Rechte des Vermieters vor und bei Abschluss des Mietvertrags

  • Hallo,

    ich bin auf Wohnungssuche und hatte heute ein seltsames, wie auch enttäuschendes Erlebnis.

    Ich hatte mir ein Apartment bereits angesehen und zuvor auch mit dem Vermieter telefoniert. Er fragte mich sofort, was ich denn arbeiten würde. Darauf antwortete ich, dass ich aktuell bis auf Weiteres krank geschrieben sei und ansonsten aber meine Berufsausbildung mache. Dann sagte er direkt "Nein, dann geht's nicht!". Dann fragte er aber, ob ich denn eine Bürgschaft hätte und Kaution bezahlen könnte. Das bejahte ich. Und dann schoss es sofort aus ihm heraus "Ja, ok, dann geht's doch!". Und dann meinte er halt, ich solle mir das Apartment angucken am Dienstag. Habe ich dann gemacht. Der Hausmeister hat es mir gezeigt. Danach rief ich dann den Vermieter wieder an und sagte, dass ich es haben will. Er sagte mir dann, das sei schon weg. Und ich soll am nächsten Dienstag nochmal anrufen, dann würden noch andere Apartments frei werden. Also hab' ich ihn heute wieder angerufen und ich fragte "Ok, wie sieht's aus?" Und er fragte "aso, ja, sie rufen wg. dem Vertrag an, richtig?" Und ich dann "Ja.". Und dann listete er mir erstmal auf, was ich dann zu Freitag alles mitbringen soll. Folgendes hat er verlangt:

    - Mietschuldenfreiheitsbescheinigung(en)
    - Schufa-Auskunft
    - Bürgschaft
    - Kaution
    - Kopien der Personalausweise von mir und meinen Eltern
    - die 3 letzten Gehaltsnachweise meiner Eltern

    Und er wollte die erste Monatsmiete in Höhe von 410 Euro bar haben!

    Darf er das alles so verlangen?

    So, dann ging es heute weiter. Ich rief' ihn an und dann fragte er mich schon wieder, was ich denn arbeiten würde, worauf ich antwortete, dass ich aktuell krank geschrieben sei und meine Ausbildung unterbrochen habe. Aber das wusste er schon. Aber offenbar hatte er es vergessen. Und als ich es sagte, meinte er dann plötzlich "Ne, dann geht es nicht!", obwohl er ja letzte Woche schon zugesagt hatte. Ziemlich komisch irgendwie!

    Bin jetzt ziemlich stocksauer, weil ich schon davon ausging, dass das alles klar gehen würde. Aber ich war von Anfang an auch schon etwas skeptisch wg. der vielen geforderten Unterlagen.

    Er hatte mich auch gefragt, was ich denn hätte. Ich glaube aber, das geht ihn nichts an, welche Krankheit ich habe! Ich fand' das alles sehr unverschämt irgendwie. Und als ich ihm dann klare Kante gab' legte er plötzlich auf. Richtig aszoial irgendwie.

    Er wollte 410 Euro für das 30 qm² Apartment (ohne Strom).

    Mietenstufe 4.

    Was denkt ihr über all das?

    Bitte um Aufklärung.

    Gruß
    KommFort

  • Was denkt ihr über all das?

    Unser Denken nützt Ihnen nichts.
    Der Vermieter vermietet sein Eigentum an fremde Personen und möchte dieses so gut als möglich schützen.
    Nur er allein entscheidet darüber, ob er oder überhaupt an jemanden vermietet.
    Er kann alle Unterlagen verlangen; aber Sie und nur Sie allein entscheiden, ob und welche Papiere Sie beibringen wollen.
    Ob verboten oder nicht ist völlig egal.
    Selbst wenn Sie ein Verbot ins Spiel bringen, nützt es Ihnen nichts und der Vermieter weiß gleich woran er ist.
    Sie sitzen nun mal am kürzeren Hebel und starten einen neuen Versuch woanders.

  • hä? Wie seid ihr denn drauf?

    Ob es verboten ist, ist egal? Wo lebt ihr denn?

    Ein Vermieter darf also alles einfordern, obwohl es verboten ist?

    Verarschen kann ich mich auch selbst.

