. Allerdings finde ich die Miete auch etwas zu hoch (550 warm) auch auch eine Nachzahlung jetzt für das vorherige Jahr von 500€ ist mir auch viel."
    - Dein Wille geschehe.

    "Gibt es irgendwelche Ansprüche, die ich geltend machen kann? z.B.: Entschädigung für die nicht-Dämmung oder für das Verschweigen der Information beim Mietvertrag, dass die Wohnung keine bzw. mangelnde Dämmung hat?"
    - M.E. nein.

    "Wenn es hart auf hart kommt, würde ich auch einen Anwalt engagieren. Was auch legitim ist, denn hätte ich von Anfang an gewusst, dass die Wohnung keine Dämmung hat (oder alte/schlechte Dämmung) hätte ich sie gar nicht angemietet. Ich möchte jedoch erstmal mit den Vermieter selbst sprechen, aber ich muss ausschlaggebend sein und die Sache schnell erledigen und nicht ewig darauf rumkauen."
    - Dein Wille geschehe auch hier. Ob es jedoch für Dich Positives bringen würde, wage ich zu bezweifeln, zumal Du ja sowieso bald ausziehen willst.

    "Es ist eine Zentralheizung, die Nachts sogar von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr ausgeht. Das heißt die Wohnung wird nicht durchgehend erwärmt."
    - Über nächtliche Mindesttemperaturen kenne ich keine Werte. Wenn Dein VM geschickt(er) wäre, würde er nachts nur um ~2° absenken, somit braucht am nächsten Morgen nicht stundenlang volle Pulle aufgeheizt zu werden

  • Danke für eure Antworten.

    Berny was die erste Frage betrifft, ich sagte die Wohnung ist nicht oder schlecht gedämmt und wenn ich sage, dass bei 2-3 Heizung die Wohnung kalt ist, dann ist sie eben kalt. Das war keine Frage. Ich vergleiche auch nicht meine Wohnung mit deine, denn deine mag vielleicht bessere Dämmung habe oder wenigstens der heutigen Standards an Sanierung und Dämmung entsprechen.

    Kolinum auch wenn deine Antwort weniger hilfreich war, danke dir trotzdem. Aber wenn ich mir bei solchen Fragen, gleich einen Anwalt aufsuchen muss, dann gibt es keinen Grund für die Existenz dieses Forums. In dem Sinne...

    LG
    Kiri

  • Aber wenn ich mir bei solchen Fragen, gleich einen Anwalt aufsuchen muss, dann gibt es keinen Grund für die Existenz dieses Forums. In dem Sinne...


    ... zwingt Dich niemand soo zu reagieren, denn wir tun das nicht als Lustbefriedigung. Und Du hast über den Sinn oder Unsinn von Internetforen NICHT zu entscheiden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!