  • hä? Wie seid ihr denn drauf?
    Ob es verboten ist, ist egal? Wo lebt ihr denn?
    Ein Vermieter darf also alles einfordern, obwohl es verboten ist?
    Verarschen kann ich mich auch selbst.


  • Ein Vermieter darf also alles einfordern, obwohl es verboten ist?


    Alles, aber auch alles! Es muß sich nur noch ein Depp finden, welcher der Forderung nachgibt.

    Zitat

    Verarschen kann ich mich auch selbst.

    Sie sind schon dabei.

  • Ein Vermieter darf also alles einfordern, obwohl es verboten ist?

    Wenn man weiß das der Vermieter das nicht fordern darf, kommt man seiner Forderung nicht nach. So einfach ist das.

  • Hallo KommFort,

    ja, der Vermieter darf die aufgeführten Unterlagen anfordern (allerdings nur entweder Bürgschaft ODER Kaution).

    Er kennt Sie ja nicht und muss -soweit dies überhaupt möglichist- prüfen, ob Sie die Mietzahlungen auch tatsächlich leisten können.

    Die Frage nach der Art der Krankheit ist insofern gerechtfertigt, als dass sie möglicherwiese mietvertragsrelevant wäre (das Zusammenleben mit den anderen Mietern muss ja auch berücksichtigt werden. Der Begriff Krankheit sagt viel und gleichzeitig nichts aus.). Die Gesetzeslage hierzu kenne ich leider nicht. Allerdings darf z.B. ein Arbeitgeber auch nach der Art der Krankheit fragen, wenn es für die Ausübung der Tätigkeit relevant ist.

    Auch, dass Sie "bis auf weiters" krank sind, ist etwas anderes, als wenn Sie kurzfristig krank sind (Grippe, Knochenbruch od.ä.). Das macht schon einen großen Unterschied. Dass Sie dann auch nicht erwähnen möchten, um WELCHE Krankheit es sich handelt, trägt nicht zur Vertrauensbildung zwischen potentiellem Mieter und Vermieter bei.

    Dass der Vermieter beim zweiten Amruf nicht mehr Ihre Vita kenntt, ist wohl der hohen Nachfrage von Interessenten geschuldet. Sie sind ja wahrscheinlich nicht der einzige Interessent.

    Also: Sich immer auch in die Lage des Gegenüber versetzen.

    Zum Schluss eine kleine Aufgabe für Sie:

    Sie sind Vermieter und möchten eine Wohnung vermieten. Es meldet sich ein Ihnen völlig unbekannter Interessent. Er ist "bis auf Weiteres krank". Ansonsten ist er gerade in der Ausbildung.

    Frage: Geben Sie ihm die Wohnung? (Insbesondere, wenn noch einige weitere Interessenten zur Verfügungstehen?

    Ihre (ehrliche) Antwort, bitte.

    Einmal editiert, zuletzt von anonym2 (16. März 2016 um 08:29) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • hä? Wie seid ihr denn drauf?

    Ob es verboten ist, ist egal? Wo lebt ihr denn?

    Wie kommst Du darauf, dass das verboten sein sollte? Lediglich die Weitergabe dieser Daten an Dritte wäre rechtswidrig

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    - Mietschuldenfreiheitsbescheinigung(en)
    - Schufa-Auskunft
    - Bürgschaft
    - Kaution
    - Kopien der Personalausweise von mir und meinen Eltern
    - die 3 letzten Gehaltsnachweise meiner Eltern

    Und er wollte die erste Monatsmiete in Höhe von 410 Euro bar haben!

    Darf er das alles so verlangen?

    Hallo,

    ganz klare nein zu allen Punkten!
    Allerdings wenn man die Wohnung unbedingt haben möchte und die Unterlagen freiwillig ohne Bedingung die Wohnung anmieten zu können, gibt ist das Rechtmäßig, bis auf den Umstand, dass den Vermieter Personalausweiskopien und Gehaltsnachweise der Eltern einen feuchten Kehricht angehen.

    Eine Überbesicherung die über die üblichen und vorgeschriebenen 3 Nettokaltmieten Kaution hinausgehen sind unwirksam und nicht rechtmäßig.


    Zitat

    Bin jetzt ziemlich stocksauer, weil ich schon davon ausging, dass das alles klar gehen würde. Aber ich war von Anfang an auch schon etwas skeptisch wg. der vielen geforderten Unterlagen.

    Solange nicht die Unterschrift auf dem Mietvertrag von beiden Mietvertragspartnern hinterlegt ist, ist überhaupt nichts klar.

    Lass die Finger von diesem Vermieter und lass die Finger von dieser Wohnung, basta!

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo, BHShuber,

    jetzt muss ich Dir aber mal widersprechen:

    Selbstverständlich kann der Vermieter eine Mietschuldensfreiheitserklärung des Vormieters, eine Bonitätsauskunft, Kaution/oder Bürgschaft sowie Gehaltsnachweise verlangen! Das "berechtigte Interesse" liegt in der "Anbahnung eines Mietverhältnisses".

    Auch den Personalausweis kann er bei Mietvertragsabschluss einsehen (zur Identifikation der Person). In den aktuellsten Mietverträgen ist auch extra eine Zeile zur Angabe der Personalausweisnummer vorhanden. Allerdings ist hierfür keine Kopie notwendig und würde ich daher auch nicht geben.

    Gehaltsnachweise der Eltern kann der Vermieter selbstverständlich ebenfalls einfordern, wenn diese für den Mieter bürgen sollen/wollen.

    => alle diese Untterlagen dürfen aber nicht schon bei der ersten Besichtigung eingefordert werden, sondern erst bei tatsächlicher Anbahnung des Mietvertrages.

    Einzig die Miete muss natürlich erst bei Mietbeginn gezahlt werden - und dann am besten aus Beweisgründen nur per Überweisung oder -falls doch in bar, wenigstens unbedingt quittieren lassen.


    Gruß.


    P.S.: Dies ist nur meine Meinung und keine Rechtsberatung.

    Einmal editiert, zuletzt von anonym2 (16. März 2016 um 11:34)

  • Hallo, BHShuber,

    jetzt muss ich Dir aber mal widersprechen:


    P.S.: Dies ist nur meine Meinung und keine Rechtsberatung.

    Hallo,

    selbstverständlich kannst du widersprechen, das ist kein Thema.

    Allerdings mache ich keine Gesetze, ich befolge sie nur.

    Und es ist immer ein Unterschied ob der Mietinteressent Unterlagen freiwillig gibt oder ein Vermieter verlangt.

    Die von dir aufgezählten oder kommentierten Unterlagen und Einsichten gehören nicht dazu!

    Rechtslage
    Der Vermieter bzw. der Makler ist im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eine nicht-öffentliche Stelle und unterliegt damit den Regelungen des BDSG. Gemäß § 4 Abs. 1 BDSG ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur dann zulässig, soweit dies durch eine Rechtsvorschrift erlaubt oder angeordnet ist oder wenn der Betroffene eingewilligt hat.

    Da der Mietinteressent meistens aber nur die Wahl zwischen der Einwilligung und dem Verzicht auf die Wohnung hat, kann die Einwilligung des Mietinteressenten nicht als freiwillig angesehen werden. Gemäß § 4 a BDSG ist es aber erforderlich, dass die Einwilligung auf einer freien Willensentscheidung beruht.
    Als Rechtsgrundlage für die Datenerhebung kommt also § 28 BDSG in Betracht. Danach darf der Mieter nur solche Daten erheben, welche für den Geschäftszweck erforderlich sind.

    Fragerecht vor dem Besichtigungstermin
    Bei einem nicht offenen Besichtigungstermin kann es bereits im Vorfeld erforderlich sein, dass der Vermieter bzw. der Makler für organisatorische Zwecke bestimmte Daten erheben und speichern darf, nämlich
    • den Namen des Mietinteressenten und
    • einige Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse)

    Im Einzelfall können weitere Angaben erforderlich sein, z.B. die Angabe, ob ein Wohnberechtigungsschein vorliegt.
    Fragerecht im Rahmen der Vertragsanbahnung
    Nach dem Besichtigungstermin, wenn der potenzielle Mieter an der Wohnung interessiert ist, darf der Vermieter folgende Daten erheben und speichern:
    • weitere Kontaktdaten, z.B. Anschrift, Faxnummer
    • weitere Angaben zur Identität, z.B. das Geburtsdatum
    • Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
    • Beruf und ggf. Arbeitgeber des Bewerbers
    • Angaben zu den Einkommensverhältnissen, einer eventuell bestehenden Privatinsolvenz.

    Nicht erlaubt sind:
    • Schufa-Auskunft
    • Vorvermieterbescheinigung
    • Kopie des Personalausweises

    Fragerecht im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
    Wenn sich die Parteien einig sind, dass der Mietvertrag abgeschlossen werden soll, dürfen nur noch diese Daten verlangt werden:
    • Nachweis zu den Einkommensverhältnissen
    • Bank- und Kontodaten

    Gruß
    BHShuber

  • Was denkt ihr über all das?


    Ich denke das war dann wohl irgend etwas zwischen einer Absage und einem Abwehrangebot?
    Der Teil mit der Übersicherung dürft klar sein, denke ich.
    Aber das ist doch eigentlich wenig interessant, oder? Die Frage ist, worauf willst du hinaus?

  • Die Frage ist, worauf willst du hinaus?

    Berechtigte Frage.

    Ich erlaube mir mal zu orakeln.

    Das der Vermieter ohne jede Absicherung die Wohnung an KommFort vermieten muß/soll.

  • Berechtigte Frage.
    Ich erlaube mir mal zu orakeln.
    Das der Vermieter ohne jede Absicherung die Wohnung an KommFort vermieten muß/soll.


    An den würde ich (auch) nicht vermieten.
    Der VM darf "fast" alles:eek: fragen, nur muss der Mietinteressent nicht alles beantworten.

  • Wie im Kindergarten... Manche Leute haben hier echt 'ne Macke. Ihr lebt wohl besser in einem "System", das Anarchie heißt, oder?

    Echt clever, mich als "Assi" zu bezeichnen. Da hat ja jemand ganze Arbeit geleistet. Und? Was habt ihr sonst noch drauf, außer Ahnungslosigkeit und die Fähigkeit tollpatschig und ohne jegliche Sachkenntnis Schwachsinn zu schreiben?

    Der Vermieter darf nicht all diese Dinge einfordern. Punkt. Dass es verboten ist, spielt schon eine Rolle. Aber, so wie ihr hier schreibt, habe ich das Gefühl, dass manche von euch AFD-Wähler sind. Und das ist das Letzte. Ihr solltet, ob AFD-Wähler oder nicht, einfach die Schnauze halten, wenn ihr keine Ahnung habt.

    Ich habe eine verhältnismäßig sehr leichte Frage für das Forum gestellt und jetzt sehe ich, dass ihr euch nicht mal einig seid und völlig gegensätzliche Dinge geschrieben werden! Und einer hat dabei eben Recht und andere phantasieren herum und veröffentlichen hier einfach nur Antworten, die frei erfunden sind und nichts mit der Realität zu tun haben. Denjenigen rate ich eine Psychotherapie zu machen. Manch' einer von euch hier scheint eine krankhafte Störung zu haben. Sonst würdet ihr nicht so einen Scheiss schreiben und euch verhalten, wie kleine Kindergarten-Kinder, die sich bei ihrem ersten Quiz über die richtige Antwort streiten.

    Also, wer ist hier der Assi? Derjenige, der berechtigte Fragen stellt und konstruktive Antworten erhofft? Oder der, der wissentlich oder fahrlässig Blödsinn schreibt?

    Ich jedenfalls will eine Wohnung anmieten. Deshalb muss ich mich aber nicht allen Regeln und Forderungen potenzieller Vermieter unterwerfen. Denn wie schon richtig festgestellt wurde, erlaubt es der Gesetzgeber nicht. Was es da noch zu diskutieren gibt, ist mir rätselhaft. Es ist einfach nicht legal. Punkt. Also hat der Vermieter gar nicht erst gefragte Unterlagen anzufordern!

    Und ja, ich würde jemandem eine Wohnung vermieten, wenn er mir nur sagt, dass er bis auf weiteres krank ist und in Ausbildung ist sonst. Warum auch nicht? Ich als Vermieter habe nur ein Interesse daran, dass der Mieter keine anderen Mieter belästigt und zuverlässig seine Miete bezahlt. Ob er dann krank, arbeitslos oder sonst etwas ist, ist mir völlig egal und geht mich auch nichts an, wie ich finde. Einem Vermieter sollte es doch Absicherung genug sein, wenn er eine Kaution erhält und darüber hinaus die Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen. Und Schufa-Auskunft! Und bei letzterem ist es sogar auch schon so, dass der Vermieter nicht unbedingt ein Recht darauf hat. Da solltet ihr euch mal beim Bundesbeauftragten für Datenschutz informieren. Dazu gibt es genug Informationen auf den entsprechenden Seiten. Da steht über all genau das Gegenteil von dem, was ihr hier von euch gebt.

    Also, im Ernst, das ist echt ein armseliges Niveau hier! Viele schreiben hier einfach nur Müll. Das ist absolut nicht hilfreich. Schreibt euren Mist also besser woanders hin. Dies hier ist ein Mietrechts-Hilfe Forum. Und die Nutzer hier haben ein Recht darauf, hilfreiche Antworten zu bekommen. Die müssen sich nicht mit Schwachsinn beschäftigen.

    Übrigens: Ich habe bereits 2 Mietverhältnisse hinter mir. Habe jeweils jahrelang in den Mietverhältnissen gewohnt und nie Probleme gehabt. Und ich war alles mögliche. Das hat aber nie interessiert. Komisch, oder? Ich habe immer meine Miete pünktlich gezahlt. Und deswegen habe ich auch die Bescheinigungen dafür. Also, haltet doch einfach eure vorlaute Schnauze und lasst mich mal machen, oke? :)

    Wir leben nicht mehr in der DDR oder so. Wir leben im Jahr 2016. Das hier ist die Bundesrepublik Deutschland, nur falls das Manche hier noch nicht mitbekommen haben. Und es gilt darüber hinaus auch das BDSG.

    In diesem Sinne,
    Lesen täte Einigen von euch mal gut

    ciao!

    Gruß
    KommFort

  • Hallo BHShuber,

    sehr interessanter Post. Hast Du zu Deiner folgenden Aussage auch irgendein Urteil, das Deine Ansicht bestaetigt?

    Da der Mietinteressent meistens aber nur die Wahl zwischen der Einwilligung und dem Verzicht auf die Wohnung hat, kann die Einwilligung des Mietinteressenten nicht als freiwillig angesehen werden.

    Ich kann diesem Punkt naemlich nicht wirklich folgen. Nach dieser Argumentation waere es naemlich auch unzulaessig, wenn sich eine Bank in einem Kreditantrag, ein Mobilfunkprovider im Telefonvertrag, ein Moebelhaus zur 0% Finanzierung, etc. die Zustimmung zur Einholung einer Schufa-Auskunft geben laesst.

    cu
    Guenni

  • An den würde ich (auch) nicht vermieten.
    Der VM darf "fast" alles:eek: fragen, nur muss der Mietinteressent nicht alles beantworten.

    Du, an dich würde ich auch nicht vermieten. Wer so eine große Fresse und kaum relevantes Wissen hat, der sollte sich besser in Betreutes Wohnen begeben. Denn so viel Unwissenheit und ein solch' loses Mundwerk sind schon fast gefährlich für die Allgemeinheit.

    Von daher, mach' dir mal Gedanken über dich selbst, bevor du so oberschlaue Sprüche hier ablieferst. Du hast es auch schwer nötig offenbar. Ich habe schon ein paar Jahre Erfahrung mit dem Mieten von Wohnungen. Meine letzten 2 Vermieter haben nicht so viele Unterlagen eingefordert und waren dennoch ausreichend abgesichert offenbar. Und nachweislich habe ich ja meine Miete immer bezahlt und alles in Ordnung gehalten.

    Also, schreib' mal weiter deinen Mist, den du so gerne glauben möchtest.

    Auf so Leute wie Dich kann man gut verzichten. Du gehörst zu den Leuten, die keinen Plan, sondern nur eine große Fresse haben. So wie die von der AfD, die mit ihren idiotischen Parolen als Brandbeschleuniger fungieren.

    Tu' mir und anderen Nutzern hier also bitte den Gefallen und halte dich zurück.

    Schreibe nur, wenn du auch etwas Hilfreiches beizutragen hast.
    Unterlasse Beleidigungen und Mutmaßungen, betreffend der Persönlichkeiten anderer User.
    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

    Ich hoffe, ich habe mich unmissverständlich ausgedrückt.

    Mit freundlichem Gruß
    KommFort

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